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Heckflügelbreite Gruppe H

Verfasst: Mo Jun 23, 2014 21:12
von charade4x4
Hallo,
zwar selten aber ich frage doch mal in die Runde :idea: . Früher gab es immer diesen schönen Golf als Zeichnung wo der Heckspoiler zur verdeutlichung angebracht war. Heuer finde ich Ihn nicht mehr und setzte mich gerade damit auseinander.
So wie ich das Verstehe darf der Heckspoiler nicht höher als die höchste stelle des Daches angebracht sein, und nicht breiter als die breiteste stelle des Fahrzeugs ( ohne spiegel), d. H. dann das wenn mein Evo 185cm breit ist ( verbreiterung aussen), die Heckklappe aber nur 135 cm, dann darf der Spoiler bis zu den 185cm links und rechts rausstehen. Natürlich muss auch der Überhang nach hinten bedacht werden, der ist ja geregelt. :mrgreen:

ODER....?? :wink:

Re: Heckflügelbreite Gruppe H

Verfasst: Mo Jun 23, 2014 23:23
von EWO
Die Kontur von vorne ist die Grundlage, also nicht nur die Breite am Heck.
So ist mein Wissensstand. Aber das soltle im Regelwerk klar stehen, wenn ich mich recht erinnere.

Re: Heckflügelbreite Gruppe H

Verfasst: Di Jun 24, 2014 00:11
von nova
Artikel 19 Gruppe H
Aerodynamische Hilfsmittel, dürfen den Fahrzeugumriss,
von vorne gesehen, nicht überragen, sie müssen also innerhalb
der Frontalprojektion (evtl. mit Kotflügelverbreiterung)
liegen.
Ausgenommen sind aerodynamische Hilfsmittel, die bereits
am Grundmodell vorhanden oder homologiert waren
bzw. sind.
Aerodynamische Hilfsmittel an der Front des Fahrzeuges
dürfen nicht mehr als 20 cm über den äußeren Rand der
Karosserie nach vorne hinausragen. Aerodynamische
Hilfsmittel am Heck des Fahrzeuges dürfen nicht mehr als
40 cm nach hinten über den äußeren Rand der Karosserie
hinausragen.
Sehe es wie EWO. Der Flügel darf von vorne nicht ersichtlich sein also nicht über die Karosse hinausragen. So wäre meine interpretation. Ausser er ist Homologiert

Re: Heckflügelbreite Gruppe H

Verfasst: Di Jun 24, 2014 09:46
von Reinhard Stoldt
charade4x4 hat geschrieben: Früher gab es immer diesen schönen Golf als Zeichnung wo der Heckspoiler zur verdeutlichung angebracht war. Heuer finde ich Ihn nicht mehr und setzte mich gerade damit auseinander.
den Golf gibt es noch. Der steht in den Allgemeinen Bestimmungen (blauer Teil) unter2.3.