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Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: So Mai 06, 2018 12:48
von fisherman
Ich nahm am 6. Travering-Clubsportslalom des AMC Storman teil und belegte in Klasse 2a den 3. Platz. Nach Einspruchspflicht und Siegerehrung fuhr ich nach hause.

Heute morgen sehe ich das ich in der Ergenisliste mit Pylonenfehler auf den 6. Platz zurückversetz worden bin.Ist so etwas möglich laut Clubsport-Rahmenausschreibung?

Übrigens war es eine Topveranstaltung,ich möcht nur wissen ob das seine Richtigkeit hat mit der Ergebniskorektur,da ich mich nicht mehr dazu äußern konnte.

Gruß Heinz

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: So Mai 06, 2018 14:43
von PumaTreter
Nach Ablauf aller Fristen darf es keine Änderungen mehr geben. Ich weiß nicht, wo es steht. Ich bin aber ganz sicher, dass auch nirgendwo steht, dass man das Ergebnis zu dem Zeitpunkt noch ändern darf.

Viele Grüße
Achim

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: So Mai 06, 2018 16:09
von Edwin Speckmann
Hallo Heinz,
gefunden habe ich darüber auch nichts, aber...
Warum gibt es wohl eine festgelegte Zeitspanne als Einspruchsfrist?
Nach meinem Verständnis habe ich Pech gehabt mit meinem Einspruch (und zwar auch als Veranstalter) wenn die Einspruchsfrist um ist.
Auf gar keinen Fall geht so etwas noch nach der Siegerehrung.

Beste Grüße
Edwin Speckmann

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: So Mai 06, 2018 18:35
von Wilfried Böhmann
Edwin Speckmann hat geschrieben:....
gefunden habe ich darüber auch nichts, aber...
Ich aber!
DMSB-Veranstaltungsreglement:

Art. 23 Ergebnis
(1) Das vorläufige Ergebnis wird unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs bzw.
zu dem in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt veröffentlicht.
Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protest- und Berufungsfrist sowie evtl. technischer
Schlussuntersuchungen endgültig.
Werden die Ergebnisse auf Veranlassung der
Sportkommissare den Teilnehmern per Post zugesandt, endet die Protestfrist am 7. Tag, 24.00
Uhr, nach dem Versand der Ergebnisse. Der Poststempel (nicht Freistempler) ist maßgebend.
Wenn ein Ergebnis, welches gemäß Vorgenanntem als vorläufiges Ergebnis bis zum Ende der
Protestfrist am offiziellen Aushang publiziert war, aufgrund von Entscheidung/en der
Sportkommissare geändert wurde, ist dagegen kein Protest mehr möglich.
Sofern bei der Veranstaltung ein Dopingkontrollverfahren durchgeführt wurde, sind die
Ergebnisse der betroffenen Klassen, Gruppen bzw. das Gesamtklassement bis zur Beendigung
des Verfahrens als vorläufig zu veröffentlichen.


Vielleicht ist der Veranstalter einsichtig und korrigiert die ungültige Liste.

Nachtrag:
Abs. 4:

In Fällen, in denen aufgrund eines offensichtlichen Versehens oder Irrtums nach Aushang
der offiziellen Ergebnisse sich die Notwendigkeit zu nachträglichen Änderungen ergibt, sind die
Sportkommissare berechtigt, die Ergebnisse korrigieren zu lassen.


Gab es dort Sportkommissare? Wohl nicht, also .......

Gruß
W. Böhmann

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: So Mai 06, 2018 22:06
von EWO
Das DMSB Reglement gilt auch im Clubslalom.
Daher kann Art.4 sehr wohl greifen.
Offensichtliche Fehler dürfen nicht nur sondern müssen korrigiert werden. Die Frage in diesem Fall wäre nur wie und wann es tatsächlich zum Bekanntwerden des Fehlers kam.
Z.B ein Additionsfehler bei den Zeiten kann nach der VA noch korrigiert werden. ist zwar ärgerlich aber geregelt.

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 08:57
von Wilfried Böhmann
Sag ich ja ...
Jedoch spricht das Reglement hier von "offensichtlichen", also nachvollziehbaren Fehlern, wie du korrekt erwähnst. Dem armen Heinz sind aber 2 Pylonenfehler angerechnet worden, die im nachhinein nicht mehr überprüft werden konnten. Wie oft schon sind solche Sachen zunächst einem falschen Teilnehmer zugeordnet worden. Bei mir war es mal eine ganze Gasse, die ich abgeräumt haben soll. Letztlich stellte sich heraus, dass es ein ähnlich aussehendes Fahrzeug war, nicht meines ! Bei den häufig verwendeten mickrigen Startnummern ist das kein Wunder. :?
So meine ich, dass Art. 4 in diesem speziellen Fall nicht greift.
Gruß
W. Böhmann

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 09:41
von fisherman
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Einmal vorweg,ich will mich hier nicht freisprechen-wenn ich eine Pylone geschmissen habe muß sich das auf das Endergebniss auswirken.
Aber-Wenn bei der Auswertung Fehler gemacht worden sind,müssen sie auch in zeitlich begrenzter Frist korigiert werden.Sonst wäre ja
jedes Endergebniss nach Berufungsfrist und Siegerehrung nur vorläufig.Das wäre ein Unding für jeden aktiven Motorsportler.
Gruß Heinz

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 09:50
von Sportfahrer
Moin,

grundsätzlich ist eine Korrektur der Ergebnisse auch nach Tagen noch möglich. Z.B. wenn es Dopingtests gibt oder wie
im Motorsport oft üblich Benzinproben in das Labor geschickt werden.

Aber es ist natürlich sehr ärgerlich und im Falle der plötzlich zugeteilten Pylonen recht merkwürdig.
@ Heinz
solltest du davon überzeugt sein , das die Wertungsläufe wirklich fehlerfrei waren , dann würde ich dir empfehlen das so nicht
hinzunehmen.

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 10:31
von Wilfried Böhmann
Sportfahrer hat geschrieben:
grundsätzlich ist eine Korrektur der Ergebnisse auch nach Tagen noch möglich. Z.B. wenn es Dopingtests gibt oder wie
im Motorsport oft üblich Benzinproben in das Labor geschickt werden.
Nicht "grundsätzlich", sondern wie ich dargelegt habe, nur bei offensichtlichen Fehlern und einer eventuellen "Schlussuntersuchung". Siehe die abgedruckte Reglementspassage Art 23 Abs.1. Die Gründe "Dopingtest" und "Benzinproben" entfallen hier ganz klar...oder ?? :wink: :wink:
Die zitierte Schlussuntersuchung erstreckt sich nach meiner Kenntnis auf Fahrer und Fahrzeug, nicht jedoch auf Abläufe im Wettbewerb.
Gruß
W. Böhmann

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 11:09
von Reinhard Stoldt
um hier ein paar in den vorstehenden Beiträgen enthaltenen Mutmaßungen etwas konkreteres entgegen zu setzen:
Heinz wurde ein Pylonenfehler angerechnet, der im ursprünglichen Aushang nicht enthalten war.
Ja, es gab ein Schiedsgericht und einen Rennleiter, deren Ausbildung und Qualifikation sehr deutlich über der, die bei einem Clubslalom in anderen Gebieten üblich ist, liegt.
Es ist keine Änderung aufgrund eines Einspruchverfahrens erfolgt.
Den Rest wird Heinz sicher beim Veranstalter erfragen können. Am besten Jaro ansprechen, der ist Sportleiter und hat die Auswertung gemacht.

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 11:23
von HaPe
Es stellt sich mir dennoch die Frage, warum man nach Ablauf der Protest-Frist sowas noch ändert.
Unverschämt finde ich in diesem Fall, dass der Teilnehmer vom Veranstalter nicht darüber informiert wird sondern es "einfach" aus der geänderten Ergebnisliste erfährt.
Ich weiß auch von was ich spreche, denn ich bin seit 30 Jahren auf dem Slalomplatz als Auswerter/Zeitnehmer aktiv.
Falls aus welchem Grund auch immer ein Pylon "vergessen" und dies erst später entdeckt wurde, darf eine Änderung nach der Siegerehrung aus diesem Grund nicht erfolgen.
Das ist sehr unsportlich.
Wenn ich als Zeitnehmer/Auswerter nicht sauber gearbeitet habe, darf man dieses nicht dem Teilnehmer nachträglich anlasten. Punkt, HaPe fertig 8)

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 12:27
von Roawdy
Nicht ganz ernst gemeint 8)

Demnächst nur noch mit Dashcam und bei der Einfahrt in den Parc Fermé wird die SD-Karte zur Auswertung abgegebe
n. :roll: :mrgreen:

Meiner Einschätzung nach ist die Ergebnisliste ein Dokument, das nachträglichwenn überhaupt nur durch eine sportgerichtliche Verhandlung mit Anhörung geändert werden kann.
Dieser Satz beschreibt
"Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protest- und Berufungsfrist sowie evtl. technischer Schlussuntersuchungen endgültig. "
den rechtlichen Status genau zum Zeitpunkt der Siegerehrung. Die nachträglich vollzogene Änderung hat nicht nur ein Geschmäckle sondern hält vor keinem ordentlichen Gericht stand.
Gruß Kalle

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 12:40
von Vinki
8)
Du brauchst vor allem hinten eine Kammera, damit Du auch sichergehen kannst ob das KFZ auch die Pylone wirklich geschmissen hat!
Zudem würde ich die Kammera dicht am EndSD positionieren, dann gibt es auch noch coolen Sound!
Und die Kammera muss Formschlüssig(!!!) mit dem KFZ verbunden sein.
Nur dransaugen is nich...

:wink:

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 13:00
von EWO
Roawdy hat geschrieben:
Meiner Einschätzung nach ist die Ergebnisliste ein Dokument, das nachträglichwenn überhaupt nur durch eine sportgerichtliche Verhandlung mit Anhörung geändert werden kann.
Dieser Satz beschreibt
"Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protest- und Berufungsfrist sowie evtl. technischer Schlussuntersuchungen endgültig. "
den rechtlichen Status genau zum Zeitpunkt der Siegerehrung.
Beachte bitte meinen Hinweis zuvor. Art.4 gilt bei offensichtlichen Fehlern. Eine vergessene Pylone zähle ich auch nicht dazu.
Es hat schon reichlich Fälle gegeben wo Übertragungsfehler von der einen Liste zur anderen Liste das Ergebnis von der Realität entfernten, und es gab auch Fehler der Sachrichter beim notieren der Fahrfehler. Das sind Dinge die in der Frist nach Aushang erledigt werden müssen.
Aber den Fall eines Rechenfehlers, der erst in der Sportabteilung bei Übernahme in die Meisterschaftstabelle auffiel erfüllt den Art.4 sehr wohl.
Es rechnet ja niemand ALLE Zahlen auf der Liste nach, und wenn da ein Fehler in der Formel war, oder z.B. ein Tln aus der Wertung sein muss wg zu vieler ausgelassener Tore, der VA aber in der Liste eine Platzierung führt, sind das offensichtliche Fehler, die korrigiert gehören. Selbstverständlich müssen alle Tln über die Änderung informiert werden.

Re: Ergebnisänderung nach Einspruchzeit und Siegerehrung

Verfasst: Mo Mai 07, 2018 15:02
von PumaTreter
Reglement hat geschrieben:Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protest- und Berufungsfrist sowie evtl. technischer
Schlussuntersuchungen endgültig.
Der Satz sagt alles. Es gibt zwei Fälle:
1. Gibt es keinen Einspruch/Protest ist die Liste automatisch nach Ablauf der Protestfrist endgültig.
2. Gibt es einen Protest, ist die nach Abschluss der technischen Untersuchung korrekte Liste (evtl. geändert) gültig und mit Ablauf der Berufungsfrist endgültig. Gibt es ein Berufungsverfahren, ist die Liste, die nach der Berufungsverhandlung erstellt wird, endgültig.

Und endgültig bedeutet, dass keine wirksamen Änderungen mehr möglich sind. Natürlich kann der Veranstalter eine geänderte Liste veröffentlichen, aber die Änderungen sind nicht wirksam und ungültig.

Viele Grüße
Achim