Eigenbautanks Gruppe H

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Kai
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Eigenbautanks Gruppe H

Beitrag von Kai »

Da ich momentan mein Fahrzeug neu aufbaue sollte auch der Tank
einen neuen Platz finden. Ich hatte vor einen Eigenbautank aus Alu zu nehmen (<20Liter) und im Heck wegen der günstigeren Gewichtsverteilung zu installieren.
Der wäre dann im Innenraum, den Boden möchte ich entsprechend ausschneiden damit der Tank etwas tiefer kommt.

Ich habe zur Zeit nur ein Handbuch aus 2006 wo Eigenbauten kleiner 20 L erlaubt waren und Bodenausschnitte auch.

Könnt Ihr mir sagen ob die Vorgaben von 2006 noch Gültigkeit haben bzw. welche Auflagen ich heute erfüllen muss?
Der Tank sollte im Innenraun befüllt werden und wird mit Schaum gefüllt.
Entlüftung erfolgt natürlich über eine Ventil nach aussen.

Gruß
Kai
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Diana
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Beitrag von Diana »

Also ich bin keine Gruppe H Fachfrau, aber du solltest Dein Fahrzeug nicht auf den Grundlagen von2006 aufbauen, da das Reglement ständigen Änderungen unterworfen ist.

Nachfolgend die letzte offizielle Änderung zum Thema Kraftstoffbehälter Gruppe H ( Dann musst Du nicht im www suchen):

UNTERBRINGUNG DES KRAFTSTOFFBEHÄLTERS INNERHALB
DES FAHRGASTRAUMS
Die Unterbringung bzw. teilweise Unterbringung des Kraftstoffbehälters
innerhalb des Fahrgastraums ist ab 01.01.2008 unter Beachtung folgender
Regelungen zulässig:
• Die Einbauposition muss hinter dem Hauptbügel des Überrollkäfigs liegen.
• Im Hauptbügel der Überrollvorrichtung müssen zwei Diagonalstreben (Kreuzstreben) oder eine Diagonalstrebe und eine H-Strebe vorhanden sein.
• Es sind ausschließlich FT3-1999-, FT3.5- oder FT5-Sicherheitstanks zugelassen.
• Es ist eine flüssigkeitsdichte Trennwand bzw. Box aus CFK, GFK oder Aluminium vorgeschrieben.
• Die Befestigung an der Karosserie muss mit mindestens 40 mm breiten und 2 mm dicken Metallbändern, zwei Mal längs und einmal quer zur Fahrzeugachse erfolgen. Die Bänder müssen um die Box geführt werden. Alternativ zu den Bändern ist eine Befestigung am Fuß der Box durch mindestens zehn Schrauben der Größe M8 oder 16 Schrauben der Größe M6 erlaubt.
• Der Tank muss durch eine mindestens 15 mm dicke Stoßabsorbierende Schaumschicht zwischen Kraftstoffbehälter und Box geschützt sein. Der Schaum muss eine Mindestdichte von 35 kg/m3 haben.
• Die Befüllung des Kraftstoffbehälters ist nur von außen zulässig.
• Die Kraftstoffleitungen müssen den derzeit gültigen Vorschriften gemäß Artikel 253-3.2 des Anhang J zum ISG entsprechen.
• Innerhalb des Fahrgastraums müssen die Kraftstoffleitungen fortlaufend (nicht gestückelt) sein.
• Der Einfüllstutzen darf sich an einer geeigneten Stelle der Karosserie mit Ausnahme des Daches befinden. Das Einfüllrohr muss flexibel (z. B. Gummi) und doppelwandig sein.
• Ein Sichtfeld für Herstellernamen und Herstelldatum muss vorhanden sein.
• Im Füllrohr muss ein FIA-homologiertes Rückschlagventil eingebaut sein.
• Die Tankentlüftungsleitung muss mit einem Rückschlagventil versehen
sein (muss nicht homologiert sein).
Beispiel 2 Beispiel 3
1-2/2008 VORSTART 29
• Kraftstoffpumpen müssen durch eine Trennwand (Box) vom Fahrgastraum
abgeschottet sein.
• In allen horizontalen Richtungen mit Ausnahme zum Fahrzeugboden
muss ein Mindestabstand von 30 cm vom Tank zur Außenkarosserie
eingehalten werden.

Der Link dazu ist wie folgt: http://www.dmsb.de/downloads/610/Vorsta ... rungen.pdf
Vorstart_1-2_2008_Reglement_-_Technik_-_und_Terminaenderungen.pdf (application/pdf-Objekt)

Das aktuelle Reglement Technik findest Du unter www.dmsb.de

Aber wie gesagt: Das ist nur, was ich gerade parat habe.
Die alten Hasen aus der Gruppe H haben bestimmt auch noch was dazu zu sagen.

Diana
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Kai
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Beitrag von Kai »

Hallo Diana,

das Fahrzeug soll bestimmt nicht den Grundlagen von 2006 entsprechen ich habe momentan nur noch kein 2008er Handbuch zur Hand, daher meine Frage an dieser Stelle.

Danke für die Informationen, da dürfte es für die meisten Leute die einen Tank im Innenraum verbaut hatten etwas Arbeit geben.

Da sollte ich wohl besser eine andere Lösung anstreben. vielleicht kann ich den unterboden so anpassen, dass ich eine entsprechenden Tank unterbringen kann. So würde er nicht mehr im Innenraum installiert sein.

Der Boden darf ja geändert werden sofern er nicht über die Schwellerhöhe reicht. Wie sieht das im Heckbereich aus? Sind die nach hinten auslaufenden Holme per Definition als Verlängerung der Schweller zu sehen?

Kai
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Diana
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Beitrag von Diana »

Hallo Kai,

also wie gesagt, die Technik ist nicht unbedingt mein Metier, aber ich meine irgendwo eine Korrektur gelesen zu haben, bei der der Wortlaut Innenraum durch Fahrgastraum ersetzt wurde. Ich finde es aber nicht mehr.

Und ob das in dem Fall einen Unterschied machen würde, kann ich nicht beurteilen.

Was für ein Auto baust Du denn neu auf? Vielleicht motiviert das den einen oder anderen ...
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RoTho-Motorsport
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Beitrag von RoTho-Motorsport »

Hallo, ich denke wenn du den Tank in den Kofferraum verlegst gilt dieser nicht als Innenraum.
Aber schau sicherheitshalber nochmals auf der Homepage:
www.berg-meisterschaft.de im Forum nach, dort glaube ich,
mußt du nach Tank im Fahrzeug, Gruppe H suchen,
da wurde dieses Thema vor kurzem auch erst diskutiert.

Mfg
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EWO
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Beitrag von EWO »

@Diana, gelten deine sehr interessanten Ausführungen (einges war auch mir neu) nur für die genannte Version INNERHALB des FAHRGASTRAUMES ?
Ich habe leider noch keine Unterlagen zu 2008 aus Frankfurt udn bin deshalb auf weitere Details zum Tank neugierig.
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Diana
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Beitrag von Diana »

Ewo, Du kannst mich was fragen...

Du weisst doch, das ich (wenn überhaupt) in der Gruppe G fahre.
Da ist das alles nicht relevant. Ich habe doch nur interessenhalber mal quergelesen ...

Bei meinen "Ausführungen" handelt es sich buchstabengenau um die Änderung aus dem Vorstart (www.DMSB.de).

Wie schon gesagt, ich habe auch noch etwas von einer Korrektur gelesen, bei der Innenraum durch Fahrgastraum ersetzt wurde - soweit ich mich erinnere- aber a) finde ich es nicht mehr und b) weiss ich den Kontext auch nicht mehr.

Aber die Überschrift lautet "Unterbringung des Kraftstoffbehälters innerhalb des Fahrgastraums" und steht im Handbuch 2008, brauner Teil unter Gruppe H, Artikel 26.1.. Und der Fahrgastraum ist ja im Reglement an früherer Stelle definiert.

In Art. 26 steht aber auch: " (...) Für Veranstaltungen mit einer Streckenlänge unter 50 km ist der Einbau einer dieser oben genannten Kraftstoffbehälter nicht vorgeschrieben. Es darf ein anderer funktionstüchtiger Kraftstoffbehälter (Eigenbautank) mit einem Fassungsvermögen von max. 20 Liter eingebaut werden. Die Außenkante eines solchen Kraftstoffbehälters zur einen oder anderen Seite der Längsachse des Fahrzeugs darf auf keinen Fall mehr als 30 cm von dieser entfernt sein. Sogenannte Eigenbautanks müssen nicht gekennzeichnet sein. (...)" und weiter " (...) Es ist erlaubt, den Fahrzeugboden zum Einbau des Kraftstoffbehälters auf das notwendigste Maß aufzuschneiden, auch dann wenn sich in diesem Bereich der serienmäßige Fahrzeugboden oberhalb der Türschweller-Oberkante befindet ... " und so weiter in unveränderter Form zum Vorjahr.

Na ja, dann kommt in Art. 26 noch was zu Motorraum und Kofferraum, kann aber jeder selber nachlesen, da dieser Abschnitt keinen Änderungen unterworfen ist. Und absschließend: "Im Übrigen ist die Lage des Kraftstoffbehälters freigestellt".

Was jedoch den Fahrgastraum betrifft, verstehe ich den Art. 26.1 als Spezifikation zu Artikel 26 und muss eingehalten werden.

Oder wie verstehst Du das?
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
Arne
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Beitrag von Arne »

Bei der Mitgliederversammlung der Berg Cup e.V. wurden wir über dieses Thema von unserem TK Rüdiger Kleinschmidt unter anderem informiert.
Er hatte uns da auch einige Bilder gezeigt wie es gemacht werden sollte.

Im Grundsatz gung es darum, den Tank aus dem Fahrgastraum zu haben. Der Thomas Bubel wollte diesen Vortrag zusammengefasst auf der Berg Cup Seite veröffentlichen, hat es aber wohl noch nicht geschafft.

Wenn ich mich recht erinnere kann man zur Deffinition des Fahrgastraums sagen, das dieser hinter dem Hauptbügel endet. Damit können sich also die meisten Leute wieder beruhigen...
Allerdings ist das jetzt ohne Gewähr.
Schat mal auf den Seiten Berg-Cup.de und Berg-Meisterschaft.de Forum, da wird darüber auch geschrieben.
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Moin!
Kai schreibt, dass er sich einen Alutank selbst bauen will.
Wie will er nachweisen, dass es sich hier um FT 3 ff - Tanks handelt ???

• Es sind ausschließlich FT3-1999-, FT3.5- oder FT5-Sicherheitstanks zugelassen.

Da erübrigt sich wohl die Frage nach dem Einbauort.

Gruß
W. Böhmann
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Kai
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Beitrag von Kai »

Hallo Diana,

ich baue an einem A112 gehört somit eher in die Rubrik Youngtimer/Oldtimer da Bj. 75. Das Auto wurde früher in der Gruppe H am Berg gefahren und ich habe den Wagen die letzten Jahre in anderen Bereichen eingesetzt. Im Rahmen des Aufbaus möchte ich das Auto natürlich optimieren ohne die technischen Voraussetzungen der Gruppe H zu verletzen. Auch wenn es kaum Starter in dieser Klasse gibt so will ich wenn ich mir die Arbeit schon mache einen "sauberen" Gruppe H Wagen.

Da offensichtlich zwischen Innen- und Fargastraum differenziert wird scheint mein Vorhaben nicht so abwegig. Danke für den Hinweis von Ro Tho-Motorsport auf den Beitrag im Forum der Berg Meisterschaft.
Der Fahrgastraum endet demnach hinter der Sitzbank wo der Innenraum oder "Kofferraum" beginnt. Habe meinen Tank auch schon zu 80% fertig
das wäre ägerlich gewesen wenn ich den nicht mehr verwenden könnte.

Vielleicht sollte der DMSB mal einen Thesaurus einführen würde es dem einem oder anderen leichter machen die technischen Richtlinien zu verstehen.

Kompliment an dieser Stelle an das Forum welches sehr Informativ ist und ohne Vorbehalte Informationen mit neuen austauscht, macht Spaß :D

Kai
Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Kleine Ergänzung bzw. Korrektur :

Bis zu einer Streckenlänge von 50 km ist ein Tank bis 20 ltr auch als Eigenbau erlaubt. Die Lage ist gem. Art. 26 Gr. H-Reglement freigestellt.
Gruß
W.Böhmann
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Diana
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Beitrag von Diana »

Sag ich doch :)

Trotzdem verstehe ich es so, dass bei Tank im Fahrgastraum Art. 26.1 eingehalten werden muss, auch bei Kraftstoffbehältern bis 20 Liter.
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
Heiko
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Re: Eigenbautanks Gruppe H

Beitrag von Heiko »

Ich will das Thema nochmal aufgreifen. Hat einer jetzt genaue Ahnung wie das Funktionieren soll?

Wo hört der Fahrgastraum auf? In der Definition ist es klar erläutert, sagt man, doch in einem Gruppe H VW ist keine serienmäßige Trennwand und Hutablage mehr drin. Muss man sich das jetzt vorstellen, das da Eine wäre oder wie soll das laufen?

Gruß

Heiko
Total
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Re: Eigenbautanks Gruppe H

Beitrag von Total »

Heiko hat geschrieben:Ich will das Thema nochmal aufgreifen. Hat einer jetzt genaue Ahnung wie das Funktionieren soll?

Wo hört der Fahrgastraum auf? In der Definition ist es klar erläutert, sagt man, doch in einem Gruppe H VW ist keine serienmäßige Trennwand und Hutablage mehr drin. Muss man sich das jetzt vorstellen, das da Eine wäre oder wie soll das laufen?

Gruß

Heiko
also, alle Fahrzeuge die im wörtlichem Sinne keinen eigentlichen Kofferraum haben, der abgetrennt durch eine Blechwand zum Fahrgastraum ist, dürfen keinen Tank im Innenraum montieren, auch nicht im sogenannten Kofferraum hinter den Sitzen!

Seit 2008 ist es erst erlaubt, mit den entsprechenden Vorschriften, wie von Diana einige Artikel zuvor ausfürlich beschrieben einen FT3 Tank einbauen!!
Eigenbautanks dürfen überhaupt generell nicht im Innenraum dieser Fahrzeuge (z.B. Golf, Polo, Fiesta etc)montiert werden, nur unterhalb dieses "Kofferraumes" mit den entsprechenten Vorschriften, Sicherheitsventil, Sicherheitsabstand etc.!

Gruß, Klaus
Total
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Re: Eigenbautanks Gruppe H

Beitrag von Total »

Heiko,
zur Ergänzung Deiner Innenraumfrage sei noch gesagt, die Einbaulage des Tanks ergibt sich schon aus der Vorschrift "Einbau des Tanks hinter dem Hauptbügel"
Auf der Beifahrerseite dürftest Du sowieso keinen Tank einbauen und ohne Überrollkäfig auch nicht, wenn Du das vorhättest !

Gruß, Klaus
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