Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Moderator: EWO
Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Moin Moin,
ich suche den Artikel im Handbuch, wo drin steht das ich die Teile der Karosserie die ich ausgeschnitten habe, mit einem Gitter hinterlegen muss.
Kann mir jemande helfen? Ich suche suche und suche und finde nichts.
ich suche den Artikel im Handbuch, wo drin steht das ich die Teile der Karosserie die ich ausgeschnitten habe, mit einem Gitter hinterlegen muss.
Kann mir jemande helfen? Ich suche suche und suche und finde nichts.
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
das geht wohl um die motorhaube,da dürfen die Öffnungen nicht zu groß sein und müssen ggf. mit einem Gitter abgdeckt werden.
Wohl damit keine Hunde und Katzen durch den Ansaugtrakt verschwinden
Wohl damit keine Hunde und Katzen durch den Ansaugtrakt verschwinden
- Dr.Tuning
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1374
- Registriert: So Jun 04, 2006 18:59
- Wohnort: Ellerstadt
- Kontaktdaten:
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Technische DMSB-Bestimmungen 2010 für die Gruppe F* (Seite 22)
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.
War es das was du suchtest??
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.
War es das was du suchtest??
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,sie gehen sogar für sie arbeiten.
Sponsoren:
Autohaus Mandel Hassloch
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,sie gehen sogar für sie arbeiten.
Sponsoren:
Autohaus Mandel Hassloch
- PumaTreter
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 2166
- Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
- Wohnort: HB
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Tipp: PDF mit Reglement öffnen und mal nach "gitter" suchen.
Bringt (unter anderem)
Gruppe F: Art. 17
Gruppe H: Art. 17
Die beiden Stellen beziehen sich auf Lufteinlässe in der Motorhaube, wenn ich das richtig überflogen habe... Oder mit anderen Suchworten (Karosserie,...) weitersuchen.
Viele Grüße
Achim
Bringt (unter anderem)
Gruppe F: Art. 17
Gruppe H: Art. 17
Die beiden Stellen beziehen sich auf Lufteinlässe in der Motorhaube, wenn ich das richtig überflogen habe... Oder mit anderen Suchworten (Karosserie,...) weitersuchen.
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Leider ist es nicht die Motorhaube sondern die Kotflügel mit den Entlüftungslöchern.
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Wo steht da was mit Gitter?Dr.Tuning hat geschrieben:Technische DMSB-Bestimmungen 2010 für die Gruppe F* (Seite 22)
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.
War es das was du suchtest??
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Um es mal auf den Punkt zu bringen.
Wie man auf dem Foto sieht, ist in dem Kotflügel eine Entlüftungsöffnung. Doch dort soll laut Aussage des DMSB ein Gitter drin sein. Doch ich finde keinen Artikel der das vorschreibt und eine Antwort mit das muss so sein nehme ich nicht in Kauf.
Hat jemand eine Idee an welchem Artikel es hängt?
PS: Gruppe H
Wie man auf dem Foto sieht, ist in dem Kotflügel eine Entlüftungsöffnung. Doch dort soll laut Aussage des DMSB ein Gitter drin sein. Doch ich finde keinen Artikel der das vorschreibt und eine Antwort mit das muss so sein nehme ich nicht in Kauf.
Hat jemand eine Idee an welchem Artikel es hängt?
PS: Gruppe H
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 845
- Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
- Wohnort: Tangstedt
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
mir ist keine Regel bekannt, nach der Entlüftungsöffnungen im Kotflügel vergittert werden müssen. Ich habe auch noch nie gesehen, dass jemand so etwas gemacht hat. Allerdings lassen die Leute die Luft meistens nach hinten raus und nicht zur Seite.
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 200
- Registriert: Di Feb 28, 2006 11:27
- Wohnort: Stuttgart & Pfedelbach
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Vieleicht kann der Jochen dazu was sagen.
Die hatten am roten Polo ja auch sowas.
/*Spassmodus an
Ansonsten gilt: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses!"
*Spassmodus aus
Die hatten am roten Polo ja auch sowas.
/*Spassmodus an
Ansonsten gilt: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses!"
*Spassmodus aus
Slalom-, Rallye & Rundstreckenvideos:
www.jl-motorsport.de
www.jl-motorsport.de
-
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1335
- Registriert: Mo Sep 13, 2004 09:06
- Wohnort: 67435 Neustadt
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
"Haben" Jonas, "haben"Jonas hat geschrieben:Vieleicht kann der Jochen dazu was sagen.
Die hatten am roten Polo ja auch sowas.
/*Spassmodus an
Ansonsten gilt: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses!"
*Spassmodus aus
der kleine rote existiert ja noch.
Wenn es die Mittel zulassen, wird er vieleicht auch mal wieder selber fahren können
sooo furchtbar viel fehlt ja nicht +/- 5k€
Kann mich an den genauen Passus im Reglement aber auch nicht mehr erinnern...
Gruß
Jo
nix mehr Polo!
nix mehr Astra!
nix mehr Astra!
- Christian Müller
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 493
- Registriert: Di Aug 22, 2006 22:31
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Wahrscheinlich meinen die vom DMSB so Gitter von dem Typ, wie sie in der DTM verwendet werden (siehe Link Bild 14 + Bild 8 )
http://www.focus.de/sport/dtm/dtm-2010- ... 28269.html
(ich wollte eigentlich das kleine 10 KB Bild Nr. 14 hochladen, aber "Das Kontingent zum hochladen ist ausgeschöpft" sagt mir das Forum ...???)
http://www.focus.de/sport/dtm/dtm-2010- ... 28269.html
(ich wollte eigentlich das kleine 10 KB Bild Nr. 14 hochladen, aber "Das Kontingent zum hochladen ist ausgeschöpft" sagt mir das Forum ...???)
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
hi Heiko,
hab jetzt nur ein 2008er Handbuch griffbereit - ich vermute aber sehr stark, daß Du folgenden Passus meinst:
Gruppe H, Art. 18 Kotflügel
......Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind.
Von den vorderen Radabdeckungen wird hier allerdings nichts geschrieben
Und das mit den Gitter ( soweit mir das im Kopf rumschwirrt heisst es "engmaschig.....max 5 x 5 mm" - was eigentlich riesige Maschen sind ) bezieht sich auf Frontgitter, die keine Sicht auf bewegliche Teile gewähren sollen - oder so ( ebenso Haube ).
Also, wenn ich das richtig verstehe, mußt Du u.A. die Vorderräder wie definiert abgedeckt haben, brauchst aber für ausserhalb des vorgeschriebenen Abdeckbereich keine engmaschigen Gitter zur Abdeckung von Lüftungsöffnungen. Anderseits ist es ja kein Problem, "vorsichtshalber" so Regenrinnenabdecknetze da anzubringen.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Grüße
Dieter - Japanese
hab jetzt nur ein 2008er Handbuch griffbereit - ich vermute aber sehr stark, daß Du folgenden Passus meinst:
Gruppe H, Art. 18 Kotflügel
......Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind.
Von den vorderen Radabdeckungen wird hier allerdings nichts geschrieben
Und das mit den Gitter ( soweit mir das im Kopf rumschwirrt heisst es "engmaschig.....max 5 x 5 mm" - was eigentlich riesige Maschen sind ) bezieht sich auf Frontgitter, die keine Sicht auf bewegliche Teile gewähren sollen - oder so ( ebenso Haube ).
Also, wenn ich das richtig verstehe, mußt Du u.A. die Vorderräder wie definiert abgedeckt haben, brauchst aber für ausserhalb des vorgeschriebenen Abdeckbereich keine engmaschigen Gitter zur Abdeckung von Lüftungsöffnungen. Anderseits ist es ja kein Problem, "vorsichtshalber" so Regenrinnenabdecknetze da anzubringen.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Grüße
Dieter - Japanese
- Dr.Tuning
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 1374
- Registriert: So Jun 04, 2006 18:59
- Wohnort: Ellerstadt
- Kontaktdaten:
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Art. 17 Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube (Gr.F)
Luftöffnungen (Ausschnitte) in der Motorhaube sind nur
unter den folgenden Bedingungen zulässig:
a) Die durch eine Öffnung evtl. entstandene Vertiefung
muss durch ein engmaschiges Gitter (Maschenweite:
max. 5 mm x 5 mm), welches die Originalform wieder
herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch
bewirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile
möglich ist.
b) Nicht serienmäßige aufgesetzte Lufthutzen sind generell
verboten.
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell (Gr.F)
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.
Art. 18 Kotflügel (Gr.H)
Material und Form der Kotflügel sind freigestellt. Die Form
der Radausschnitte – nicht deren Abmessungen – muss
jedoch beibehalten werden.
Die Kotflügel müssen mindestens 1/3 des Radumfanges
und mindestens die gesamte Reifenbreite überdecken.
Die Kotflügel können mit Kühlöffnungen versehen werden.
Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den
Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die
Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind.Die Abmessungen der Kotflügel sind gemäß Art. 251-
2.5.7 Anhang J definiert.
Das Innere der Kotflügel (nicht Radhaus) ist freigestellt,
es dürfen dort mechanische Bauteile angebracht werden.
Für originale ST-Fahrzeuge gelten über die Bestimmungen
dieses Artikels hinaus die Freiheiten und Vorschriften
des Art. 262-4.8 bis inkl. 4.8.3.13 des Anhangs J 2002 (ISG),
mit Ausnahme der Bestimmungen zur Windschutzscheibe
(Art. 262-4.8.3.7).
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell (Gr.H)
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Luftöffnungen (Ausschnitte) in der Motorhaube sind nur
unter den folgenden Bedingungen zulässig:
a) Die durch eine Öffnung evtl. entstandene Vertiefung
muss durch ein engmaschiges Gitter (Maschenweite:
max. 5 mm x 5 mm), welches die Originalform wieder
herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch
bewirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile
möglich ist.
b) Nicht serienmäßige aufgesetzte Lufthutzen sind generell
verboten.
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell (Gr.F)
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.
Art. 18 Kotflügel (Gr.H)
Material und Form der Kotflügel sind freigestellt. Die Form
der Radausschnitte – nicht deren Abmessungen – muss
jedoch beibehalten werden.
Die Kotflügel müssen mindestens 1/3 des Radumfanges
und mindestens die gesamte Reifenbreite überdecken.
Die Kotflügel können mit Kühlöffnungen versehen werden.
Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den
Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die
Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind.Die Abmessungen der Kotflügel sind gemäß Art. 251-
2.5.7 Anhang J definiert.
Das Innere der Kotflügel (nicht Radhaus) ist freigestellt,
es dürfen dort mechanische Bauteile angebracht werden.
Für originale ST-Fahrzeuge gelten über die Bestimmungen
dieses Artikels hinaus die Freiheiten und Vorschriften
des Art. 262-4.8 bis inkl. 4.8.3.13 des Anhangs J 2002 (ISG),
mit Ausnahme der Bestimmungen zur Windschutzscheibe
(Art. 262-4.8.3.7).
Art. 16 Karosserie und Fahrgestell (Gr.H)
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,sie gehen sogar für sie arbeiten.
Sponsoren:
Autohaus Mandel Hassloch
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,sie gehen sogar für sie arbeiten.
Sponsoren:
Autohaus Mandel Hassloch
Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?
Somit kein Problem und du kannst es in der Form wie abgebildet belassen.
Geht bei dir ja nicht um Hinterräder.
Geht bei dir ja nicht um Hinterräder.