Unklarheiten zur Gr. F

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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86C
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Unklarheiten zur Gr. F

Beitrag von 86C »

Hallo,

habe das Reglement der Gruppe F schon genauer durchgeschaut, jedoch auch unter dem Punkt "Abgasanlage" keine passende Info gefunden.
Und zwar möchte ich wissen, ob Fächerkrümmer sowie auch 100 Zellen Kat´s, natürlich in Verbindung mit einer Eintragung in den Papieren, in der Gr.F erlaubt sind.

Gruss 86C
... ein Hobby ist nur dann ein richtiges Hobby, wenn man es ein wenig übertreibt ...
Negra
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Re: Unklarheiten zur Gr. F

Beitrag von Negra »

DMSB Handbuch 2011 Gruppe F Artikel 8 sagt:
"Art. 8 Abgasanlage/Geräuschbegrenzung
Die Mündung(en) des Auspuffs muss (müssen) entweder
nach hinten oder zur Seite gerichtet sein. Die Mündung
eines zur Seite gerichteten Auspuffs muss hinter der Rad-
standsmitte liegen.
Auspuffendrohre dürfen nicht über die Karosserie hinaus-
ragen. Sie dürfen max. 10 cm unter dem Wagenboden en-
den, in bezug auf die Außenkante der Karosserie.
Die Abgasanlage muss ein separates Bauteil sein und au-
ßerhalb der Karosserie bzw. Fahrgestells liegen.

Nur Original-ABE- oder EWG-Abgasanlagen sind nicht ein-
tragungspflichtig.

Darüber hinaus ist die Abgasanlage freigestellt...
.
Geräuschbegrenzung: Die Vorschriften gemäß DMSB-
Handbuch, blauer Teil, müssen eingehalten werden."

Also ganz klares JA!
Fährt doch "jeder"
-technical courage is faster than money-
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