Neue Fahrzeugpapiere

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Jörn
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Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Jörn »

Moin!

Hat sich schon jemand mit den neuen Fahrzeugpapieren auseinandergesetzt?
(Werden ab dem 01.10. ausgegeben, aber auch erstellt, wenn man an seinem bereits angemeldeten Wagen eine Änderung eintragen lassen möchte)
Ein paar Infos habe ich schon beim KBA gefunden: Infos vom KBA, aber so wirklich viel steht da ja nun nicht drin.
So wie ich das da lese wird nur noch eine Rad/Reifen-Kombi eingetragen. Es dürfen aber auch andere gefahren werden (z.B. vom Hersteller angegebene).
Wie sieht es dann aber mit breiten Alu-Felgen aus, die ich für die Slalom nutzen will und laut F2005-Reglement eingetragen haben muss...

Das wird noch spaßig vermute ich...
:roll:

Gruß
Jörn
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EWO
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Beitrag von EWO »

da steht doch aber auch
....weitere Rad-Reuifenkombinationen müssen mit einem EINzelgutachten nachgewisen werden

Ich seh hier nur eine neue Darstellung gepaart mit etwas mehr Mißbrauchssicherung und noch kein Problem für uns.
Aber wer weiß ich bin sicher auch bald wieder da um etwas eintragen zu lassen.
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PumaTreter
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Beitrag von PumaTreter »

Na ja, hauptsache der DMSB weiss auch von den neuen Scheinen, denn bei uns (in der Gruppe G) müssen die Felgen (und somit auch Reifen) im Moment eingetragen sein. Ich habe 7x15 und 7x13 eingetragen, Serie ist 6x15...

Schönes Wochenende an alle!

Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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EWO
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Beitrag von EWO »

PumaTreter hat geschrieben:.... denn bei uns (in der Gruppe G) müssen die Felgen (und somit auch Reifen) im Moment eingetragen sein.
Selbst bei uns (Gruppe H) muss dies sein, da wir auch nach Rallyeregelwerk gebaut haben um mehr EInsatz- und Spaßmöglichkeiten zu haben neben dem Slalom !!
Gast

Re: Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Gast »

Jörn hat geschrieben:Moin!

Hat sich schon jemand mit den neuen Fahrzeugpapieren auseinandergesetzt?
...
So wie ich das da lese wird nur noch eine Rad/Reifen-Kombi eingetragen. Es dürfen aber auch andere gefahren werden (z.B. vom Hersteller angegebene).
Wie sieht es dann aber mit breiten Alu-Felgen aus, die ich für die Slalom nutzen will und laut F2005-Reglement eingetragen haben muss...

Das wird noch spaßig vermute ich...
:roll:

Gruß
Jörn
Auch Moin !

In den neuen Zulassungsbescheinigungen können die anderen Rad-Reifen-Kombinationen unter Ziffer 22 eingetragen werden, genauso wie es bisher unter Ziffer 33 geschah. Hier ändert sich kaum etwas.
Das Fiese jedoch an den neuen Papieren ist die Tatsache, dass insbesondere bei den Neufahrzeugen, die aufgrund eines COC-Dokumentes zugelassen werden, u.U. nur eine der zulässigen Reifengröße eingetragen wird. Es muß nicht einmal diejenige sein, mit der das Fahrzeug ausgeliefert worden ist.
Wie dann die technischen Kontrollen korrekt erfolgen sollen, fragt mich nicht so was....
Vielleicht sollte man sich rechtzeitig eine Datenbestätigung über alle zulässigen Reifengrößen lt. EG-Betriebserlaubnis besorgen.

Ab morgen beginnt wohl das große Chaos, aber auch das werden wir überleben.

Gruß

W. Böhmann
Wilfried Böhmann
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Re: Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Wilfried Böhmann »

HeHe !

Ich hatte mich wohl eingeloggt, aber irgendwie hat mich wohl wer rausgeschmissen ??

Gruß
W.Böhmann
Gast

Beitrag von Gast »

Mal abgesehen von den nicht mehr notwendigen Reifeneinträgen:

Ist es richtig das auch alle anderen nachträglichen Fahrzeugänderungen, die in den alten Papieren stehen, nicht in die neuen Papiere eingetragen/übernommen werden?

Alle Fahrzeugänderungen nur noch durch mitgeführte Papiere (TÜV/DEKRA Einzelabnahmen, ABE, EG-Gutachten usw.) bei Fahrzeugkontrollen nachgewiesen werden müssen?

Auf der einen Seite ist das erfreulich, erspart es doch die unnötige Fahrt zur Zulassungsstelle und die damit verbundenen Kosten bei jeder Fahrzeugänderung. Auf der anderen Seite bekomme ich dann meine alten Einträge nicht in die neuen Papiere übertragen bei denn die Gutachten entweder fehlen oder verloren gegangen sind oder nicht vom Vorbesitzer mitgegeben wurden?

Andreas
Jörn
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Beitrag von Jörn »

Moin!
Genau die Frage beschäftigt mich auch, ich werds wohl erst erleben wenn ich mal wieder etwas abnehmen lasse...
Vor allem: Wo soll ich dann alle Abnahmescheine hinstecken? Ins Portemonnaie?
Oder muss ich dann wie mein alter Herr mit einer "Brieftasche" (hmmm, da bekommt das Wort mal eine treffende Bedeutung :roll: ) herumlaufen???
Wer hat sich sowas ausgedacht?

Was die nicht vorhandenen/eingezogenen Gutachten betrifft:
Ein Bekannter von mir hat es (nachdem er genau die gleichen Einwände auf der Zulassungsstelle vorgetragen hatte) so gelöst bekommen:
Er hat seinen alten Fahrzeugschein entwertet wieder mitbekommen, das ist dann quasi die Bescheinigung für die bisherigen Eintragungen...

Gruß
Jörn
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Erich
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Beitrag von Erich »

Da haben wir den Salat!
Absurdistan (Deutschelande) in seiner unübertroffenen Regulierungswut hat jetzt damit zu kämpfen, dass auf Geheiß der allmächtigen Europäer alles ein wenig einfacher werden soll :twisted:

Bis sich der DMSB der neuen Lage angepasst und eine praxisgerechte Lösung gefunden hat, werden noch viele Monate vergehen.

So wird es niemand mit einem neuen (oder nach 1.10.05 wieder zugelassenen Fahrzeug) vermeiden können, jedes verlangte Detail über ein TÜV-Gutachten dokumentiern zu lassen.
Auch wenn die Teile zuvor im alten Kfz-Brief eingetragen waren.
Wer schlau ist, macht sich vor der Neuzulassung eine Fotokopie des alten Kfz-Briefes oder bettelt bei seiner Zulassungsstelle, dass er den alten Brief in entwerteter Form (abgeschnittene Ecken) zurückerhält. Diesen Brief wird der TK sicher akzeptieren.
Wer allerdings ein Neufahrzeug einsetzen will, hat die A....karte gezogen.

Ich halte es da lieber mit Halb-Oldtimern.... den fehlt auch der ganze elektronische Firlefanz, der einem das Fahren abnimmt und so schöne Stunts verhindert wie am vergangenen Sonntag in Meschede, nicht wahr, Frank ? :lol: :lol: :lol:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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EWO
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Beitrag von EWO »

Erich hat geschrieben: So wird es niemand mit einem neuen (oder nach 1.10.05 wieder zugelassenen Fahrzeug) vermeiden können, jedes verlangte Detail über ein TÜV-Gutachten dokumentiern zu lassen.
Auch wenn die Teile zuvor im alten Kfz-Brief eingetragen waren.
Wer schlau ist, macht sich vor der Neuzulassung eine Fotokopie des alten Kfz-Briefes oder bettelt bei seiner Zulassungsstelle, dass er den alten Brief in entwerteter Form (abgeschnittene Ecken) zurückerhält. Diesen Brief wird der TK sicher akzeptieren.
Wer allerdings ein Neufahrzeug einsetzen will, hat die A....karte gezogen.
Ich habe mit einem TÜV-Menschen gesprochen.
Die alten Daten werden nicht vernichtet. Die bisher im Brief stehenden DINge bleiben im Freitextbereich erhalten. Es geht nur um Erweiterungen, die werden dann nur noch in Papierform beiliegend nachzuweisen sein.
Ich sehe da kein Problem für uns Sportler.
Gast

Beitrag von Gast »

Das Problem ist, das die Zulassungsstellen in die neuen Papiere keine Einträge machen wollen. Egal ob es sich um Einträge aus den alten Papieren oder um neue Einträge (TÜV-Gutachten) handelt.

Die eine Zulassungsstelle behauptet, man müsse Gutachten mit sich führen, die andere gibt einem einen ungültig gemachten Fahrzeugschein als Beweis der rechtmäßigen Fahrzeugänderungen.

Aber ungültig ist ungültig. Zeig den mal bei einer Fahrzeugkontrolle vor. Die Polizisten wissen ja noch nicht mal was Tagfahrlicht ist und behaupten du fährst mit Nebellicht am hellichten Tage rum. Dann bekommst du eine Anzeige und kannst dich dann mit Staatsanwälten rumschlagen.

Chaos herrscht im Lande. Jeder sagt dir was anderes.
Und ich hab auch keine Ahnung was richtig ist.

Andreas
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Erich
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Beitrag von Erich »

Hallo Ewo,
leider macht nicht der TÜV die Zulasssung eines Fahrzeugs sondern das Straßenverkehrsamt.
Und die Herrschaften schreiben nicht einen Buchstaben mehr in die neuen Papiere, als unbedingt nötig.
Seit dem 1.10. herrscht in Deutschland ein zulassungstechnisch heilloses Chaos.
Ich bekomme das leider besonders deutlich mit, da ich reichlich Fahrzeuge nach ganz Deutschland verkaufe.
20 verschiedene Straßenverkehrsämter heißt 20 verschiedene Meinungen.
Besonders lustig wird es in einigen Behörden in Nordrhein-Germanien. Da haben sie teilweise noch Computer, die man morgens mit der Kurbel anschmeißt. Wenn dann die neue Zulassungssoftware mit den Rechnern aus dem Mittelalter zusammenarbeiten soll, funktioniert oft gar nix mehr :evil:
Man kann darüber ein Buch schreiben. Bisher war Hessen die Lachnummer, jetzt ganz Deutschland.
Ganz Deutschland?
Nein, da gibt es noch Thüringen. Die haben wohl alle neue Gombüdahs.
Seltsamerweise hat da von Anfang an alles funktioniert. Jedenfalls kommen bisher von da noch keine Alarmrufe. Klopfaufholzganzfeste....
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
chrisbuschee

Re: Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von chrisbuschee »

Jörn hat geschrieben:Moin!

Hat sich schon jemand mit den neuen Fahrzeugpapieren auseinandergesetzt?
(Werden ab dem 01.10. ausgegeben, aber auch erstellt, wenn man an seinem bereits angemeldeten Wagen eine Änderung eintragen lassen möchte)
Ein paar Infos habe ich schon beim KBA gefunden: Infos vom KBA, aber so wirklich viel steht da ja nun nicht drin.
So wie ich das da lese wird nur noch eine Rad/Reifen-Kombi eingetragen. Es dürfen aber auch andere gefahren werden (z.B. vom Hersteller angegebene).
Wie sieht es dann aber mit breiten Alu-Felgen aus, die ich für die Slalom nutzen will und laut F2005-Reglement eingetragen haben muss...

Das wird noch spaßig vermute ich...
:roll:

Gruß
Jörn
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
>Hallo zusammen,

>bezogen auf den Motorsport würde ich sagen was spricht dagegen!

>Wenn mit dem Wagenpass gefahren wird,muss der Fahrer

>die Teile-Gutachten,sowie Prüfbericht und Festigkeits-Gutachten der

>Felgen dabei haben ,sollte es zur einer Überprüfung des Fahrzeug bei

>einer Motorsport-Veranstaltung kommen.

>.Damit könnten die TÜV Eintragungen entfallen.Das würde vieles

>vereinfachen,oder?

>Beispiel Gr. N ,was die Felgen betrifft,sind die Maße

>genau vorgeschrieben,aber die Felgen in Form u. Ausführung freigestellt.

>Ist nur mal so eine Überlegung von mir.

> Gruss W.B.
Jörn
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Re: Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Jörn »

chrisbuschee hat geschrieben:...bezogen auf den Motorsport würde ich sagen was spricht dagegen! Wenn mit dem Wagenpass gefahren wird...
Motorsport heißt ja nicht gleich, dass das Auto einen Wagenpass hat. Viele Fahrzeuge haben eine Straßenzulassung und da sollte man als Halter aufpassen, dass die bisherigen Eintragungen in die neuen Papiere übernommen werden, in welcher Form auch immer...
Ein entwerteter Fahrzeugschein ist sicher nicht die beste Lösung (wie Andreas ja schon schrieb ungültig ist ungültig), aber vielleicht besser als gar nichts.
Ich werde es demnächst zwangsweise erleben, da ich im November umziehe...

Hier habe ich aber noch mal was interessantens gefunden:
Ein Leitfaden vom KBA wie die neuen Papiere auszufüllen sind (incl. Übernahme der Daten aus alten Papieren) http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... tfaden.pdf

Gruß
Jörn
Japanese
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Beitrag von Japanese »

oh ja, jetzt blick ichs :D

Besonders bemerkenswert find ich die Sätze:
Die im bisherigen Fahrzeugbrief unter Ziffer 33 eingetragenen Bemerkungen und Ausnahmen...sind zu beachten...und ggf...in das Feld ( 22 ) der Zulassungsbescheinigung Teil I zu übernehmen. ...Hierbei gilt, dass die Übernahme solcher Daten entfällt, die für die Zulassungsbescheinigung nicht mehr relevant sind.

Alles klar :twisted: :twisted:

Grüße

Dieter - Japanese
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