Gurtbefestigung?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

205

Beitrag von 205 »

So jetzt ich mal. :lol:

Bärchen hat in diesem Fall völlig Recht.
Ein nachträglich eingebauter Gurt, so z.B. 3, 4 oder 6-Punkt Hosenträgergurt der nicht der Serie entspricht (99,99% der Automobilhersteller verwenden "normale" 3 Punkt Sicherheitsgurte) muss an der Karosserie angebracht werden.

Vergleicht dazu bitte Art. 253 (orangener Teil) des DMSB HB, Art. 6.1 und 6.2

"...es ist verboten die Sicherheitsgurte am Sitz oder an Sitzbefestigungen anzubringen...."

@"Dr.T": Es ging hauptsächlich um die Befestigung des Gurtes an Sitz/Sitzkonsole.

Gruß
Thomas
Heiko
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Beitrag von Heiko »

15 Leute 17 Meinungen cool wie immer. :)

Danke Thomas: Mehr wollte ich nicht wissen.
205

Beitrag von 205 »

Heiko hat geschrieben:15 Leute 17 Meinungen cool wie immer. :)
...mit dem kleinen Unterschied, dass ich keine Meinung vertrete sondern "das Gesetz"

:lol:
SEMA-Motorsport

Beitrag von SEMA-Motorsport »

Mal wieder ein tolles Beispiel dafür, wie wenig die Vorstellungen des TÜV mit denen des DMSB übereinstimmen (Dr. Tuning). Entweder man kommt nicht durch die technische Abnahme oder man verliert den Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen. (da nützt einem auch keine Gefälligkeitseintragung etwas) Motorsport und Straße ist eben schwer vereinbar.

Gruß, Sebastian
Arne
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Beitrag von Arne »

Also doch...
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EWO
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Beitrag von EWO »

Also lieber Thomas, Gesetz hin oder her, wenn ich in der Gruppe G mit einem 20 Jahre alten Dreipunktgrut bei einem Slalom starten darf, warum darf ich dann mit einem besseren Gurt an den gleichen Punkten befestigt dieses nicht ?
Wenn der Gurthersteller dies in seiner Einbauanleitung sogar so vorgibt, wieso sollte irgendjemand auf die Idee kommen dagegen zu oponieren ?

Wenn du also das Gesetz hier repräsentierst (ich mein das nicht negativ !), dann wäre vielleicht auch mal eine Gelegenheit gekommen, eine mögliche Anpassung der Formulierungen aus der Feder eines Technikers zu beantragen :wink:
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ingo gutmann
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Beitrag von ingo gutmann »

205 hat geschrieben:So jetzt ich mal. :lol:

Bärchen hat in diesem Fall völlig Recht.
Ein nachträglich eingebauter Gurt, so z.B. 3, 4 oder 6-Punkt Hosenträgergurt der nicht der Serie entspricht (99,99% der Automobilhersteller verwenden "normale" 3 Punkt Sicherheitsgurte) muss an der Karosserie angebracht werden.

Vergleicht dazu bitte Art. 253 (orangener Teil) des DMSB HB, Art. 6.1 und 6.2

"...es ist verboten die Sicherheitsgurte am Sitz oder an Sitzbefestigungen anzubringen...."

@"Dr.T": Es ging hauptsächlich um die Befestigung des Gurtes an Sitz/Sitzkonsole.

Gruß
Thomas
Hallo Thomas,

nach Anhang J hast Du recht.(Ist auch logisch).
Aber das DMSB-Reglement für die Gruppen G, F2005 und H schliesst jeweils im ersten Absatz den Anhang J aus:

"Die Bestimmungen des Anhang J zum internationalen Sportgesetz der FIA (ISG) sind nur in den nachfolgenden Regelungsbereichen anwendbar, wenn dort ausdrücklich darauf verwiesen wird."

Hat sich da bei Dir die Logik und der Verstand über das "geschriebene Gesetz" gestellt? :wink:

ingo :D
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PumaTreter
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Beitrag von PumaTreter »

Und wenn ich mich richtig erinnere (hab das Reglement nicht dabei), ist in der Gruppe G ein 3- oder 4-Punkt Gurt erlaubt, wenn er eingetragen ist oder eine ABE hat. Die bedingt die Anbringung an den vom Gurthersteller dafür vorgesehenen Stellen und nicht an denen, die der DMSB vorsieht.

Von daher ist in meinen Augen die Anbringung z.B. eines Schroth-Gurtes am Sitz, wenn vom Autohersteller und Schroth so vorgesehen, in Ordnung und Reglementkonform.

Viele Grüße, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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xBeam
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Beitrag von xBeam »

ich habe meine schroth gurte links und rechts an der Konsole befestigt und hatte bisher weder beim Tüv noch bei der Technischen Abnahme irgendwelche Probleme. Im Gegenteil: der Tüv meinte bei der Eintragung vom Sitz sogar noch es wär ja sehr praktisch mit der Befestigung an der Konsole.
Eugen Weber
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Beitrag von Eugen Weber »

Bei unserem E30 Gr. G ist die Gurtbefestigung nach DMSB-Vorschriften ausgeführt - also an der Karosserie. Ob das nun in der Gr. G so sein darf oder doch an den Serienpunkten..... da steiten sich ja anscheinend die Gelehrten ;-)
Dass DMSB und TÜV-Vorschriften nicht unbedingt übereinstimmen, musste ich bei der Eintragung auch feststellen. Der Prüfer hat sich erst nach langem hin und her dazu erweichen lassen mir das ganze DMSB-Gedöns einzutragen. Ich hatte das DMSB-Handbuch zur Eintragung mitgebracht und immer wenn er sagte "das ist so nicht zulässig", sagte ich "muss ich aber so machen, da stehts". Nun ist da alles eingetragen: Gurtbefestigung, Sitzbefestigung nach DMSB-Vorstellungen, Eigenbaukäfig, Gr. G Fahrwerk.... Trotzdem ist es ziemlich nervig, wenn einerseits eine Eintragung oder ein Umbau gefordert wird bzw. die Autos eigentlich auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können, andererseits aber der Umbau eigentlich gar nicht stvo-konform ist.
Dass Gr. G Autos eigentlich gar nicht mehr alltagstauglich sind, ist ein anderes Thema, widerspricht meiner Ansicht nach aber auch dem Grundgedanken der günstigen Einsteigergruppe.

Beste Grüße
Eugen Weber
Cupra16v
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Cupra16v »

Und wie soll ich einen FIA-homologierten 3 Zoll Gurt befestigen, um in der F-2005 in der DRSM starten zu dürfen?
Denn F-2005 und Straßenzulassung passen irgendwie nicht zusammen. Muß aber auf eigener Achse fahren, da mein Alltagsauto kein Anhänger von 1,5to ziehen darf (und wahrscheinlich auch nicht kann).
Heiko
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Heiko »

Cupra16v hat geschrieben:Und wie soll ich einen FIA-homologierten 3 Zoll Gurt befestigen, um in der F-2005 in der DRSM starten zu dürfen?
Denn F-2005 und Straßenzulassung passen irgendwie nicht zusammen. Muß aber auf eigener Achse fahren, da mein Alltagsauto kein Anhänger von 1,5to ziehen darf (und wahrscheinlich auch nicht kann).
Auf der Straße den Original Gurt benutzen und beim Rennen den FIA!
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Frank U.
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Frank U. »

Wie sieht das denn aus, wenn ich bei einem 4-Punkt-Gurt die beiden hinteren Gurte an einer "Zusatz"-Strebe des Käfigs anbringen möchte? Welche Bestimmungen gibt es dafür? Wäre das in der G erlaubt und welche Vorraussetzungen müssen vom Käfig erfüllt werden (geschraubt, geschweißt, ....)

@Daniel, du hast aber einen schweren Anhänger. :D :D :D
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Frank U.
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Frank U. »

Heiko hat geschrieben:
Cupra16v hat geschrieben:Und wie soll ich einen FIA-homologierten 3 Zoll Gurt befestigen, um in der F-2005 in der DRSM starten zu dürfen?
Denn F-2005 und Straßenzulassung passen irgendwie nicht zusammen. Muß aber auf eigener Achse fahren, da mein Alltagsauto kein Anhänger von 1,5to ziehen darf (und wahrscheinlich auch nicht kann).
Auf der Straße den Original Gurt benutzen und beim Rennen den FIA!
Das wird ein bisschen schwierig, wenn das Gurtschloß am Seriensitz befestigt ist (war) und nun ein Schalensitz mit anderer Konsole verbaut ist.
Heiko
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Heiko »

Dann hast du auch einen anderen Gurt eingetragen. :) Weil ohne Gurt wird dich kein Prüfer vom Hof lassen.
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