So wie ich den §35c lese sind elekrtische und Warmwasserheizungen von der Bauartgenehmigungspflicht ausgenommen. Heizungen die übers Kühlwasser laufen müssen Bauartgenehmigt sein.
Bedinung ist halt dass die Heizung das Fahrzeug "ausreichend beheizt und belüftet". Wie das definiert ist weiß ich nicht.
Wenn das Auto eine ABE hat, also nach StVZO geprüft wurde sollten die EG Vorschriften nicht gelten. Außer es ist extra erwähnt.
Heizung & Gebläse
Moderator: EWO
-
- Ordentliches Forumsmitglied
- Beiträge: 23
- Registriert: Di Aug 25, 2009 00:20
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 750
- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
- Wohnort: Lienen
Re: Heizung & Gebläse
Aua, das tut weh ! Was ist denn in "Kühlwasserheizungen" drin, wenn sie heizen sollen ? Warmwasser !!! Also eben nicht bauartgenehmigungspflichtig !DerDominik82 hat geschrieben:So wie ich den §35c lese sind elekrtische und Warmwasserheizungen von der Bauartgenehmigungspflicht ausgenommen. Heizungen die übers Kühlwasser laufen müssen Bauartgenehmigt sein.
Zusatzheizungen, die mit Benzin, Diesel oder Gas betrieben werden, sind bauartgenehmigungspflichtig, denn hier wird die Wärmeenergie nicht allein vom Fahrzeugmotor bezogen, damit greift §22a StVZO. In §35c steht nichts von "Bauartgenehmigungspflicht".
Gruß
W. Böhmann