Sonntagsfahrverbot für LKW

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EWO
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Sonntagsfahrverbot für LKW

Beitrag von EWO »

Hacky hat geschrieben:....wenn der Ingo seinen Reifen bestandt verdoppelt, dann kommt der bestimmt mit einem Service LKW von Dunlop an! :cry:
Sach mal Ingo, wie hast du eigentlich das Sonntagsfahrverbot umgangen ?
Ich habe mich kundig gemacht und unmisverständlich erfahren das das Sonntagsfahrverbot nicht nur ab 7,5t sondern für alle LKW gilt und zwar auch für 3,5-tonner. Ganz besonders dann wenn es Geschäftsfahrzeuge sind.
Frage an alle: Wie kriegt man Sonntagsfahrerlaubnis mit einem 3,5T-LKW der eine Firmenzulassung hat ?
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ingo gutmann
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Beitrag von ingo gutmann »

Das Sonntagsfahrverbot gilt für jeden LKW mit Anhänger.
Sobald unter Fahrzeugtyp im FZ-Schein LKW eingetragen ist,gilt das Fahrzeug als LKW!!Für Solo-Fahrzeuge gilt das Fahrverbot erst ab 7,5 to.

In meinem Fall habe ich eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für meine Veranstaltungswochenenden beantragt.

ABER ACHTUNG :
Rechnet ungefähr pro gefahrenen 300 KM mit einer Kontrolle.
Letztes Jahr auf der Rückfahrt von Ahlhorn wurde ich 3mal (bei 500 KM Strecke) von der Autobahn runtergeholt und kontrolliert.
Und die Herren kommen dann nicht so einfach von hinten angeblasen.Die setzen sich erstmal hinter einen mit etwas Abstand und prüfen mal ,ob man sich auch an die vorgegebenen 80 Km/h hält.Und bei LKW sieht die Punktetabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen etwas anders aus ,als bei PKW.Da ist nichts mit mal eben 100 fahren(mit Ausnahme man hat eine 100er-Genehmigung).

Jetzt wisst ihr auch,warum ich so grosse Rückspiegel habe und warum ich mich immer wieder plötzlich umdrehe. 8 Stunden (:idea: ) auf der Autobahn hinterlassen halt ihre "Spuren".
Die Slalom-DM ist schon spannend - und zwar schon auf der An- und Heimreise.

Ingo
Japanese
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Beitrag von Japanese »

hi Ecki ( und Alle, die es interessiert ),

also, das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger gilt z.B. auch für einen VW-Caddy :!:

Man "belehrte" mich ( als ich noch meinen Bus hatte ) daß der Grund
die Behinderung sei. Aber mit einem technisch identischen Fahrzeug als PKW-Kombi zugelassen, gibt es diesen Grund nicht. Der darf fahren. Absoluter Nonsens.
Ja und dann wollte ich mir eine Ausnahmegenehmigung holen - und habe diese nicht bekommen :!: Für Motorsportfahrzeuge nicht, für Pferdetransporter ja :!: ( Viernheim war schon damals rot-grün ) Behördenwillkür :!:

Aber das ist auch viel einfacher zu regeln: ich hab mir in meinen geschloßenen Kastenwagen eine Gitterbox gestellt, ne Arbeitsplatte obendrauf und einen Schraubstock ( alles ordentlich befestigt ). Damit bin ich zum TÜV gefahren und habe einen Eintrag als Sonder KFZ Werkstattwagen erhalten - und somit kein LKW und durfte mit Anhänger auch sonntags fahren - ohne Ausnahmegenehmigung.

Wenn man von den Behörden schon so gegängelt wird, sollte man guten Gewissens die Lücken nutzen.

Grüße

Dieter - Japanese
Jörn
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Beitrag von Jörn »

Das klingt ja abenteuerlich was Du da berichtest, Dieter! :roll:

Wie sieht das denn eigentlich bei einem Wohnmobil aus?
Bei Veranstaltungen die über zwei Tage gehen wird ein solches Fahrzeug ja auch mit Hänger dran gern genommen...

Gruß
Jörn
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ingo gutmann
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Beitrag von ingo gutmann »

Hallo Jörn,

ein Wohnmobil ist ein Sonder-KFZ.Für diese Fahrzeuge gilt das Sonntagsfahrverbot nicht.
Das Sonntagsfahrverbot für ein Gespann gilt nur,wenn beim Zugfahrzeug als Fahrzeugtyp "LKW" eingetragen ist.

Ingo
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