Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Erich
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Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Erich »

Auf meine schriftliche Anfrage beim DMSB wurde mit heute telefonisch nach einer Ausschußsitzung eine Präzisierung des bekannten Reglements angekündigt.
Hintergrund war, dass bei einigen sehr schnellen Fahrzeugen, hier: BMW E30 (aber auch anderen) 17"-Räder verwendet werden, die im Originalzustand bei entsprechender Tieferlegung nicht in die Radhäuser passen.
Diese Fahrzeuge sind teilweise extrem aufwändig umgebaut worden, indem in den Radhäusern und auch an der Bodengruppe Blechteile weggeschnitten und umgeschweißt wurde, um eine Freigängigkeit zu schaffen.
Die Diskussionen unter den Fahrern gingen von "ist erlaubt" bis "auf gar keinen Fall reglementskonform".
Um Sicherheit zu schaffen, habe ich deshalb beim DMSB ein schriftliche Anfrage gestellt, denn dasselbe Problem hatte ich auch an meinem MR2 an der Vorderachse bei der Verwendung von 15" Regenreifen (580 mm Durchmesser).
Um eine sehr kleine Änderung am Radhaus, die meiner Meinung nach verboten ist, nicht vornehmen zu müssen, habe ich das Fahrzeug um 30 mm höher einstellen müssen.

Antwort: Die Radlaufkante darf abgeschnitten werden, mehr nicht. Die beiden Bleche Außen/Innen dürfen dann wieder zusammengeschweißt werden.
Jede Änderung am Innenkotflügel, aber auch im Bereich der Bodengruppe ist verboten.
Das ganze soll in der nächsten oder übernächsten Vorstart bekanntgegeben werden.

Ein weiterer Punkt meiner Anfrage betraf das Entfernen von Nebelscheinwerfern in der Stoßstange von Gr. F-Fahrzeugen.
Dieses war an meinem Fahrzeug in Mönchengladbach vom TK bemängelt worden und ich musste die Öffnungen zukleben, sonst wollte er mich nicht starten lassen.
Laut DMSB dürfen die Nebelscheinwerfer entfernt und die Öffnungen zur Bremsenkühlung herangezogen werden.

Einen weiterer, vorher mündlich angefragter Punkt betraf die Kontrollschraube vor dem Katalysator.
Das Fehlen einer separaten Schraube vor dem Kat an meinem Fahrzeug war in Mönchengladbach von demselben TK ebenfalls bemängelt worden und er hat sogar einen Eintrag in meinem Wagenpass vorgenommen.
Mein Argument, dass die Lambdasonde unmittelbar vor dem Katalysator verbaut ist und man nach dem Abschrauben der Sonde den Kat sehen und kontrollieren kann, ließ er nicht gelten.
Meiner Meinung nach ist eine Lambdasonde auch eine Schraube, auch wenn ein Kabel hinten rausschaut und sie lässt auch den Sinn dieser Vorschrift, nämlich die einfache Kontrolle des Kats zu.
Hier hatte der DMSB ja schon früher reagiert und in der letzten Vorstart präzisiert, dass die Lambdasonde die Vorschrift einer Kontrollschraube erfüllt.
Das kam leider etwas zu spät, nach Mönchengladbach habe ich nach Wunsch des TK sofort eine solche Schraube eingebaut. Die ist jetzt überflüssig :x .
Bei meiner Nachuntersuchung in Waldkraiburg (Kontrolle des Kat) wurde auch die Lambdasonde entfernt, was viel einfacher und schneller ging als wenn die Kontrollschraube entfernt worden wäre. Man konnte im Motorraum von oben kontrollieren, anstatt unters Auto zu kriechen.

Über den Winter werden jetzt wohl umfangreiche Karosseriearbeiten an einigen Fahrzeugen notwendig werden.... :shock:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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MartinGSI
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von MartinGSI »

Sehr interessant. Das wird auch im Rallye Bereich einige "interessieren".
Das Leben ist zu Kurz um vernünftig zu sein!

http://www.rallyeteam-hartmann.de
Roawdy
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Roawdy »

Hallo Erich,
vielen Dank für deine Recherche. 17 Zöller sind nicht mein Problem, aber "Sichtbohrungsentfall" und Entfernen der Nebler ist natürlich sehr fein.
Gruß Kalle
andreas_bender
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von andreas_bender »

Erich hat geschrieben:Auf meine schriftliche Anfrage beim DMSB wurde mit heute telefonisch nach einer Ausschußsitzung eine Präzisierung des bekannten Reglements angekündigt.
Hintergrund war, dass bei einigen sehr schnellen Fahrzeugen, hier: BMW E30 (aber auch anderen) 17"-Räder verwendet werden, die im Originalzustand bei entsprechender Tieferlegung nicht in die Radhäuser passen.
Diese Fahrzeuge sind teilweise extrem aufwändig umgebaut worden, indem in den Radhäusern und auch an der Bodengruppe Blechteile weggeschnitten und umgeschweißt wurde, um eine Freigängigkeit zu schaffen.
Die Diskussionen unter den Fahrern gingen von "ist erlaubt" bis "auf gar keinen Fall reglementskonform".
Um Sicherheit zu schaffen, habe ich deshalb beim DMSB ein schriftliche Anfrage gestellt, denn dasselbe Problem hatte ich auch an meinem MR2 an der Vorderachse bei der Verwendung von 15" Regenreifen (580 mm Durchmesser).
Um eine sehr kleine Änderung am Radhaus, die meiner Meinung nach verboten ist, nicht vornehmen zu müssen, habe ich das Fahrzeug um 30 mm höher einstellen müssen.

Antwort: Die Radlaufkante darf abgeschnitten werden, mehr nicht. Die beiden Bleche Außen/Innen dürfen dann wieder zusammengeschweißt werden.
Jede Änderung am Innenkotflügel, aber auch im Bereich der Bodengruppe ist verboten.
Das ganze soll in der nächsten oder übernächsten Vorstart bekanntgegeben werden.
Mich würde ganz persönlich die Fahrzeuggruppe interessieren....

(verwundert, hier immer noch schreiben zu können)
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Erich
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Erich »

Na die G fällt schon mal raus, das dürfte klar sein.
Dann bleibt nicht mehr viel übrig, und das wäre dann F und H.
Warten wir mal auf die genaue Formulierung. Neu wird die nicht sein, nur etwas deutlicher geschrieben.
So habe ich das jedenfalls am Telefon verstanden und mir die Notizen gemacht.
Da wird so manch einer wieder auf 15" fahren müssen :idea:, ansonsten kann er sofort ein Schild schreiben: is nich koscher... :wink:
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andreas_bender
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von andreas_bender »

Na ja, ob F und/oder H macht schon einen Unterschied.

F wurde bedeuten, mit Eintragung.

H würde bedeuten, zurückrudern...
Roawdy
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Roawdy »

Tja,
jetzt sind in der F die 17er schon eingetragen.....mit neuerdings unerlaubten Änderungen...watt nu 8)
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Erich
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Erich »

Eine Eintragung dürfte nix nützen, ausser beim Fahren auf öffentlicher Straße. Da ist das dann in Ordnung.
Auf die Rennstrecke darfst du damit aber nicht.
Die unerlaubte Änderung muss zurückgebaut werden auf Originalzustand.
Dann passen die Räder nicht mehr drunter.
Was nützen dir Räder, wenn sie sich nicht drehen können?
Und neuerdings sind die Änderungen auch nicht verboten, sie waren es vorher schon.
Die Autos waren demnach schon immer illegal unterwegs, wenn sie entsprechend verändert sind.
Aber warten wir erst einmal den Text im Reglemt ab, dann sind wir schlauer.
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PumaTreter
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von PumaTreter »

Ich teile Erichs Meinung: Selbst wenn es eine Eintragung gibt, muss das Fahrzeug zurückgebaut werden oder in eine Klasse, wo die Arbeiten OK sind.

Ich habe mir auch in meiner aktiven Zeit Fragen zum Thema gestellt: Ähnliches Bild in der Gruppe G3, wo so manche Reifenbreite angeblich nur mit einem Schlag mit dem Vorschlaghammer an der richtigen Stelle gepasst haben sollen. Auch und gerade in der Gruppe G sind nur Umbördelarbeiten erlaubt und leichtes Ziehen des Kotflügels, aber sicherlich keine Karosseriearbeiten mit dem Vorschlaghammer, um breitere Räder unterzubringen.

Ich habe damals den Mund gehalten und freue mich, dass jemand mit Durchhaltevermögen sich dieses Themas angenommen hat. Danke Erich.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Roawdy
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Roawdy »

Erich hat geschrieben: Jede Änderung am Innenkotflügel, aber auch im Bereich der Bodengruppe ist verboten.
Moin, gestern habe ich es überflogen, holla, das kann doch wohl nicht sein.
Innenkotflügel sind die ursprünglich aus Skandinavien stammenden eingeklemmten Kunststoffeinsätze, die Steinschlag und Nässeeintrag in die Karosserie verhindern sollen, gemeint sind doch wohl vorne wie hinten die Seitenwände aus Metall.........wenn das so ins Handbuch käme .....das würde in Bezug auf Reifenwünsche lustig.
Gruß Kalle
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Erich
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Erich »

Das ist doch nichts Neues, wurde nur, sagen wir mal, sehr flexibel interpretiert.
Ich habe es bisher schon immer so angesehen, dass nichts im Radhaus oder an der Bodengruppe weggeschnitten werden darf und meinen MR2 entsprechend aufgebaut, dass es original blieb.

Wie steht es denn im Handbuch?
Art. 15: Ausschliesslich zur Unterbringung des Katalysators und
zum Einbau des Kraftstoffbehälters im Kofferraum (gemäss
Art. 23) sind örtlich notwendige Änderungen des
Fahrzeugbodens zulässig. Darüber hinaus muss die serienmässige
Bodengruppe beibehalten werden; jedoch
sind Verstärkungen zulässig.


>>> Kommentar: Es wird wohl niemand einen Kat oder Tank in der Nähe beider Radhäuser untergebracht haben, also: Keine Änderung zulässig. <<<

Art.17: Die Radhaus-Ausschnittskanten der serienmässigen Kotflügel
dürfen unter Beibehaltung der Radausschnittsform
(nicht Abmessungen) nachgearbeitet und/oder durch
aufgesetzte Formteile verbreitert werden. Das Material
dieser aufgesetzten Formteile ist freigestellt.
Bei Vorhandensein von Kotflügelrändern aus Kunststoff
dürfen diese zum Zwecke der Freigängigkeit der Reifen
umgelegt oder abgeschnitten werden, wobei keine
scharfen Kanten entstehen dürfen. Die Schnittfläche
muss abgerundet und mit einem Kantenschutz abgedeckt
werden.
Das Innere der Kotflügel (nicht Radhaus) ist freigestellt,
es dürfen dort mechanische Bauteile angebracht werden

<<< Kommentar: hier liegt wohl die liberale Interpretation einiger Fahrer. Ich verstehe unter Kotflügel das äußere Blech und unter Radhaus das innere Blech für die Radabdeckung.<<<

@ Kalle: Du meinst wohl mit "Innenkotflügel" das Bauteil, was eigentlich korrekt als "Radhausschale" bezeichnet wird.
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Roawdy
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Roawdy »

Hallo Erich!
"Radhausschale" ..... sorry, korrekt :roll: , bei welchem Verein :mrgreen: denn?
Als die Dinger in den 70ern aus Skandinavien hier zuerst nur zum Nachrüsten auf dem Markt kamen, so weit ich mich erinnere hat Hans Herrmann sie parallel zu den Nachrüst-Motor-Heizungen vermarktet, bekamen sie den korrekten Namen Innenkotflügel. Sie verhindern zuverlässig das Schmeißen der Kuhscheiße heute eher Hundescheiße natürlich auch der Steine, des Steusalzes und ähnlich böser Dinge an die Seitenwand, das Radhaus und in den Kotflügeln, ja, ich wohne im ländlichen Bereich.
Der Begriff Radhausschale ist die Wortschöpfung eines verwirrt verzweifelten Ersatzteilfuzzys vermutlich unbelehrbarer bayrisch-preußischer Abstammung 8) bei Daimler schaffend :mrgreen: , denn das verlorene Rad in der Schale führen, analog z.B. zu einer Lagerschale :? , klappt natürlich nicht, trotz des geschwollenen "Fach"begriffes......auch verbietet sich irgenwie das Ausgießen des gewonnen Zwischenraumes mit Beton :wink: .
Viele Grüße aus dem Rheinland
Kalle
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Erich
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Erich »

Ja, da gibt es bisweilen tolle Wortschöpfungen.
Schau mal in den Ersatzteilkatalog von Iveco.
Wir brauchten da einmal für unseren Lkw ein neues Filtergehäuse für die Kurbelgehäuseentlüftung.
Auf der Rechnung stand "Luftkasten" :roll: :lol:
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Heiko
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Heiko »

Also ich seh das anders.

UnterArtikel 16. Karosserie steht:
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell – gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) – dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche des Originalbauteils betragen.

Wenn ich mir im Teilekatalog bei BMW die Bauteilbestimmungen anschaue, kommen wir bei den Arbeiten locker unter 30% des Ausschnitts.
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Erich
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Re: Präzisierung Reglement: Änderungen Karosserie usw

Beitrag von Erich »

.....wenn an den Karosserieteilen Ausschnitte erlaubt sind, dann bis 30%.
Sind dort keine Änderungen erlaubt, dann auch keine mit 30% :idea:
Siehe Zitat aus dem Reglement.
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