Freie Diskussion rund um die Gruppe G beim Slalom

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

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Roawdy
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Re: Freie Diskussion rund um die Gruppe G beim Slalom

Beitrag von Roawdy »

Lisa hat geschrieben:eine frage darf ein tk einen 3 punkt gurt bemängeln der ordnungsgemäß eingebaut ist vom tüv abgenommen ist und in den papieren eingetragen ist Fahrzeug ist ein g auto
Moin,
was hat der Prüfer denn bemängelt?
Mein Fahrzeug wollte ein TK nicht zulassen, weil die Beckengurte nicht an der Konsole befestigt werden dürften ........ ich widersprach entschieden, denn die Gurte waren nach StVZO §21 eingetragen.
"Gurtbefestigung
Die Befestigung von Sicherheitsgurten am Sitz oder
an der Sitzbefestigung ist zulässig, wenn diese Gurtbefestigung
der Serie entspricht, in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist
oder wenn für die Sitzkonsole
mit den Gurtbefestigungspunkten eine ABE besteht." DMSB-Handbuch, Brauner Teil, Gruppe G Artikel 18
Sinnentnehmendes Lesen ist halt nicht jedermanns Sache.
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