Das ist nciht gut so, sondern Blödsinn.Heiko hat geschrieben:
Und das ist Gut so.
Man kann das Klassenhopsen auch anders unterbinden, aber das war ja in Wahrheit gar nie das Thema.
Moderator: PumaTreter
Das ist nciht gut so, sondern Blödsinn.Heiko hat geschrieben:
Und das ist Gut so.
EWO hat geschrieben:.......................aber das war ja in Wahrheit gar nie das Thema.
okay okay, es geht hier um BremsenHans Bauer hat geschrieben:EWO hat geschrieben:.......................aber das war ja in Wahrheit gar nie das Thema.
Moin Ecki,
Was war denn das Thema
Gruß Hans
Ja, das muss unter Ziffer 14 im Fahrzeugschein eingetragen werden. 825 kg bei aufgefüllten Behältern reichen für Klasse G5 bei 55 Kw. Dieses Gewicht muss bei den Veranstaltungen aber auch bei einer Kontrolle oder Protest (aufgetankt und aufgefüllt) auf der "Fein"-Waage erreicht werden. Aber auch nur dann. Im Wettbewerb darfst du untergewichtig fahren, also mit wenig Tankinhalt und ohne Wischerwasser, aber bitte nicht ohne Öl!Leini hat geschrieben:Danke für den Tip mit dem Auflasten. Muss ich mir dann das höhere Gewicht einfach beim TÜV eintragen lassen?
Ziehen ist erlaubt, Verbreiterungen montieren nicht !!hammerman1 hat geschrieben:
Dem Vorteil mit dem dann optimalen G-Gewicht durch Auflastung steht allerding der Nachteil der engen hinteren Radhäuser des STH-Polos gegenüber, in die man ohne Verbreiterung keine (in Gruppe G allgemein zulässigen) 7-Zoll-Felgen hinein bekommt, sondern wohl nur max. 6-Zoll-Räder - nach meinen Versuchen.