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Hallo liebe Forumskollegen,
ich habe da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt :
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen soll außerhalb der Saison zu einem Autolackierer gebracht werden.
Darf man das mit dem Roten Kennzeichen des Autolackieres tun ?
Bitte keine Vermutungen, sondern Fakten, am besten mit einem Hinweis, wo man das nachlesen kann.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Mit sportlichen Grüßen
Hans Bauer
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Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen
Moderator: PumaTreter
- Hans Bauer
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Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Re: Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen
Hallo Hans,
Die Bestimmungen des § 16 FZV behalten auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ihre Gültigkeit (siehe hierzu auch §9 Abs. 3 FZV) , d.h. unter den Voraussetzungen, dass eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt durchgeführt werden soll,ist die Verwendung von "roten Kennzeichen" zulässig.
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich z.B. bei der angesprochenen Verbringung zum Lackierer um eine Überführungsfahrt im Sinn der Vorschrift.
Die Bestimmungen des § 16 FZV behalten auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ihre Gültigkeit (siehe hierzu auch §9 Abs. 3 FZV) , d.h. unter den Voraussetzungen, dass eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt durchgeführt werden soll,ist die Verwendung von "roten Kennzeichen" zulässig.
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich z.B. bei der angesprochenen Verbringung zum Lackierer um eine Überführungsfahrt im Sinn der Vorschrift.
- Hans Bauer
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Re: Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen
Markus-B hat geschrieben:Hallo Hans,
Die Bestimmungen des § 16 FZV behalten auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ihre Gültigkeit (siehe hierzu auch §9 Abs. 3 FZV) , d.h. unter den Voraussetzungen, dass eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt durchgeführt werden soll,ist die Verwendung von "roten Kennzeichen" zulässig.
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich z.B. bei der angesprochenen Verbringung zum Lackierer um eine Überführungsfahrt im Sinn der Vorschrift.
Hi Markus,
danke für Deine Antwort.
Dieses Beamtendeutsch versteht man wahrscheinlich erst richtig, wenn man in Klingenmünster studiert hat ( Pfalzklinikum für Psychiatrie ) ...
Ein befreundeter Prüf-Ingenieur hat mir aber auch noch mal bestätigt, dass man in diesem Fall die Überführungsfahrt mit dem roten Kennzeichen machen darf.
Gruß Hans
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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Re: Saison-Kenzeichen / Rotes-Kennzeichen
Die rote Nr darf immer dann verwendet werden wenn kein weiterer Versicherungsschutz besteht.