Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Moderator: EWO
Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Hallo zusammen,
ich bin zu dem Thema nicht fündig geworden. Weder im Reglement noch sonstwo. Die Frage ist, ob ich bei meinem straßenzugelassenen Slalom-Fahrzeug das vordere Nummernschild im Wettbewerb zu gunsten der Luftzufuhr entfernen darf?
ich bin zu dem Thema nicht fündig geworden. Weder im Reglement noch sonstwo. Die Frage ist, ob ich bei meinem straßenzugelassenen Slalom-Fahrzeug das vordere Nummernschild im Wettbewerb zu gunsten der Luftzufuhr entfernen darf?
Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
soweit ich weiß, kommt das darauf an ob du dein fahrzeug mit wagenpass oder kfz-schein nennst. bei ersterem darf es ab (oder muß?!), bei zweiterem muß es dran sein. soweit mein wissensstand, aber wahrscheinlich weiß das noch jemand genauer
Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Welche Klasse/Gruppe?
Michael Frank
VW Polo 9N Diesel
Motorsportteam ADAC Württemberg 2008
Team Wedelkünstler Süd 2009
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
F-2005, da das Auto zugelassen ist habe ich auch keinen Wagenpass
Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Also ich find auf die schnelle auch nichts, aber da der Wagen eine Straßenzulassung hat, würde ich mal vermuten dass die Kennzeichen dran bleiben müssen.
Sollte sich hier niemand mehr melden der es sicher weiß, würde ich an deiner Stelle mal beim DMSB fragen.
Gruß Micha
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Gruß Micha
Michael Frank
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- Tobi
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Also für die Gruppe G habe ich das im aktuellen Reglement gefunden:
Die amtlichen Kennzeichen müssen an den serienmäßigen vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Stellen angebracht sein. Bei Fahrzeugen mit DMSB-Wagenpass können alternativ zu den amtlichen Kennzeichen auch andere Blechschilder (mit durchgehender Oberfläche) angebracht werden. Für das vordere Kennzeichen bzw.
Blechschild ist eine Höhe von 110 +/- 10 mm und eine Länge zwischen 340 bis 530 mm vorgeschrieben.
Im F-2005 Reglement habe ich diesen Absatz aber nicht gefunden und auch keine sonstige Regelung zu Kennzeichen.
Die amtlichen Kennzeichen müssen an den serienmäßigen vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Stellen angebracht sein. Bei Fahrzeugen mit DMSB-Wagenpass können alternativ zu den amtlichen Kennzeichen auch andere Blechschilder (mit durchgehender Oberfläche) angebracht werden. Für das vordere Kennzeichen bzw.
Blechschild ist eine Höhe von 110 +/- 10 mm und eine Länge zwischen 340 bis 530 mm vorgeschrieben.
Im F-2005 Reglement habe ich diesen Absatz aber nicht gefunden und auch keine sonstige Regelung zu Kennzeichen.
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- Dr.Tuning
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Im zwiefel gilt wie immer was nicht audrücklich erlaubt ist, ist Verboten!
Auf diesem Planet leben Autos.
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Ich habe schon mehrfach gesehen, dass jemand seine STVZO-Kennzeichen mit einem Namenschild überhängt hat.
Dies ist meines Erachtens regelkonform in Grp G und F.
Dies ist meines Erachtens regelkonform in Grp G und F.
- PumaTreter
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- Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Hmmmm... Interessant, dass in der Gruppe G dieses Thema korrekt definiert ist, wie tobi geschrieben hat. In der Gruppe F2005 sehe ich ein kleines Problem, denn beim kurzen überfliegen des Reglements findet man in Art. 2:
"Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt
und zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen (Ausnahme:
Art. 13.5)."
Art. 13.5 regelt die Reifen. Weitere Ausnahmen gibt es für Sitze und andere Sicherheitsmaßnahmen.
Bleibt die Frage, was die STVZO zu dem Thema sagt:
Die Ausgestaltung der Kennzeichen wurde früher in §60 STVZO geregelt. Dieser Paragraph wurde jedoch inzwischen gestrichen (ohne Verweis auf eine neue Regelung). Seit dem ist die Anbringung von Kennzeichen nicht mehr in der STVZO geregelt, sondern in §10 FZO, welcher vom Reglement nicht angesprochen wird. (Quelle: wikipedia)
Daher könnte man das bestehende Reglement so auslegen: Die Kennzeichen können ab, da das Auto dann in dem Punkt nicht mit der STVZO kollidiert, sondern mit der FZO. Immerhin dürfte ein Fahrzeug mit Wagenpass ohne Kennzeichen fahren (keine Zulassung => kein Kennzeichen, keine Kollision mit STVZO). Warum ein zugelassenes Fahrzeug dann mit Kennzeichen fahren müsste, wäre nicht nachvollziehbar und unter Umständen ein Wettbewerbsnachteil.
Warnung: Ich habe das Thema "nur am Rande" recherchiert, so dass ich davor warne, diese Auslegung einfach so anzuwenden. Ich übernehme keine Gewähr, dass ich alles korrekt gelesen, richtig interpretiert und korrekt wiedergegeben habe. Sollte jemand ohne Kennzeichen starten, würde ich die entsprechenden Vorschriften ausgedruckt mitführen und viel Zeit mitbringen, denn die Diskussion mit TK und/oder Teilnehmern könnte länger dauern.
Viele Grüße
Achim
"Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt
und zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen (Ausnahme:
Art. 13.5)."
Art. 13.5 regelt die Reifen. Weitere Ausnahmen gibt es für Sitze und andere Sicherheitsmaßnahmen.
Bleibt die Frage, was die STVZO zu dem Thema sagt:
Die Ausgestaltung der Kennzeichen wurde früher in §60 STVZO geregelt. Dieser Paragraph wurde jedoch inzwischen gestrichen (ohne Verweis auf eine neue Regelung). Seit dem ist die Anbringung von Kennzeichen nicht mehr in der STVZO geregelt, sondern in §10 FZO, welcher vom Reglement nicht angesprochen wird. (Quelle: wikipedia)
Daher könnte man das bestehende Reglement so auslegen: Die Kennzeichen können ab, da das Auto dann in dem Punkt nicht mit der STVZO kollidiert, sondern mit der FZO. Immerhin dürfte ein Fahrzeug mit Wagenpass ohne Kennzeichen fahren (keine Zulassung => kein Kennzeichen, keine Kollision mit STVZO). Warum ein zugelassenes Fahrzeug dann mit Kennzeichen fahren müsste, wäre nicht nachvollziehbar und unter Umständen ein Wettbewerbsnachteil.
Warnung: Ich habe das Thema "nur am Rande" recherchiert, so dass ich davor warne, diese Auslegung einfach so anzuwenden. Ich übernehme keine Gewähr, dass ich alles korrekt gelesen, richtig interpretiert und korrekt wiedergegeben habe. Sollte jemand ohne Kennzeichen starten, würde ich die entsprechenden Vorschriften ausgedruckt mitführen und viel Zeit mitbringen, denn die Diskussion mit TK und/oder Teilnehmern könnte länger dauern.
Viele Grüße
Achim
Zuletzt geändert von PumaTreter am Mi Feb 18, 2009 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Du hast aber Recht, das es nicht mehr in STVZO steht.PumaTreter hat geschrieben:Hmmmm... Interessant, dass in der Gruppe G dieses Thema korrekt definiert ist, wie tobi geschrieben hat. In der Gruppe F2005 sehe ich ein kleines Problem, denn beim kurzen überfliegen des Reglements findet man in Art. 2:
"Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt
und zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen (Ausnahme:
Art. 13.5)."
Art. 13.5 regelt die Reifen. Weitere Ausnahmen gibt es für Sitze und andere Sicherheitsmaßnahmen.
Bleibt die Frage, was die STVZO zu dem Thema sagt:
Die Ausgestaltung der Kennzeichen wurde früher in §60 STVZO geregelt. Dieser Paragraph wurde jedoch inzwischen gestrichen (ohne Verweis auf eine neue Regelung). Seit dem ist die Anbringung von Kennzeichen nicht mehr in der STVZO geregelt, sondern in §10 FZO, welcher vom Reglement nicht angesprochen wird. (Quelle: wikipedia)
Daher könnte man das bestehende Reglement so auslegen: Die Kennzeichen können ab, da das Auto dann in dem Punkt nicht mit der STVZO kollidiert, sondern mit der FZO.
Warnung: Ich habe das Thema "nur am Rande" recherchiert, so dass ich davor warne, diese Auslegung einfach so anzuwenden. Ich übernehme keine Gewähr, dass ich alles korrekt gelesen, richtig interpretiert und korrekt wiedergegeben habe. Sollte jemand ohne Kennzeichen starten, würde ich die entsprechenden Vorschriften ausgedruckt mitführen und viel Zeit mitbringen, denn die Diskussion mit TK und/oder Teilnehmern könnte länger dauern.
Viele Grüße
Achim
Gruß
Heiko ( Klasse FS )
-
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Mal was anderes, Patrick schreibt ja "zwecks besserer Belüftung".
Also wenn es sich dabei um deinen Golf 3 handelt, da sind doch hinter dem Kennzeichen bzw. hinter dessen projezierter Fläche keine Lufteinlässe (und das wird bei vielen PKW so sein). Und in der F-2005 darf man doch keine zusätzlichen Luftlöcher in die Front sägen?!
Also wenn es sich dabei um deinen Golf 3 handelt, da sind doch hinter dem Kennzeichen bzw. hinter dessen projezierter Fläche keine Lufteinlässe (und das wird bei vielen PKW so sein). Und in der F-2005 darf man doch keine zusätzlichen Luftlöcher in die Front sägen?!
-technical courage is faster than money-
- PumaTreter
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Na ja, Zwecke wie "bessere Belüftung" oder "besseres Aussehen" sind im Reglement nicht aufgeführt.
Die Frage sehe ich eher als Grundsatzfrage, also ob das Nummernschild generell entfernt werden darf. Wie in der Gruppe G gilt auch für die F2005: Erlaubte Änderungen dürfen keine verbotenen nach sich ziehen. Also ist Nummernschild abschrauben scheinbar erlaubt, Nummernschild abschrauben und dahinter Löcher schneiden sicherlich verboten - und das sogar mit Nummernschild davor, da zusätzliche Lufteinlässe in der Front verboten sind.
Cheers, Achim
Die Frage sehe ich eher als Grundsatzfrage, also ob das Nummernschild generell entfernt werden darf. Wie in der Gruppe G gilt auch für die F2005: Erlaubte Änderungen dürfen keine verbotenen nach sich ziehen. Also ist Nummernschild abschrauben scheinbar erlaubt, Nummernschild abschrauben und dahinter Löcher schneiden sicherlich verboten - und das sogar mit Nummernschild davor, da zusätzliche Lufteinlässe in der Front verboten sind.
Cheers, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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- GSI
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Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Hej Heiko,Gruß
Heiko ( Klasse FS )
hab ich was verpasst?
Gruß Gerold
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Hej Gerold,
die Buschtrommeln funktionieren im hohen Norden wohl nicht mehr. Zu viel Schnee? Um beim Thema zu bleiben, ich gebe mein Kennzeichen ab und habe keine Lizenz zum Führen eines Fahrzeugs um die Pylonen wegen G4losigkeit. ( FS = Fahrschule )
Gruß
Heiko
die Buschtrommeln funktionieren im hohen Norden wohl nicht mehr. Zu viel Schnee? Um beim Thema zu bleiben, ich gebe mein Kennzeichen ab und habe keine Lizenz zum Führen eines Fahrzeugs um die Pylonen wegen G4losigkeit. ( FS = Fahrschule )
Gruß
Heiko
Re: Darf das Nummernschild im Wettbewerb ab?
Hallo Franz, mir ist nicht bekannt, dass ich in der F keine Löcher in die Front machen darf! Ich darf doch auch eine andere Stoßstange verbauen, dann kann ich doch auch in die bestehende Löcher machen. Oder Beispiel Golf 1: Da darf man die Stoßstange sogar ganz abmachen und da entstehen auch nicht unerheblich kleine Löcher!Negra hat geschrieben:Mal was anderes, Patrick schreibt ja "zwecks besserer Belüftung".
Also wenn es sich dabei um deinen Golf 3 handelt, da sind doch hinter dem Kennzeichen bzw. hinter dessen projezierter Fläche keine Lufteinlässe (und das wird bei vielen PKW so sein). Und in der F-2005 darf man doch keine zusätzlichen Luftlöcher in die Front sägen?!
Ich beziehe mich mal darauf:
Art. 19 Aerodynamische Hilfsmittel
Front-, Heck- und Seitenspoiler sind freigestellt. Nicht
serienmäßige Spoiler müssen entweder eine ABE haben
oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Statt
der serienmäßigen Stoßfänger dürfen zugelassene Spoiler
mit integriertem Stoßfänger montiert werden.
Somit sehe ich keinen Grund, warum ich da keine Löcher reinmachen darf. Ich darf auch jede beliebige GFK-RS2- oder was auch immer Stosßstange montieren.