Gruppe H: Scheibenfolie?

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Florian

Gruppe H: Scheibenfolie?

Beitrag von Florian »

Hallo Leute

nächste Woche möchten wir beim Slalom (nicht Club-Slalom) in Kaltenkirchen starten. Hierfür haben wir einen straßenzugelassen Polo, den wir mit Slicks in der Gruppe H fahren wollen.

Muss ich nun auf der Fahrerseite eine Splitterschutzfolie auf die Scheibe kleben und wenn ja wo bekomme ich diese am besten und schnellsten her.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

vielen Dank schonmal
Arne
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Beitrag von Arne »

Nein, das musst Du nich!
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polomann
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Beitrag von polomann »

Arne hat geschrieben:Nein, das musst Du nich!
Gilt das nur für Wagenpassfahrzeuge ?!?
Ich wurde beim letzten mal zumindest drauf hingewiesen vom TK.......

gruß Stefan
Stefan Körner, 69226 Nußloch
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Uwe Bartels
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Beitrag von Uwe Bartels »

Moin!

@ Arne: wenn du da mal nicht falsch liegst, mit deiner Aussage.

Schaut doch einfach mal ins Gruppe H Regelwerk Art. 20 (DMSB Handbuch, brauner Teil, Seite 49). Ich lese da, dass die Folie für alle Wettbewerbsarten auf der Fahrerseite vorgeschrieben ist.
Gruß aus Wunstorf
Uwe
Arne
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Beitrag von Arne »

Moin ihr,

also ich habe gerade gelesen und muß meine Aussage berichtigen.

Klare Sicherheitsfolien gemäß DMSB Spezifikation ....... sind an Hart und Mineralgläsern (nicht an Kunstoffscheiben) für die Scheibe an der Fahrertür in allen Wettbewerbsarten und bei Rallyes auch an der Scheibe Beifahrertür vorgeschrieben.

D.h. Wenn tatsächlich jemand mit normalen Glasscheiben in der Gruppe H unterwegs ist dann gibt der mir beim nächsten Rennen seine Scheibe aus der Fahrertür mit und ich mache ihm eine aus Kunststoff :lol: :lol:

Bzw. er klebt sich eine Sicherheitsfolie gemäß DMSB bestimmungen ein.
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EWO
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Beitrag von EWO »

Arne hat geschrieben: D.h. Wenn tatsächlich jemand mit normalen Glasscheiben in der Gruppe H unterwegs ist dann gibt der mir beim nächsten Rennen seine Scheibe aus der Fahrertür mit und ich mache ihm eine aus Kunststoff :lol: :lol:
Das gilt nur bei Schönwetter und nur bei Slalomeinsatz, oder hast du auch eine STVZO-Freigabe für deine Gläser ?
Arne
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Beitrag von Arne »

Naja also mit nem Wellenstempel inkl. D Prüfnummer könnte ich dienen. Hab gehört das es Leute damit eingetragen bekommen haben. Allerdings eine ABE oder ein TÜV Gutachten habe ich nicht machen lassen...
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Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Arne hat geschrieben:Naja also mit nem Wellenstempel inkl. D Prüfnummer könnte ich dienen. Hab gehört das es Leute damit eingetragen bekommen haben. Allerdings eine ABE oder ein TÜV Gutachten habe ich nicht machen lassen...
Moin !
Soso, dann hat dir das Materialprüfungsamt in Dortmund wirklich die Ermächtigung gegeben, ein Prüfzeichen, das eigentlich nur dies Amt zuteilt, an irgendwelchen Kunststoffscheiben anzubringen !
Falls nicht, dann laß dich von einem Rechtskundigen beraten, welcher Straftatbestand hier vorliegt.

Interessantes zu diesem Thema siehe auch hier:

Quelle: www.autoglaser.de

"Fahrzeugverglasungs-Zulassungsvorschriften

Bei den ersten Automobilen wurden Scheiben aus gewöhnlichem Glas eingesetzt. Schon bei kleinen Kollisionen oder Verwindungen der Karosserie kam es zum Bruch dieser Scheiben. Die Bruchstücke waren scharfkantige Splitter. Dadurch kam es zu erheblichen Verletzungen bei den beteiligten Personen. Es war daher dringend notwendig Scheiben zu entwickeln, die dieses Risiko reduzierten, ja sogar ausschlossen.

Bei Verglasungen von Kraftfahrzeugen werden nach § 40 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Sicherheitsgläser zwingend verlangt.
„Sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben an Beleuchtungseinrichtungen
und Instrumenten, müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas (oder ein glasähnlicher Stoff), dessen Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können." (Krümelglas)

Scheiben als Fahrzeugverglasungen müssen, wenn sie in Kraftfahrzeugen eingebaut sind, eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Windschutz-, Seiten-, Heck- u. Dachscheiben.
Zur Erlangung einer ABG sind Zulassungsprüfungen notwendig, die in den Zulassungsvorschriften ausgeführt sind.

Vorhandene Regelungen


Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a StVZO, Nr. 29 „Sicherheitsglas“

ECE R 43: "Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung des Sicherheitsglases und der Verglasungswerkstoffe"

89 / 173 / EWG: Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern.

92 / 22 / EWG: Richtlinie des Rates vom 31. März 1992 über Sicherheitsscheiben und Werkstoffe für Windschutzscheiben in Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.

Die derzeit geltenden Regelungen beziehen sich hauptsächlich auf die Materialanforderungen.
Das deutsche Materialprüfungsamt (MPA) in Dortmund führt die Prüfungen durch. Die Zulassungsbehörde ist das Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg.

Außer den genannten Richtlinien gibt es für Sicherheitsglas in anderen Ländern eigene national gültige Richtlinien, wie z.B. die ANSI Z 26.1 für die Vereinigten Staaten. (ANSI = American National Standard Institut)

Die Technischen Anforderungen umfassen in ihren Prüfungen Silikatglas wie Einscheibensicherheitsglas (ESG), Verbundsicherheitsglas (VSG), vorbehandeltes Verbundsicherheitsglas und Doppelscheiben, glasähnliche Stoffe wie harte und weiche Kunststoffe und nachträglich mit Folien versehene Scheiben von Kraftfahrzeugen.
Die internationalen Regelungen der ECE (European Commission of Europe) und EWG decken die Prüfungen für Silikatgläser (ESG, VSG und vorbehandeltes VSG) für Sicherheitsglas mit Kunststoffbeschichtung, für Glas-, Kunststoff - Scheiben und für Isolierglaseinheiten ab.

Festgelegte Anforderungen und deren Prüfungen


Die beim Zerbrechen entstehenden Splitter dürfen keine ernstlichen Verletzungen verursachen. (Bruchbild)

Die Scheiben müssen gegen die im Verkehr zu erwartenden Einwirk-ungen ausreichend widerstandsfähig sind. ( Phantomfall, Kugel- und Pfeilfall)

Die Scheiben müssen so geformt sein, dass eine klare und verzerrungsfreie Sicht vorhanden ist. (Transmission, Verzerrung, Ablenkung, Doppelbild)

Die Scheiben gegen Umwelteinflüsse hinreichend beständig sind (Abrieb, Bestrahlung, Feuchtigkeitsbeständigkeit, Temperatureinflüsse).

Dort wo es die Zusammensetzung des Produktes verlangt, wie etwa bei Kunststoffverbunden, muss auch das Brandverhalten und die Chemikalienbeständigkeit geprüft werden.


Noch Fragen ?

Gruß
W.Böhmann

Nachtrag:
Fahrzeugteileverordnung §8,Abs.5:
> Der Inhaber der Bauartgenehmigung hat das ihm zugeteilte Prüfzeichen auf jeder dem Typ entsprechenden Einrichtung in der ihm vorgeschriebenen Anordnung dauerhaft und jederzeit feststellbar anzubringen<

Bist du der Inhaber der Bauartgenehmigung ?? Also lass die Finger davon.

Gruß (2)
W. Böhmann
Arne
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Beitrag von Arne »

Hey Willi,

nun möchte ich doch sehr bitten nicht nur die Hälfte zu berichten. So etwas finde ich nämlich nicht in Ordnung.

Das von Dir angesprochene Amt hat diese Prüfstempel an annerkannte Materialprüfer verteilt. Das Material aus welchen ich die Kunstoffscheiben mache (NEIN ich möchte damit kein Geld verdienen) ist von einem solchen Materialprüfer untersucht worden und erfüllt die von Dir ausfürlich beschriebenen Ausführungen mit links. Es splittert nicht (man kann es sogar Knoten) es brennt nicht und es ist sehr Stabil gegen Kratzer.

Ich persönlich verfüge natürlich nicht über einen solchen Stempel und so war mein Posting auch nicht gemeint.

Ich verfüge lediglich über das Material und über die Fähigkeit solche Scheiben herzustellen.

Alles klar?

Gruß Arne
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Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Moin !
Arne hat geschrieben:
nun möchte ich doch sehr bitten nicht nur die Hälfte zu berichten.

Welche andere Hälfte hätte ich denn berichten sollen ?
Arne hat geschrieben: Ich persönlich verfüge natürlich nicht über einen solchen Stempel und so war mein Posting auch nicht gemeint.
Dann formuliere auch bitte so, dass es niemand mißversteht.

Alles klar ?
(Klar wie Kunststoffscheiben?)

Gruß
W. Böhmann
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thomas.herford
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Beitrag von thomas.herford »

Die erforderliche Scheibenfolie ist bei fast jedem Autoglaser problemlos zu bekommen,sie wird dort als Splitterschutzfolie z.b.für Kindersicherung angeoten,auch die im Handbuch angegebene Kennzeichnung ist drauf.Kostenpunkt um 20 Euro.
Gruss Thomas
Arne
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Beitrag von Arne »

Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Welche andere Hälfte hätte ich denn berichten sollen ?


Dann formuliere auch bitte so, dass es niemand mißversteht.
Och Turbowilli,

die Hälfte das man nicht mit jeder Scheibe nach Dortmund fahren muß sondern das es reichlich Menschen gibt die einen solchen Stempel bekommen haben.

Es gab in meinen Formulierungen nicht mißzuverstehen (ausser für dich).

Aber für dich formuliere ich gern um:

Wenn einer einen Scheibe oder nen Satz Scheiben brauch kann er sie bei mir käuflich erwerben.

Die Scheiben verfügen dann auch über einen Wellenstempel mit der Prüfnummer D164.

Besser so?
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Besser so?
Jau, wenns recht ist !

WB
Gast

Beitrag von Gast »

Wat is dat denn für enn Kinnakroom? Gruss enne ( Rainer Schönborn) :shock: :?:
Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Anonymous hat geschrieben:Wat is dat denn für enn Kinnakroom? Gruss enne ( Rainer Schönborn) :shock: :?:


Kinnakroom ??

Dann hast du die ernste Grundlage dieser Diskussion nicht erkannt !

so isset

WB
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