Höhe der Protest- und Berufungsgebühren im Automobilslalom

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Diana
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Höhe der Protest- und Berufungsgebühren im Automobilslalom

Beitrag von Diana »

Hallo zusammen,

mir geht es um die Feststellung, in welcher Höhe Protestgebühren für den Slalom anfallen. Dabei komme ich mit dem Reglement jedoch nicht viel weiter:

Grüner Teil, S. 84, Veranstaltungen Lizenzpflicht:
Slalom wird demnach als Veranstaltung im Nationalen Terminkalender eingetragen und als „nationaler Lizenzsport A“ eingeordnet.

„Die Fahrer müssen im Besitz einer der Nationalen EU-Profi-Lizenz oder der nationalen Lizenz Stufe A des DMSB oder einer Lizenz eines anderen Mitgliedsverbandes der FIA (ASN) sein. Inhaber einer Internationalen Lizenz des DMSB sind zugelassen.“

Grüner Teil, S. 85, DMSB-Veranstaltungsreglement
Art. 2 (5) Status der Veranstaltung

Das Veranstaltungsreglement spezifiziert in Absatz 5 wie folgt:

„Ein Wettbewerb hat den Status „National A“, wenn sie (Anm.: er?) für Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz der Stufe A (…) bzw. Internationalen Lizenz offen ist. Diese Wettbewerbe werden im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen. Im Slalom-, Autocross- und Rallycross-Sport sind auch Inhaber einer Nationalen DMSB-Lizenz startberechtigt.“ Anm.: Keine Tages-/Veranstaltunglizenzen

Art. 2 (6)
In Absatz 6 steht weiter:
„Ein Wettbewerb hat den Status „National“, wenn sie (Anm.: er?) für Inhaber einer Nationalen DMSB oder einer DMSB Tageslizenz/Veranstaltungslizenz offen ist. Diese Wettbewerbe werden im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen.“

Art. 4 Teilnahmevoraussetzungen für den Fahrer

„ … muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

- für National A ausgeschriebene Wettbewerbe Besitz einer gültigen Nationalen DMSB Lizenz der Stufe A – bei Slalom-, Autocross- und Rallyecross-Veranstaltungen der Besitz einer gültigen Nationalen DMSB-Lizenz, bei Slalom-Veranstaltungen ist eine Teilnahme auch mit einer DMSB-Tageslizenz/Veranstaltungslizenz möglich,

- für National ausgeschriebene Wettbewerbe Besitz einer gültigen Nationalen DMSB-Lizenz oder einer DMSB Tageslizenz/Veranstaltungslizenz.“

Grüner Teil, S. 124, DMSB-Slalom-Reglement

I. Allgemeines
1. „Der Automobilslalom ist ein nationaler Wettbewerb …“

II. Wettbewerbsdurchführung
Art. 2 Fahrer
„Für die Teilnahme an einem DMSB-Slalom ist eine Tages-/Veranstaltungslizenz oder mindestens eine Nationale Fahrerlizenz des DMSB (…) erforderlich.

Nun zu den Gebühren gem. roter Teil, S. 48:

Nationaler Lizenzsport Nat. A / NEAFP Int. Lizenzsport
Protestgebühr 100,- EUR 300,- EUR 500,- EUR
Berufungsgebühr 500.- EUR 1.000.- EUR 1.500.- EUR

Anmerkung:
Berücksichtigt man nun DMSB-Veranstaltungsreglement, Art. 2 (1):
„Der im Rahmen der Veranstaltung durchzuführende ranghöchste Wettbewerb bestimmt den Status der Veranstaltung insgesamt“
entspricht der Status einer Slalomveranstaltung „Nat. A“ oder „National“, je nachdem wie ausgeschrieben wurde (grüner Teil S. 85).

Ich frage mich nun, ob sich jeder Veranstalter über den Unterschied bewusst ist.

Roter Teil, Lizenzbestimmungen Seite 18

In der dort abgebildeten Übersicht ist die Mindestzahl der lizenzierten Sportwarte im Automobilsport angegeben.

Dabei ist jedoch festzustellen, dass Slalom zum Wettbewerb „Nat. A/NEAFP“ gehört und unter „National“ gar nicht aufgeführt ist.

Dann wäre also (wenn nicht anders ausgeschrieben) ein „einfacher“ DMSB-Slalom, (der vielleicht auch Tages-/Veranstaltungslizenzen zulässt) ein Nationaler Wettbewerb mit der Folge => niedrigere Protest- und Berufungsgebühr

und

ein DMSB-Slalom mit Prädikat „Deutsche Slalom-Meisterschaft“ oder „Deutsche Rennslalom Meisterschaft“ ein Nat. A Wettbewerb, wenn als Nat. A ausgeschrieben.

Kann denn ein DM- oder RSC-Veranstalter seine Veranstaltung auch National anmelden und in der Ausschreibung Tages-/Veranstaltungslizenzen ausschließen (da ja Tageslizenzen nach den Meisterschaftsbestimmungen nicht zugelassen sind) oder muss der Veranstalter in dem Fall eine Nat. A Veranstaltung anmelden?

Jetzt zur Terminanmeldung des Veranstalters:

Zuerst muss sich der Veranstalter entscheiden, ob er das Formular
„Terminanmeldung 2008 International und National A“ oder
„Terminanmeldung 2008 National B“ ???
nimmt.

Dabei steht im ganzen DMSB-Reglement nichts von „National B“ ???

Öffnet man die Formulare stellt man fest, das „International und National A“ scheinbar im FIA-Kalender eingetragen werden.
Gem. Art. 2 Status der Veranstaltung werden Slalom National und Nat. A im Nationalen Terminkalender des DMSB eingetragen. Also müsste es ja doch das andere Formular sein. (Trotzdem kann man auf diesem Int. u. Nat. A Formular „Slalom“ ankreuzen.)
Und auch nur auf diesem Formular kann man das DM oder RSC Prädikat ankreuzen.

Also muss es doch das Formular „Terminanmeldung Nat. B“ sein.

In diesem Formular kann zwar der Status national angekreuzt werden, aber dafür Slalom nicht. Soll man nun neben ein leeres Ankreuzfeld selber Slalom schreiben?
Dafür kann man bei den Fahrzeuggruppen H und SE etwas über Slalom lesen.

Und jetzt der Clou !!!

In der Ausschreibung „DMSB – Ausschreibung Automobil-Slalom 2008“ findet sich kein Wort von Status oder National oder Nat. A.

Wenn jedoch Veranstaltungsreglement Art. 4 spricht jedoch von „für National A ausgeschriebene Wettbewerbe“ oder von „für National ausgeschriebene Wettbewerbe“.

Auf den Formularen Protestentscheidung und Sportstrafenentscheidung ist jedoch wieder zwischen National und Nat. A zu entscheiden.

In den Richtlinien für Sportkommissare steht, sie müssen bei Protesteingang prüfen, ob die erforderliche Protestgebühr in voller Höhe (nach DMSB-Gebührenordnung gestaffelt je nach Status) beigefügt ist.

Jetzt frage ich mich, wie die Sportkommissare die volle Höhe denn genau bestimmen können?
Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Hallo Diana,

da hast du ja ein paar Dinge in den Regularien ausgegraben, die tatsächlich widersprüchlich zu sein scheinen. Da muss man ja wohl wirklich im Automobilsport tätiger Jurist sein, um die Widersprüche erklären zu können.

Für mich hatte DMSB-Slalom in letzter Zeit immer den Status Nat. A, obwohl das Slalomreglement hier tatsächlich von "National" spricht. Nat B gibt's im Automobilsport eigentlich nur noch im Rallyesport (Rallye 200).

Ich würde an deiner Stelle den Text zusätzlich mal an die "Zentrale in Frankfurt" senden und die Antwort dann hier veröffentlichen. Dann können wir alle noch etwas dazu lernen. :!:

Gruß
Uwe
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PumaTreter
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Beitrag von PumaTreter »

Alle Slalom-Veranstaltungen sind Nat. A, die man mit einer DMSB Lizenz bestreiten darf.

Der Slalom ist im grünen Teil (Seite 80, Handbuch 2007!, jetzt 82?? - habe gerade kein Handbuch zur Hand) ausschließlich unter Nat. A aufgeführt. Es gibt also keinen Nat. B Slalom oder nationalen Slalom mehr. In meinen Augen resultieren daraus auch die Protestgebühren, die immer Nat. A sind. Ein ähnliches Problem hatte ich schon mal, als es darum ging, dass ein 2000m Slalom ein Nat. B Slalom sei und ich keine Slicks fahren dürfe. Ein Anruf beim DMSB brachte die Lösung mit dem Status der Veranstaltungen im grünen Teil, leicht zu übersehen, da nur eine Doppelseite.

Viele Grüße

Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Achim,
Zitat aus dem Slalomreglement 2008:
Der Automobilslalom ist ein nationaler Wettbewerb der . . .
(Handbuch 2008, grüner Teil, S. 124)
Gruß
Uwe
Uwe Bartels
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Antwort aus FFM?

Beitrag von Uwe Bartels »

Hallo Diana,
gibt's in oben beschriebener Angelegenheit schon eine Antwort aus der Hahnstraße?
Lass mal was von dir hören, wir wollen doch noch was dazu lernen. :!:
Gruß
Uwe
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Diana
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Beitrag von Diana »

Hallo Uwe,

leider ist bis heute vom DMSB noch nicht mal eine Eingangsbestätigung eingegangen - ganz zu schweigen von einer Antwort.

Ich habe erinnert.

Diana
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Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Na, schau'n mer mal :!:
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