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Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 08:02
von ThomasMeister
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zum Reglement, was den Einbau von Bügel/Käfig angeht. Generell ist ja KEIN Käfig beim Slalom vorgeschrieben. Wenn ich das Reglement richtig verstanden habe, müssen aber, wenn doch einer verbaut ist, die DMSB-Vorschriften erfüllt sein (Wandstärke, Zusatzverstrebungen u.s.w.). Ist das so korrekt? (auch wenn das ziemlich sinnfrei wäre, da ja eigentlich gar keiner erforderlich ist).

Lange Rede kurzer Sinn: Wie sieht das mit Überrollbügeln aus? Gibt es da auch irgendwelche Vorschriften, durch die einem ein technischer Kommissar wieder abtanzen lassen kann?

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 08:04
von ThomasMeister
Ich seh grad: falsches Forum. Sorry :? Kann das jemand verschieben?

Mod. Edit: Ja, hier ist es besser aufgehoben. :-D

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 09:14
von Dnk926
Hallo,

Du hast Recht, es ist nicht vorgeschrieben einen Käfig zu haben. Und wie du schon sagtest, wenn du einen hast muss er die Bestimmungen erfüllen. Sinnfrei finde ich das allerdings nicht, denn ein Käfig aus Alu oder auch "wald und wiesen" Stahl wird im Ernstfall eher zur Gefahr. Wenn dort eine Naht oder irgendwas anderes reißt/bricht hast du ein Problem im Innenraum.

Zu deiner eigentlichen Frage, den genauen Bestimmungen für einen Bügel kann ich aber nichts sagen, da wird bestimmt einer mit Erfahrungen zeitnah antworten.

Grüße Dennik

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 09:33
von Markus-B
Kurz und knapp:
Alles was eingebaut ist, muss auch dem Reglement entsprechen.


Von daher, der Überrollbügel ist für die Sparte explizit erlaubt, muss aber in vollem Umfang dem Art.21.3 des Gruppe G Reglements bzw. Art.253 entsprechen.

D.h. Befestigungspunkte mit 120qcm Verstärkungsplatten, min 3 Schrauben M8 pro Hauptfuss
Hauptbügel min. 40x2mm oder 38x2,5mm (wenn EZ vor 1996) bzw. 50x2mm oder 45x2,5mm (wenn EZ nach 1996)
Material nach Art.253 8.3.3: nahtlos kaltgezogener unlegierter Kohlenstoffstahl mit min. 350N/qmm

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 09:57
von ThomasMeister
Super. Danke für das schnelle Feedback!

Etwas Off-Topic, aber auch zum Thema "vom Kommissar abtanzen lassen": Ich war neulich beim (Club!)-Slalom. Helm mit geforderter ECE-Norm. Da ich auch Motorrad fahre, handelt es sich um einen Jet-(Motocross-)Helm. Kommissar: "Motorradhelme sind eigentlich NICHT zulässig. Aber ich lasse das jetzt mal durchgehen." :?: Wo genau soll das stehen? Selbst wenn es irgendwo steht: Wer definiert, was genau ein "MOTORRADhelm" ist und was nicht? Aber ist wohl auch aus der Kategorie "wenn der Kommissar was finden WILL, dann findet er auch was"... :)

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 10:23
von Markus-B
Natürlich sollte so etwas nicht geschehen, aber bitte bedenke, dass auch die technischen Kommissare alles ehrenamtlich tätige Personen sind, die spartenübergreifend ausgebildet werden und der Slalomsport die einzige Sparte ist, bei dem ECE-Helme noch zulässig sind....

Es schadet keinem Teilnehmer, das Handbuch bzw. die für ihn relevanten Reglements zu kennen und den technischen Kommissar dann freundlich darauf hinzuweisen, nach welchem Punkt man die Entscheidung getroffen hat, mit diesem Equipment anzutreten.

Der TK hat sicher immer ein Handbuch dabei um ggf. den angegebenen Passus nachzulesen.

Im Falle des Helmes wäre das wohl "Vorschriften 2016 für die Ausrüstung der Fahrer/Beifahrer" Art 1.1 f) mit Einschränkung durch Art 1 b)

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 10:43
von ThomasMeister
Markus-B hat geschrieben: die für ihn relevanten Reglements zu kennen und den technischen Kommissar dann freundlich darauf hinzuweisen, nach welchem Punkt man die Entscheidung getroffen hat, mit diesem Equipment anzutreten.
Genau so hab ich das auch gemacht :wink:

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 12:21
von Roawdy
Kann oder muss man eigentlich das Querrohr für die Hosenträgergurtbefestigung mit einem Überrollbügel verschweißen?

Manchmal ist es im Slalom echt stressig mit der Abnahme :roll: , wenn man nach dem Feuerlöscher gefragt wird oder den Unterschied zwischen Kraftfahrzeugschein/-brief und der "neuen" Zulassungsbescheinigung I und II und den in letzteren nicht aufgerführten zugelassenen Serien-Reifen/Räder in der Klasse F erklären muss....kann man schon mal den Glauben verlieren :cry: .
Aber die Ehrenamtler, die diesen Job machen wollen werden auch immer knapper......also immer schön freundlich bleiben.

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 14:19
von Japanese
hi Kalle,

darüber hatten wir doch erst das Thema "Gurtbefestigung" zudem du selbst einiges geschrieben hast ( und auch ich ).

Grüße

Dieter - Japanese

Re: Überrollbügel und DMSB-Reglement (Gruppe G)

Verfasst: Fr Okt 28, 2016 14:25
von Roawdy
Da ging es aber über Käfige :oops: nicht Überollbügel :?
Laut Handbuch darf hinter dem Hauptbügel eine Gurtstrebe mit mittiger 45° Abstützung montiert werden, Material und Halteplatten siehe Hauptbügel. Eine Verbindung zum Überoll- oder Hauptbügel ist nicht beschrieben, kann und darf dann nicht erfolgen.