Seite 1 von 2

Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 12:21
von Sportfahrer
Hallo in die Runde,

gibt es noch weitere Bestimmungen für eine Wagenpassabnahme die nicht im Handbuch beschrieben sind ?

Es geht um folgendes :
Mein ausgewählter DMSB Sachverständiger für Wagenpassabnahmen teilte mit, dass er für die Überprüfung zwingend eine Hebebühne und einen Bremsenprüfstand benötigt, daher wäre eine Abnahme leider nur in der Prüfstelle möglich.

Nun lese ich bei vielen Veranstaltungen in der Ankündigung , dass ein Prüfer vor Ort ist und die Wagenpassabnahme mal eben mit abgewickelt werden könnte.

Meine Frage : Hab ich den falschen Sachverständigen oder ist bei den Veranstaltungen wo vor Ort eine Abnahme möglich ist ein Bremsenprüfstand und eine Hebebühne vorhanden ? was ich mir jetzt so nicht unbedingt vorstellen kann.

Bitte keine neuen Rätsel als Antwort :-D

Danke

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 13:32
von MadDog
ich denke mal das bezieht sich auf die Abnahme für den jeweiligen Renntag/Veranstaltung..

Eine richtige Abnahme wird sicherlich nicht mal eben so nebenbei vor einer Veranstaltung gemacht.

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 13:42
von Sportfahrer
Hallo Maddog,

nein die normale Technische Abnahme ist ja klar und Pflicht bei jeder Veranstaltung. Ich meine die extra angekündigten Wagenpassabnahmen vor Ort bei der Veranstaltung. Das ist aus meiner Sicht eine super Sache , und ein toller Service. Nur verstehe ich nicht warum mein Sachverständiger eine Bühne und ein Prüfstand braucht. Ich wollte mit ihm auch nicht Diskutieren, ist ja seine Entscheidung , wenn er das so sieht, dass er diese Sachen benötigt um sich vom sicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Was solls , dann warten wir bis das Saisonkennzeichen gültig ist und fahren eben hin.

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 14:05
von CodeRed
Hi Dirk,

wolltes du nen Hausbesuch :?: :lol:

Selbst in SH müssen wir für die Wagenpassabnahme zum Prüfstützpunkt :wink:
Fachlich korrekt ist das mit Sicherheit nur mit dem entsprechenden Equipment.

Wenn der ein oder andere Prüfer das so durchführt sollten wir ihm keine Steine in
den Weg legen in der Form das wir das hier breittreten, denn eines ist sicher, bequemer gehts nimmer.

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 14:58
von EWO
CodeRed hat geschrieben:Hi Dirk,

wolltes du nen Hausbesuch :?: :lol:

Selbst in SH müssen wir für die Wagenpassabnahme zum Prüfstützpunkt :wink:
Fachlich korrekt ist das mit Sicherheit nur mit dem entsprechenden Equipment.

Wenn der ein oder andere Prüfer das so durchführt sollten wir ihm keine Steine in
den Weg legen in der Form das wir das hier breittreten, denn eines ist sicher, bequemer gehts nimmer.
Es gibt die eine oder andere VA zu Beginn des Jahres, da wird die Wagenpassabnahme (bzw. -verlängerung) angeboten.
So kann man ohne Zuastzaufwand alles in EINEM erledigen. Vorausgesetzt es wird die Abnahme nicht verweigert weil etwas nicht passt.

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 15:24
von Markus-B
Geht es in deinem Fall um eine Grundabnahme oder eine Wiederholungsabnahme?

Und warum Wagenpass und Saisonkennzeichen?

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 16:12
von Sportfahrer
Hallo Markus,

Grundabnahme, also erstmals Wagenpass. Saisonkennzeichen haben wir weil wir in 2013 noch mit Zulassung gefahren sind. Die Kennzeichen sind somit wieder ab März gültig und wir können dann zur Prüfstelle fahren. Danach werden wir ihn abmelden und nur noch mit Wagenpass betreiben. Unter dem Strich mit der gesparten KFZ Steuer und Versicherungsprämie dann trotz aller Kosten des Wagenpasses günstiger.

@ Ditmar,
Moin, ja wir wollten den Hausbesuch, da uns sonst die Zeit davonläuft und der Prüfer macht das auch möglich, jedoch nur mit Bühne und Rolle.
Wieso breittreten ? das steht doch hier im Forum bei mehreren VA mit Name und Telefonnummer des Prüfers. Darüber hinaus , denke ich , dass es auch i.O. ist. Deshalb meine Frage ob ich den falschen Prüfer habe :-D

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 17:07
von Markus-B
Die Prüfer vor den Veranstaltungen machen in der Regel die alle 2 Jahre nötige Wiederholungsabnahme, die gerade am Jahresanfang von vielen benötigt wird.

Zur Grundabnahme müssen die meisten beim Sachverständigen in der Prüfstelle aufschlagen.

Von daher ist es doch keine so Seltenheit.


Danke für die Klarstellung mit dem KZ. Ich bevorzuge auch Wagenpass und hab mich wegen der Kosten gewundert, dass ihr beides habt....

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 18:11
von Polo2
Auszug aus dem Reglement Handbuch blauer Teil seite 38

Gegenstand und Umfang der Abnahme
5.1 Der DMSB-Sachverständige soll bei der Abnahme
die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
für den wettbewerbsmäßigen Einsatz prüfen.
Er hat dabei insbesondere das Vorhandensein der
notwendigen Sicherheitsausrüstung zu kontrollieren.

Die Abnahme ist auf eine allgemeine Sicht- und
Funktionsprüfung beschränkt.



7. Abnahmeverfahren
7.1 Bei dem mit dem Sachverständigen vereinbarten
Abnahmetermin ist das Fahrzeug in wettbewerbsfähigem
Zustand
vorzuführen. Dem Sachverständigen
sind alle notwendigen Untersuchungen
zu ermöglichen. Die erforderlichen Unterlagen,
insbesondere der durch den DMSB vorgefertigte
Wagenpass (ggf. Homologationsblatt, ggf. Zertifikat
für die Überrollvorrichtung etc.) sind dem Sachverständigen
vorzulegen.

Ich stelle mir gerade meinen H Polo mit Slik im Bremsprüfstand vor :lol: :lol:
Ich gehe davon aus das er voll aufliegt unten.

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Sa Feb 22, 2014 16:16
von Wilfried Böhmann
Polo2 hat geschrieben:Auszug aus dem Reglement Handbuch blauer Teil seite 38

Gegenstand und Umfang der Abnahme
5.1 Der DMSB-Sachverständige soll bei der Abnahme
die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
für den wettbewerbsmäßigen Einsatz prüfen.
Er hat dabei insbesondere das Vorhandensein der
notwendigen Sicherheitsausrüstung zu kontrollieren.

Die Abnahme ist auf eine allgemeine Sicht- und
Funktionsprüfung beschränkt.

Ich stelle mir gerade meinen H Polo mit Slik im Bremsprüfstand vor :lol: :lol:
Ich gehe davon aus das er voll aufliegt unten.
Siehste ! Man kanns auch übertreiben. Wenn das Fahrzeug nun schon mal auf der Hebebühne stand, wars gut, ansonsten habe ich in meiner aktiven Zeit im blauen Kittel bei Wagenpassabnahmen eben nicht die HU-Richtlinien zu Rate gezogen. Ist hier auch nicht nötig.
Bremsprüfung auf der Rolle ? Will da einer die Ölwanne ruinieren? Was habe ich bei den HU die Plattenbremsstände verflucht, aber bei den tiefergelegten Kandidaten ging es nicht anders. Wäre hier auch eine Lösung, wenn es denn unbedingt sein soll......
Warum nun bei Grund-und Wiederholungsabnahmen unterschiedliche Rahmenbedingungen gefordert werden, leuchtet mir nicht ein. Muss wohl neu sein ! :roll: :roll:
Gruß
W. Böhmann

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Sa Feb 22, 2014 21:39
von Polo2
Hallo

Mein Wagenpass hat das Abnahmedatum 10.3
Verstehe ich das richtig das dieser in Stuttgart 30.3 noch güldig ist?
1 Woche später ist ein Sachverständiger in Bamberg 6.4. Dann könnte ich da das Auto vorstellen.

Gruß

8. Wiederholungsabnahme, besondere Abnahme
8.1 Nach der Grundabnahme müssen in einem Abstand
von jeweils max. 24 Monaten (maßgeblich ist das
Monatsende) Wiederholungsabnahmen durchgeführt
werden. (

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: So Feb 23, 2014 09:42
von Wilfried Böhmann
Polo2 hat geschrieben:Hallo

Mein Wagenpass hat das Abnahmedatum 10.3
Verstehe ich das richtig das dieser in Stuttgart 30.3 noch güldig ist?
1 Woche später ist ein Sachverständiger in Bamberg 6.4. Dann könnte ich da das Auto vorstellen.

Gruß

8. Wiederholungsabnahme, besondere Abnahme
8.1 Nach der Grundabnahme müssen in einem Abstand
von jeweils max. 24 Monaten (maßgeblich ist das
Monatsende) Wiederholungsabnahmen durchgeführt
werden. (
Du hast es doch selbst zitiert:
maßgeblich ist das
Monatsende
Also gilt der WP bis zum letzten Tag des Monates analog zu den HU-Fristen. Diese Regelung scheint irgendwie klammheimlich eingeführt worden zu sein.
Ob alle TK das wohl mitbekommen haben ? :roll: :roll:
Gruß an alle
W. Böhmann

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: So Feb 23, 2014 10:19
von Polo2
Ok, so habe ich das auch verstanden.
Dann habe ich weniger Stress, da bei mir im Umkreis von 60 Km keiner ist.

Gruß Stephan

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: So Feb 23, 2014 10:45
von Wilfried Böhmann
Dann viel Erfolg beim Saisonauftakt !
Nimm aber sicheheitshalber das Handbuch 2014 bzw. den Auszug aus der Online-Ausgabe mit zur Veranstaltung, denn:
Ob alle TK das wohl mitbekommen haben ? :roll: :roll:
Gruß
W.Böhmann

Re: Wagenpassabnahme Kriterien/Bestimmungen

Verfasst: Fr Apr 11, 2014 08:27
von Porthvwrt
Ich hätte auch noch eine offene Frage bzgl. Wagenpass. Bisher war mein Gruppe-F Auto immer straßenzugelassen, das Neue soll einen Wagenpass bekommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann ich den Wagenpass erstellen lasse und wann die Eintragungen.
Ist es möglich erst den Wagenpass machen zu lassen und dann die Eintragungen oder muss zwingend schon alles eingetragen sein, um den Wagenpass erstellen zu können? Ich kann leider nicht beides beim gleichen Sachverstänigen machen, da bei mir in der Gegend nur Dekra-Sachverständige sind oder sie nicht die entsprechende Befugnis für Einzelabnahmen haben.