Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Moderator: EWO
Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Hallo,
ich verstehe gerade das DMSB Regelwerk nicht. Muss ich einen FIA geprüften Sitz mit starrer Rückenlehne nun in mein Fahrzeug ohne Wagenpass aber mit Straßenzulassung für die Gruppe F eintragen lassen oder nicht. Einmal steht dort im braunen Teil sinngemäß: FIA geprüfte Sitze müssen beim Slalom nicht eingetragen sein. Liest man weiter, steht dort: Sitze mit starrer Rückenlehne müssen immer eingetragen werden. Vielleicht bringt jemand Licht in mein Dunkel? Das ich mit diesem Sitz dann nicht auf der Straße fahren darf, ist mir dabei schon klar.
Danke im voraus
Markus
ich verstehe gerade das DMSB Regelwerk nicht. Muss ich einen FIA geprüften Sitz mit starrer Rückenlehne nun in mein Fahrzeug ohne Wagenpass aber mit Straßenzulassung für die Gruppe F eintragen lassen oder nicht. Einmal steht dort im braunen Teil sinngemäß: FIA geprüfte Sitze müssen beim Slalom nicht eingetragen sein. Liest man weiter, steht dort: Sitze mit starrer Rückenlehne müssen immer eingetragen werden. Vielleicht bringt jemand Licht in mein Dunkel? Das ich mit diesem Sitz dann nicht auf der Straße fahren darf, ist mir dabei schon klar.
Danke im voraus
Markus
Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Der Sitz muss immer eingetragen sein. Es gibt lediglich für die Wagenpassbesitzer die Alternative des Eintrags in den
Wagenpass ANSTATT der Fahrzeugpapiere
Wagenpass ANSTATT der Fahrzeugpapiere
Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Hallo Markus,
so wird natürlich ein Schuh daraus. Danke.
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Und ist da was dran, dass TÜV Prüfer laut einer internen Anweisung Vollschalen überhaupt nicht mehr eintragen dürfen?
"Früher" war es ja so dass Sitze ohne Ohren mit FIA Stempel ordentlich verbaut von einem sachkundigen Prüfer durchaus eingetragen wurden.
"Früher" war es ja so dass Sitze ohne Ohren mit FIA Stempel ordentlich verbaut von einem sachkundigen Prüfer durchaus eingetragen wurden.
- Sportfahrer
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Hallo,
ich denke wir einigen uns darauf , dass es eine Grauzone ist. Es gibt hier weder schwarz noch weiß. Da es eben leider nicht für alle gleich ist.
Ich will damit folgendes sagen: Es gibt genug Fahrzeuge die einen nicht verstellbaren Rennschalensitz verbaut haben und man höre und staune auch eingetragen haben. Vielleicht kommt da der Begriff Gefälligkeitsgutachten her, das will ich aber hier auf keinen Fall behaupten.
Es gibt aber durchaus mehr Fälle, wo dich der Prüfer vom Hof jagt.
Es sprechen viele Gründe gegen eine reibungslose Eintragung, hier nur ein paar wenige Argumente diesen Sitz nicht eingetragen zu bekommen.
- Der Sitz ist nicht verstellbar, kann somit nicht von jeder Person sicher benutzt werden
- Der Sitz hat keinen Seitenairbag wie eventuell das Originalfahrzeug (Entfall des Airbags nur bei Fahrzeugen mit ABE vor 2000 und nur wenn Fahrzeug auch
ohne Airbag produziert wurde)
- Der Sitz inkl Konsole hat in diesem Fahrzeug keinen Crashtest absolviert und ist somit vom Fahrzeughersteller nicht freigegeben.
- Der Sitz kann nicht umgeklappt werden um bei 2 türigen 5 Sitzern den Zugang bzw. die Flucht der hinteren Passagiere zu ermöglichen. (besonders Gruppe G)
Nicht nur wegen dieser für manche Fahrer unlösbaren Probleme hat der DMSB im Reglement in Verbindung mit dem Wagenpass die Möglichkeit geschaffen , so einen Sitz zu verwenden, ohne ihn eintragen zu lassen. Das gilt auch für einen FIA Gurt mit Drehverschluß.
Mit dem im Wagenpass eingetragenen Rennsitz (dann auch mit Ohren möglich) bist du im DMSB Sport bundesweit startberechtigt.
Aber vorsicht , solltest du im Norden eine Clubveranstaltung fahren wollen, ist die Klasse 1 und 2 tabu, weil der Sitz nicht eingetragen ist und das Fahrzeug nicht der STVZO entspricht.
ich denke wir einigen uns darauf , dass es eine Grauzone ist. Es gibt hier weder schwarz noch weiß. Da es eben leider nicht für alle gleich ist.
Ich will damit folgendes sagen: Es gibt genug Fahrzeuge die einen nicht verstellbaren Rennschalensitz verbaut haben und man höre und staune auch eingetragen haben. Vielleicht kommt da der Begriff Gefälligkeitsgutachten her, das will ich aber hier auf keinen Fall behaupten.
Es gibt aber durchaus mehr Fälle, wo dich der Prüfer vom Hof jagt.
Es sprechen viele Gründe gegen eine reibungslose Eintragung, hier nur ein paar wenige Argumente diesen Sitz nicht eingetragen zu bekommen.
- Der Sitz ist nicht verstellbar, kann somit nicht von jeder Person sicher benutzt werden
- Der Sitz hat keinen Seitenairbag wie eventuell das Originalfahrzeug (Entfall des Airbags nur bei Fahrzeugen mit ABE vor 2000 und nur wenn Fahrzeug auch
ohne Airbag produziert wurde)
- Der Sitz inkl Konsole hat in diesem Fahrzeug keinen Crashtest absolviert und ist somit vom Fahrzeughersteller nicht freigegeben.
- Der Sitz kann nicht umgeklappt werden um bei 2 türigen 5 Sitzern den Zugang bzw. die Flucht der hinteren Passagiere zu ermöglichen. (besonders Gruppe G)
Nicht nur wegen dieser für manche Fahrer unlösbaren Probleme hat der DMSB im Reglement in Verbindung mit dem Wagenpass die Möglichkeit geschaffen , so einen Sitz zu verwenden, ohne ihn eintragen zu lassen. Das gilt auch für einen FIA Gurt mit Drehverschluß.
Mit dem im Wagenpass eingetragenen Rennsitz (dann auch mit Ohren möglich) bist du im DMSB Sport bundesweit startberechtigt.
Aber vorsicht , solltest du im Norden eine Clubveranstaltung fahren wollen, ist die Klasse 1 und 2 tabu, weil der Sitz nicht eingetragen ist und das Fahrzeug nicht der STVZO entspricht.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Grauzone ist mit Sicherheit richtig, aber nicht unmöglich!
Bei uns in SH ist es duraus möglich eine Rennschale eingetragen zu bekommen.
Vorraussetzungen:
1. gültige Homologation des Sitzes
2. Lizenz vorlegen
3. Nachweise das regelmäßig an Motorsportveranstaltungen teilgenommen wird z.B durch Nennungen u. Ergebnislisten und ggf. ein paar Bilder.
Wenn der Kollege dann nicht den Eindruck hat das man bei Mc Doof nur den Dicken machen will ist das überhaupt
kein Problem.
Gruß Ditmar
Bei uns in SH ist es duraus möglich eine Rennschale eingetragen zu bekommen.
Vorraussetzungen:
1. gültige Homologation des Sitzes
2. Lizenz vorlegen
3. Nachweise das regelmäßig an Motorsportveranstaltungen teilgenommen wird z.B durch Nennungen u. Ergebnislisten und ggf. ein paar Bilder.
Wenn der Kollege dann nicht den Eindruck hat das man bei Mc Doof nur den Dicken machen will ist das überhaupt
kein Problem.
Gruß Ditmar
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Moin Ditmar ,CodeRed hat geschrieben:Grauzone ist mit Sicherheit richtig, aber nicht unmöglich!
Bei uns in SH ist es duraus möglich eine Rennschale eingetragen zu bekommen.
Vorraussetzungen:
Wenn der Kollege dann nicht den Eindruck hat das man bei Mc Doof nur den Dicken machen will ist das überhaupt
kein Problem.
bei uns in Niedersachsen sind vor Gott und der STVZO alle gleich. Das gilt für Motorsportler genau wie für dicke Mc. Doof Liebhaber.
Bis Morgen
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Also beim dmsb sachverständigen in Braunschweig (dekra) habe ich meine vollschale eingetragen bekommen und zwar ohne Probleme. Einzig ein Sitz mit Ohren wäre nicht gegangen.
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
So! waren heute auch zum TÜV
Sitz u. Gurt mit FIA-Zulassung problemlos eingetragen.
Gruß Ditmar
Sitz u. Gurt mit FIA-Zulassung problemlos eingetragen.
Gruß Ditmar
codered-slalom.de
Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
Moin Dietmar,
das ist ja prima!
Jau, das Eintragen ist schwierig, gerade bei uns in NRW. Feste Schalen sind dabei aber im Prinzip kein Problem.
Recaro z.B. hat den Poleposition mit Konsole mit ABE für gängige Fahrzeuge im Programm, einbauen, fertig.
Auch Einzeleintragungen funktionieren, ein Gefälligkeitsgutachten funktioniert heut schon lange nicht mehr, und wenn hat es von 12 bis Mittag Bestand. Wichtig dabei ist, dass es den Seitensitzairbag gar nicht oder nur gegen Aufpreis gab....bei Serie wirds übel.
Manchmal muss man auch viel Aufwand treiben, eine Rohkarosse mit Gurtstange oder Käfig, Sitzhalterungen Gurte und Sitz der Prüfstelle zur Zerstörungsprüfung zur Verfügung stellen....das lohnt sich wirklich nur für Verkäufer oder eine Gruppe unrettbar spinnerter Idealisten.
Gruß Kalle
das ist ja prima!
Jau, das Eintragen ist schwierig, gerade bei uns in NRW. Feste Schalen sind dabei aber im Prinzip kein Problem.
Recaro z.B. hat den Poleposition mit Konsole mit ABE für gängige Fahrzeuge im Programm, einbauen, fertig.
Auch Einzeleintragungen funktionieren, ein Gefälligkeitsgutachten funktioniert heut schon lange nicht mehr, und wenn hat es von 12 bis Mittag Bestand. Wichtig dabei ist, dass es den Seitensitzairbag gar nicht oder nur gegen Aufpreis gab....bei Serie wirds übel.
Manchmal muss man auch viel Aufwand treiben, eine Rohkarosse mit Gurtstange oder Käfig, Sitzhalterungen Gurte und Sitz der Prüfstelle zur Zerstörungsprüfung zur Verfügung stellen....das lohnt sich wirklich nur für Verkäufer oder eine Gruppe unrettbar spinnerter Idealisten.
Gruß Kalle
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Re: Eintragung Schalensitz zum x-ten mal
also uns alle !Roawdy hat geschrieben: .......oder eine Gruppe unrettbar spinnerter Idealisten.