Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme
Verfasst: Mi Apr 06, 2011 06:47
Hallo ,
ich hatte vor zwei Jahren im April meine Grundabnahme und habe letztes Jahr einen anderen Motor eingebaut und auch eintragen lassen im Wagenpass da wurde ebenso der ganze Wagen nachgesehen.
im DMSB Handbuch BlauerTeil steht ja auch:
8. Wiederholungsabnahme, besondere Abnahme
8.1 Nach der Grundabnahme muss spätestens nach
Ablauf von 24 Monaten eine Wiederholungsabnahme
durchgeführt werden. (Gilt auch für FIAWagenausweise.)
8.2 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach
technischen Änderungen, die die im Wagenpass
beschriebenen Teile betreffen, durchzuführen
Warum muss ich denn dieses Jahr dann schon wieder zur Wiederholungsabnahme ich war der Meinung die wäre gemacht
worden bei der Motoreintragung siehe 8.2
Martin
ich hatte vor zwei Jahren im April meine Grundabnahme und habe letztes Jahr einen anderen Motor eingebaut und auch eintragen lassen im Wagenpass da wurde ebenso der ganze Wagen nachgesehen.
im DMSB Handbuch BlauerTeil steht ja auch:
8. Wiederholungsabnahme, besondere Abnahme
8.1 Nach der Grundabnahme muss spätestens nach
Ablauf von 24 Monaten eine Wiederholungsabnahme
durchgeführt werden. (Gilt auch für FIAWagenausweise.)
8.2 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach
technischen Änderungen, die die im Wagenpass
beschriebenen Teile betreffen, durchzuführen
Warum muss ich denn dieses Jahr dann schon wieder zur Wiederholungsabnahme ich war der Meinung die wäre gemacht
worden bei der Motoreintragung siehe 8.2
Martin