bb-slalom hat geschrieben: Unter den abgelehnten Nennungen ware keine eines Fahrers der Top 100 der DM Nord und nur die DM wird berücksichtigt.
Gau-Läufe haben kein DMSB-Prädikat. Ich nehme also sehr stark an, dass A.J. und D.S. nicht genannt haben.
In anderen Threads wurde schon ausführlichst diskutiert, was gültige Nennungen sind. Ungültige Nennungen (z.B. mündlich, z.B. ohne Klassennennung, z.B. ohne Zahlungseingang) MUSS der Veranstalter ignorieren.
Klaus
Na, dann ist ja alles klar mit der Zulassung der DM-Fahrer mit gültigen Nennungen!
Allerdings haben ein paar Fahrer wohl "unangenehme Lebenserfahrung" sammeln müssen
Gefaxte oder gemailte Nennungen sind (ohne Nachsendung der Originalnennung+Nenngeldzahlung) eben im "Krisenfall" wie hier, wenn es um das Auffinden von Ablehnungs- und Zulassungsgründen geht, nur "unbestätigte Absichtserklärungen" ohne Gültigkeit - also für den Veranstalter-Papierkorb.
Zur Zulassung von Regionalmeisterschafts-Fahrern bei begrenzter Starterzahl:
Da ist es auch angesagt, nach der 30 %-DMSB-DM-Regelung (höheres Recht) zu verfahren, wenn es auf den unteren Ebenen (überregionale Meisterschaften, Landesmeisterschaften von DMSB-Trägervereinen und Motorsport-Landesfachverbänden, von Veranstaltergemeinschaften) keine anwendbaren Festlegungen gibt, allein um Willkür- oder Manipulationsvorwürfen vorzubeugen.
Es gilt nämlich in unserer Rechtsordnung so ein Prinzip der "Heranziehung des höheren Rechts" bei fehlenden Rechtsnormen.
Bleibt höchsten noch die Frage, in welcher Rangfolge die nachgeordneten Regionalmeisterschaften abzuarbeiten sind. Darüber sollte sich der Veranstalter bei der Prädikate-Auflistung in seiner Ausschreibung schon Gedanken machen?
Auf ein gutes Gelingen in Meinerzhagen bei schönem Wetter!
hammerman