Verbindliche Antwort gibt es beim DMSB.
Wobei dieser die Auskunft nur für DMSB-Slaloms verbindlich geben kann.
Bei Clubslaloms muß zusätzlich der Wagenbeauftragte des Gaus seine Meinung dazu geben.
In Württemberg wird das Fahrzeug bei Clubslaloms nicht starten dürfen.
Wenn überhaupt, gehört meiner Meinung nach dieses Fahrzeug aufgrund seines Gewichtes, immer in die höchste Klasse des Reglements, also zb. in die H14 bzw. H15.
Was man hierbei grundsätzlich auch aus Veranstalter-Sicht nicht vergessen darf, ist die Chancengleichheit.
Kommt ein Fahrzeug, das bei jedem Slalom unangefochten gewinnt, weichen die anderen Teilnehmer aus oder kommen irgendwann gar nicht mehr.
Sowas Ähnliches gab es in Württemberg vor Jahren.
Die Klassenkonkurrenten wollten eine weitere Klasse haben, um nicht immer gegen den Seriensieger unter zu gehen.
Letzten Endes, waren in dieser Gruppe eine lange Zeit viel weniger Teilnehmer am Start.
Das kann weder im Sinne des Sports, der Veranstalter, der Veranstalter-Gemeinschaft noch den Regulierungsbehörden sein.
Das ist meine jahrelange Erfahrung als Funktionär - seit 2019 fahren ich nun selbst Slalom ...