G-Datenblatt
Verfasst: Do Jun 03, 2004 09:36
Habe gerade eine neue Erfahrung machen dürfen.
Bei Beantragung eines G-Datenblattes soll man ja eine beglaubigte Kopie des Briefes mitschicken.
Nun denn, dies hat bei mir aber nicht gereicht. Mein Brief enthielt nämlich keine Angaben zur ABE, weil es ein Ersatzbrief ist (der alte war vor Jahren mal wegen Platzmangel ersetzt).
Nun war ich als Möchtegern-G-fahrer wieder am Zug. Fahrerei, Geldausgabe und Bürkoratenbefriedigung... Ich musste zu einem DMSB-Sachverständigen, eine G-Bescheinigung ausstellen lassen (wieder 15 EUR) und diese zum DMSB schicken. Wohlgemerkt nur weil die ABE-Nummer nicht in meinem Brief steht. Wozu ist die überhaupt gut? Es ist ein serienmäßiger E30 318iS und die haben alle die ABE 9637/4. Wozu wird diese überhaupt benötigt? Die Einstufung erfolgt doch auf Basis des Leistungsgewichtes.
Es lebe die Bürokratie zur Vernichtung unseres Hobbys.
Bei Beantragung eines G-Datenblattes soll man ja eine beglaubigte Kopie des Briefes mitschicken.
Nun denn, dies hat bei mir aber nicht gereicht. Mein Brief enthielt nämlich keine Angaben zur ABE, weil es ein Ersatzbrief ist (der alte war vor Jahren mal wegen Platzmangel ersetzt).
Nun war ich als Möchtegern-G-fahrer wieder am Zug. Fahrerei, Geldausgabe und Bürkoratenbefriedigung... Ich musste zu einem DMSB-Sachverständigen, eine G-Bescheinigung ausstellen lassen (wieder 15 EUR) und diese zum DMSB schicken. Wohlgemerkt nur weil die ABE-Nummer nicht in meinem Brief steht. Wozu ist die überhaupt gut? Es ist ein serienmäßiger E30 318iS und die haben alle die ABE 9637/4. Wozu wird diese überhaupt benötigt? Die Einstufung erfolgt doch auf Basis des Leistungsgewichtes.
Es lebe die Bürokratie zur Vernichtung unseres Hobbys.