Gurtbefestigung?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Frank U.
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Frank U. »

Heiko hat geschrieben:Dann hast du auch einen anderen Gurt eingetragen. :) Weil ohne Gurt wird dich kein Prüfer vom Hof lassen.
Stimmt!! :oops:
Cupra16v
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von Cupra16v »

Es ging mir um die korrekte Befestigung des FIA Gurtes um sowohl STVO und DMSB zu entsprechen. Denn in einer Vollschale möchte ich mich recht ungern mit dem serienmäßigen Drei-Punkt-Gurt anschnallen wollen.
(Was wohl auch kein Prüfer der Welt abnehmen würde. Ich denke die TK's würden das auch nicht unbedingt begrüßen)

Also wird nur ein Gurt verbaut sein, und zwar der FIA.
golftreter
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Re: Gurtbefestigung?

Beitrag von golftreter »

Also wenn ich das so richtig Verstanden habe geht es doch Hauptsächlich um die Gurtbefestigung ? und nicht um Klasse G. H. oder F2005! wenn doch die Gurtbefestigungspunkte im Auto sind, sollte man diese doch nach möglichkeit auch nutzen!in erster linie dann wenn man Serienah???? fährt (Sprich Gr.G).Aber ich muss auch Sagen das diese manchmal ehr supoptimal plaziert sind.Anders würde sich die Sache gestalten wenn z.b der Ü-Käfig über eine Gurtstrebe verfügt, damit währe ja schonmal das Problem mit den Schultergurten gelöst.Darüber hinaus finde ich persönlich das eine befestigung an der Karosse doch ehr besser ist als am Sitz oder der Sitzkonsole.Aber wie schon geschrieben ist dieses von Hersteller zu Hersteller immer verschieden. Wenn nun aber einen 6echspunktgurt genutzt wird muss man doch sowieso zwei zusätzliche aufnahmen anbringen.
Gruß aus Dortmund
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hammerman1
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Gurtbefestigung überlebenswichtig

Beitrag von hammerman1 »

Also, bei dieser Problematik geht es für mein "Überlebensverständnis" doch nicht um die Frage, was steht wo und was ist erlaubt, sondern um die Frage, was mindert bei einem heftigen Unfall die Verletzungsgefahr oder erhöht die Überlebenschancen bei einem GAU.

Meine Auffassung unter Berücksichtigung der physikalischen Abläufe und Zusammenhänge ist "Angeschnallt im Sitz sitzend im Auto in Fahrerposition bleiben." :idea:

Das geht höchstwahrscheinlich nur bei Anwendung des Art. 253, demnach die Gurtbefestigungen am Sitz oder der Sitzbefestigung nichts zu suchen haben. :!:

Mir hat bisher bei solcher Befestigung in meinem G-Auto noch kein TK was von "nicht reglementkonform" erzählt. Es herrschten eher entspannte Gesichtszüge vor. :)

Wem nützt es, mit dem Sicherheitsgurt am Sitz befestigt zu sein, wenn der Sitz unter der Wucht des Unfalls und der "Elefantenkräfte" des eigenen Körpers aus seiner Verankerung geht. Dann wird die schützende Sitzschale zum Schleudersitz und die Unfallfolgen werden wohl heftiger ausfallen. :shock:

Und wenn die Reglements mit dieser Logik nicht harmonisieren, dann sind sie schleunigst anzupassen. :idea:

Hoffentlich liest der DMSB hier mit.

Guten Rutsch
wünscht
hammerman1
Erst wägen, dann wagen!
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