Re: Heizung & Gebläse
Verfasst: Di Dez 20, 2011 21:24
So wie ich den §35c lese sind elekrtische und Warmwasserheizungen von der Bauartgenehmigungspflicht ausgenommen. Heizungen die übers Kühlwasser laufen müssen Bauartgenehmigt sein.
Bedinung ist halt dass die Heizung das Fahrzeug "ausreichend beheizt und belüftet". Wie das definiert ist weiß ich nicht.
Wenn das Auto eine ABE hat, also nach StVZO geprüft wurde sollten die EG Vorschriften nicht gelten. Außer es ist extra erwähnt.
Bedinung ist halt dass die Heizung das Fahrzeug "ausreichend beheizt und belüftet". Wie das definiert ist weiß ich nicht.
Wenn das Auto eine ABE hat, also nach StVZO geprüft wurde sollten die EG Vorschriften nicht gelten. Außer es ist extra erwähnt.