Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Dumbo
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Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von Dumbo »

Hallo Leute,

ich bin mir nicht sicher ob es gut oder schlecht ist, das Reglement zu lesen - die Fragen werden nicht weniger ;)
Wir überlegen 7x16-Felgen für den BMW zu nehmen. Laut Reglement wäre das kein Problem:
13.1 Räder (Radschüssel + Felge)
Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder in allen Parametern freigestellt, somit sind auch Felgen-
Durchmesser, Einpresstiefe, Felgenform, Material und Gewicht frei und es erfolgt keine Höherstufung.
Vorstehende Freiheiten gelten auch für Räder mit nichtserienmäßigen Felgenbreiten bis
einschließlich 7 Zoll (Maulweite). Die Radbreite ist bis zu max. 7 Zoll (Maulweite) ohne Höherstufung
freigestellt.
Räder mit einer Breite (Maulweite) größer als 7 Zoll, welche nicht in der G-Fahrzeugliste erfasst sind,
führen zur Umstufung in die nächsthöhere LGKlasse (s. a. Art. 7).
Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug
durch:
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
(Certificate of Conformity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers freigegeben sein.
Guckt man in die G-Fahrzeugliste sind die Felgen unter "12 Felgengrößen" aber nicht erwähnt. Das bedeutet, dass ich sicherstellen muss, dass die neuen Felgen im Schein eingetragen sind, damit ich die in der Gruppe G fahren darf, richtig?

Gruß

Jonas
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Reinhard Stoldt
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von Reinhard Stoldt »

bis 7" ist generell kein Problem, auch wenn sie nicht in der Fahrzeugliste stünden, tun sie aber beim BMW.
Deine Felgen müssen also nur eine ABE oder ein Teilegutachten für dein Fahrzeug haben oder eine Serienfelge sein.
Wenn es keine Serienfelge ist, wird sie in der Regel auch mit ABE eintragungspflichtig sein.
Dumbo
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von Dumbo »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:bis 7" ist generell kein Problem, auch wenn sie nicht in der Fahrzeugliste stünden, tun sie aber beim BMW.
Deine Felgen müssen also nur eine ABE oder ein Teilegutachten für dein Fahrzeug haben oder eine Serienfelge sein.
Wenn es keine Serienfelge ist, wird sie in der Regel auch mit ABE eintragungspflichtig sein.
Prima, danke :) Sind die Styling 30 von BMW selbst, ich will bloß vermeiden, wegen Papierkram wieder heimfahren zu dürfen ^^

Gruß

Jonas
E36 318is Coupé
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fab.competition
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von fab.competition »

Darf ich nur die Maße in der Fzg Liste fahren? Also z.b. 7 1/2 x 17 et 47 Oder auch andere ET wenn die Felge eine ABE hat oder eingetragen ist?
Also z.b. ET 39 um etwas Platz zum Federbein zu schaffen da ich ja keine Spurverbreiterungen fahren darf.
Reinhard Stoldt
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Massgeblich ist nur die Felgenbreite lt. G-Liste. Alle anderen Maße sind freigestellt, also ET und Durchmesser. Die Alternative ABE oder eingetragen ist nicht korrekt. Es heisst ABE oder Teilegutachten. Also eingetragen ohne eines dieser Papiere geht nicht.
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fab.competition
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von fab.competition »

Danke das hat mir jetzt sehr viel mehr Klarheit gebracht.
Denn von BMW bekomme ich ja für sehr viele Felgen eine Freigabe für den E36.
Dumbo
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von Dumbo »

Für unsere Styling 30 gibt es keine - ab 16" scheint man immer ne Lenkeinschlagsbegrenzung zu brauchen und das bedeutet Abnahme - fahren die E36-Fahrer alle 15" oder wie? Lenkeinschlagsbegrenzung und Slalom beißen sich meinem Verständnis nach ... :?:
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EWO
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von EWO »

Dumbo hat geschrieben:Für unsere Styling 30 gibt es keine - ab 16" scheint man immer ne Lenkeinschlagsbegrenzung zu brauchen und das bedeutet Abnahme - fahren die E36-Fahrer alle 15" oder wie? Lenkeinschlagsbegrenzung und Slalom beißen sich meinem Verständnis nach ... :?:
Ich glaube 16" ist ohnehin keine ideale Lösung, daher denke mal drüber nach 15 oder 17" zu verwenden.
Das Thema Lenkanschlag... sehe ich als unkritisch an, da solche Kurse wo du bis zum Lenkanschlag kurbeln musst wohl eher den Slaloms einiger Regionen der 80er Jahre angehören.
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von nova »

Beim Clubslalom gibt es schon Strecken, wo ich mit dem Corsa nicht herum komme, aufgrund des begrenzten Lenkeinschlages mit den 17".

Beim DMSB Slalom sollte es aber weniger Probleme geben. Und wenn es eine Strecke ohne Wenden ist, sollte das Problem gegen 0 gehen.
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GSI
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Re: Fragen zum Räder/Reifen-Reglement Gruppe G/3

Beitrag von GSI »

Hallo zusammen,

das mit der werksseitigen Lenkeinschlagsbegrenzung beim E36 ist so minimal, das merkt man beim Fahren oder Rangieren eigentlich nicht. Da haben die meisten Autos, vor allem serienmaessige FWD + AWD Fahrzeuge viel groessere Wendekreise.

Gruss Gerold
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