Abgasanlage Gruppe G

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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hanky
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Abgasanlage Gruppe G

Beitrag von hanky »

In der Gruppe G ist ja eine Abgasanlage nur mit ABE erlaubt, dass ist mir auch klar. Darf man aber einen Vorschalldämpfer von der einen Marke und nen Endschalldämpfer von ner anderen Marke verwenden? Natürlich unter Einhaltung das alles eine ABE besitzt.

Mfg
Daniel
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Dr.Tuning
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Re: Abgasanlage Gruppe G

Beitrag von Dr.Tuning »

ich denke solange alle Teile ne ABE haben ist das kein Problem. Klingt zumindest für mich logisch.
Auf diesem Planet leben Autos.
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Hans Bauer
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Re: Abgasanlage Gruppe G

Beitrag von Hans Bauer »

Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste :!:

Die ABE bezieht sich auf die komplette Abgasanlage, exakt so wie Sie der TÜV zur Erstellung der ABE vorliegen hatte. Tauscht man einzelne Bauteile der Anlage gegen Bauteile eines anderen Herstellers aus, erlischt die ABE, die ja nur auf Grund der Begutachtung der gesamten Anlage vom ursprünglichen und in der ABE aufgeführten Herstellers ausgestellt war.

Unabhängig davon, was soll der Austausch eines Vorschalldämpfers von Anbieter A zu Anbieter B bringen. Wenn beide eine ABE besitzen tun die sich performancemäßig sowieso nichts :wink:

Daher mein Tipp : Das Geld für neue Reifen sparen :mrgreen:

Gruß Hans
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hanky
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Re: Abgasanlage Gruppe G

Beitrag von hanky »

Es geht um die passenden Durchmesser sozusagen:D
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hammerman1
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Re: Abgasanlage Gruppe G

Beitrag von hammerman1 »

Hans Bauer hat geschrieben: Unabhängig davon, was soll der Austausch eines Vorschalldämpfers von Anbieter A zu Anbieter B bringen. Wenn beide eine ABE besitzen tun die sich performancemäßig sowieso nichts :wink:
Daher mein Tipp : Das Geld für neue Reifen sparen :mrgreen:
Gruß Hans
Da stimm ich Hans voll zu.
Statt Soundveränderung sollte man vielleicht mal schauen, ob es leichtere Identteile mit Prüfzeichen gibt - also Gewichtstuning statt Soundtuning! :wink:
Erst wägen, dann wagen!
hanky
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Re: Abgasanlage Gruppe G

Beitrag von hanky »

Also, konnte ja net die Hände stillhalten und hab mitm Dmsb ma getelt und wurde an nem Sachverständigen weiterverwiesen.
Tendenziell erlaubt ist eine Kombination, vorrausgesetzt in den ABE´s ist aufgeführt das z.b. ein Vorschalldämpfer mit einem anderen Endschalldämpfer kombiniert werden darf, und umgekehrt muss dies natürlich auch der Fall sein.
Wenn die passt, darf man halt zwei verschiedene Marken kombinieren. :)

Edit: Aber so wie ich es gedacht hatte gehr es leider net:(
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