Wilfried Böhmann hat geschrieben:Moin !
Ohne dies Thema endlos beackern zu wollen, nur diese Klarstellung noch:
Adapterplatten sind Teil des jeweiligen Rades, welches ohne diese nicht montierbar sind. Die Radschüssel selbst hat keine geeignete Anlagefläche zur Radnabe.
Diese Adapterplatten sind imTeilegutachten des Rades exakt beschrieben und zu verwenden.
Distanzscheiben zur Lochkreisanpassung oder bei unterschiedlichen Zentriermaßen sind jedoch separate Bauteile und somit nicht Gr.G-konform.
Ist jedenfalls meine - unmaßgebliche - Kenntnis.
Gruß
W. Böhmann
Hallo Wilfried, hallo Achim,
mir war schon klar, wie das gemeint war.
Grundsätzlich ist das G-Reglement an sich ja nicht falsch, nur an der einen oder anderen Ecke etwas verstaubt und sinnlos Kosten treibend formuliert. So lange dem DMSB das selbst nicht auffällt (das betrifft natürlich auch die andern Gruppen) und das bereinigt können wir hier so viel diskutieren wie wir wollen: es ändert ja eh nichts.
So, und nun wünsche ich allen ein frohes Fest.
Gruß
Frank U.