Belastungs EKG ?

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Moderator: PumaTreter

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Japanese
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Belastungs EKG ?

Beitrag von Japanese »

ja jetzt hab auch ich mal ne Frage :!:

ich habe sowohl im Beiblatt des Lizenzantrages als auch im Handbuch, roter Teil, S 5, Art. 11 = Medizinische Untersuchung, nachgelesen und finde nichts darüber, daß ich ein Belastungs EKG ab einem bestimmten Alter haben muß.
Wo sonst ist das geregelt bzw. wo steht sowas :?: :?:

Grüße

Dieter - Japanese
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EWO
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Beitrag von EWO »

Na direkt auf dem Zettel wo der Arzt unterschreiben muss !!!
Japanese
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Beitrag von Japanese »

schön, Ecki, aber den hab ich nicht mehr. Und irgendwo muß das doch auch im Reglement stehen :?:
Aber da kann ich beim besten willen nichts finden :!: Ist doch wohl legitim, nachlesen zu können - oder :?: :wink:

Grüße

Dieter - Japanese
Catthrynne

Beitrag von Catthrynne »

bei mir steht "Belastungs-EKG über 45 Jahre (darf nicht älter als 2 Jahre sein)"
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EWO
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Beitrag von EWO »

Japanese hat geschrieben:schön, Ecki, aber den hab ich nicht mehr. Und irgendwo muß das doch auch im Reglement stehen :?:
Aber da kann ich beim besten willen nichts finden :!: Ist doch wohl legitim, nachlesen zu können - oder :?: :wink:

Grüße

Dieter - Japanese
ich gebe dir Recht, es sollte auch irgendwo in der DMSB-Bibel zu finden sien. Dick genug ist sie ja.
Hätte es im roten Teil Seite 5 Art 11 erwartet, aber nicht gefunden.
Steht echt nur wie oben erwähnt auf der Rückseite des Lizenzantrages.
Reinhard Stoldt

Belastungs-EKG - wo geregelt?

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Hallo Regelexperten,
es gibt nicht nur das DMSB-Handbuch, sondern auch das internationale Sportgesetz, das über unserem nationalen Recht thront. Die medizinischen Anforderungen sind im Anhang L zum internationalen Sportgesetz geregelt. Der Text auf dem Lizenzantrag ist dort abgeschrieben.
Der Passus über das EKG ab 40 Jahre findet sich in Kapitel II, Absatz 1, Ziffer 1.2. d)
Na dann strampelt man schön.
Gruss
Reinhard Stoldt
Reinhard Stoldt

Re: Belastungs-EKG - wo geregelt?

Beitrag von Reinhard Stoldt »

habe gerade gemerkt, dass mein ISG uralt ist. Der aktuelle Text ist im DMSB-Handbuch,grüner Teil, Seite 40 zu finden.
Gruss
Reinhard Stoldt
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EWO
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Beitrag von EWO »

Genau....
Aber EKG ist ab 45 Jahre nicht 40 !
Aber was ein Greuel für Neueinsteiger wenn nicht mal alte Hasen sowas im Handbich auf Schlag finden, oder ?
Lizenzbestimmugnen hat doch auch ein Kapitel "Medizinische Untersuchung" und dort sollte zumindest ein Hinweis auf das Kleingedruckte im ISG stehen.
:evil: Paragrafen :evil:
Reinhard Stoldt

EKG

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Tja Eckehard, da kann man mal sehen, das sich in Sachen Entlastung schon was getan hat. Mein ISG-Abdruck stammte von 1995, da musste man mit 40 bereits strampeln.
Japanese
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Beitrag von Japanese »

Reinhard, vielen Dank für die Info. Seht ihr, so was nenn ich kompetent, wenn sich Jemand die Mühe macht, auch im Handbuch oder sonstigen Unterlagen nach zu sehen, und dann fundiert antwortet.
Aber wie Ecki schon richtig schrieb, dieses Kapitel zu finden ist sogar für die meisten Inseider ein Glückstreffer, so ganz ohne Hinweis.

40 oder 45 :idea: egal, es soll angeblich aktive Motorsportler geben, die noch viieel älter sind - unglaublich :wink:

Grüße

Dieter - Japanese
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