Gruppe G / Käfig
Moderator: EWO
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Gruppe G / Käfig
Wenn ich in ein Fahrzeug einen Käfig einbaue in der Konfig. " OHNE RÜCKSITZBANK " die hinteren Sitzplätze
austragen lasse und die Rücksitzbank bleibt umgelegt im Fahrzeug und auch Gurte und die Hutablage
bleiben im Fahrzeug.
Ist das noch Gruppe G konform ???????????????
Gruß Ditmar
austragen lasse und die Rücksitzbank bleibt umgelegt im Fahrzeug und auch Gurte und die Hutablage
bleiben im Fahrzeug.
Ist das noch Gruppe G konform ???????????????
Gruß Ditmar
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Re: Gruppe G / Käfig
Das Reglement meint dazu: "Die serienmäßige hintere Sitzbank muss an ihrem originalen Einbauort im Fahrzeug verbleiben". Das wäre ja gegeben. Die Sitzbank bei der Veranstaltung umzuklappen ist unstrittig, da serienmäßig so vorgesehen. Ich würde sagen: Reglementechnisch kein Problem.
Interessant ist die Frage, ob man dafür überhaupt Sitzplätze austragen lassen muss. Ich muss ja auch keine Sitzplätze austragen, wenn ich ein Leben lang mit umgeklappter Rücksitzbank auf der Straße rumdüse und die Plätze nicht nutzbar sind.
Viele Grüße
Achim
Interessant ist die Frage, ob man dafür überhaupt Sitzplätze austragen lassen muss. Ich muss ja auch keine Sitzplätze austragen, wenn ich ein Leben lang mit umgeklappter Rücksitzbank auf der Straße rumdüse und die Plätze nicht nutzbar sind.
Viele Grüße
Achim
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Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Gruppe G / Käfig
Die wird er mir alleine auf Grund der Hosenträgergurte und der Rennschalen schon austragenPumaTreter hat geschrieben: Interessant ist die Frage, ob man dafür überhaupt Sitzplätze austragen lassen muss. Ich muss ja auch keine Sitzplätze austragen, wenn ich ein Leben lang mit umgeklappter Rücksitzbank auf der Straße rumdüse und die Plätze nicht nutzbar sind.
Viele Grüße
Achim
und die Rückbank ist ja dann auch offensichtlich nicht mehr nutzbar wenn der Käfig drin ist.
Gruß Ditmar
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Re: Gruppe G / Käfig
Das Austragen der hinteren Plätze aufgrund der Sicherheitsausstattung die der DMSB ja teilweise sogar fordert, wird kein Erlöschen der G-Einstufung zur Folge haben.
Leider kann ich online beim DMSB die Grp G Richtlinien nicht finden auf der Seite der "techn. Dokumente".
http://www.dmsb.de/active/automobilspor ... dokumente/
und ein Handbuch habe ich nicht zur Hand.
Leider kann ich online beim DMSB die Grp G Richtlinien nicht finden auf der Seite der "techn. Dokumente".
http://www.dmsb.de/active/automobilspor ... dokumente/
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Re: Gruppe G / Käfig
wenn du die Sitzplätze auf 2 ändern lässt, kannst du die Gurte rausnehmenCodeRed hat geschrieben:Wenn ich in ein Fahrzeug einen Käfig einbaue in der Konfig. " OHNE RÜCKSITZBANK " die hinteren Sitzplätze
austragen lasse und die Rücksitzbank bleibt umgelegt im Fahrzeug und auch Gurte und die Hutablage
bleiben im Fahrzeug.
Ist das noch Gruppe G konform ???????????????
Gruß Ditmar
Re: Gruppe G / Käfig
Moin,Reinhard Stoldt hat geschrieben: wenn du die Sitzplätze auf 2 ändern lässt, kannst du die Gurte rausnehmen
Vorsicht, wenn Gurtstraffer eingebaut sind müssen Abschlusswidertsände auf die Anschlüsse, sonst gibt es mit leuchtender Airbagleuchte eigentlich keine Starterlaubnis. Bitte nicht den nötigen Widerstandswert am Gurtstraffer messen es könnte stürmisch, laut und heiß werden .
Die Vorschriften für die "G" sagen aber sinngemäß......vordere Sitze dürfen z.B. durch FIA-Sportsitze ersetzt werden. Sitze dürfen nicht ausgebaut werden, auch wenn der Hersteller das serienmäßig vorsieht......ist also nichts mit Austragen der Rücksitze und Ausbau der Gurte.
Eigentlich dürften dann auch nur Hosenträgergurte mit FIA und ECE Kennzeichnung verbaut werden, Schroth bietet so etwas an.
Wie bringt man aber den TÜV dazu einen richtigen Käfig einzutragen ohne die Rücksitze auszutragen. Man kann also nur einen "erweiterten" Überollbügel eintragen lassen, Innenraumstreben jeglicher Art incl. Türstreben bei zweitürigen Autos sind dann tabu.
Ist schon schwierig in der "G" .
Gruß Kalle
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Re: Gruppe G / Käfig
doch Reinhard hat recht!
hab ich jetzt auch gefunden.
Art. 21.1 Gruppe G
Sind in den Fahrzeugpapieren die hinteren Sitzplätze
ausgetragen, so dürfen die hinteren Gurte
ausgebaut werden.
hab ich jetzt auch gefunden.
Art. 21.1 Gruppe G
Sind in den Fahrzeugpapieren die hinteren Sitzplätze
ausgetragen, so dürfen die hinteren Gurte
ausgebaut werden.
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Re: Gruppe G / Käfig
Ach was,
ich habe Recht ......wenn man nicht müsste.
Daselbst:
"Art. 16 Fahrgastraum
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Instrumentierung
sind freigestellt. Jedoch müssen Innenausstattung
und Instrumentierung – mit Ausnahme von
Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens
der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe
Art. 25) entsprechen."
.................................................................
""D.h. es dürfen keine Sitze ausgebaut werden, auch wenn
der Eintrag in den Fahrzeugpapieren eine wahlweise Sitzplatzanzahl
beinhaltet.
die vorderen Sitze dürfen durch nichtserienmäßige Sportsitze
ersetzt werden.""
.................................................................
Ja watt denn nu? Das hier kann es also eigentlich gar nicht geben :
"Art. 21.1 Gruppe G
Sind in den Fahrzeugpapieren die hinteren Sitzplätze
ausgetragen, so dürfen die hinteren Gurte
ausgebaut werden."
Na kla r, aber nur wenn keine Sitze ausgebaut werden und das Fahrzeug der Basisausstattung entspricht .....
Es geht doch nichts über ein klares widerspruchsfreies Regelment. Man sollte es in gebundener Buchform den Erstellern rechts und links um die Ohren hauen. Aber das Problem ist ja bei der ganzen Gruppe G systemimmanent .
Gruß Kalle
ich habe Recht ......wenn man nicht müsste.
Daselbst:
"Art. 16 Fahrgastraum
Die Innenausstattung des Fahrgastraumes und die Instrumentierung
sind freigestellt. Jedoch müssen Innenausstattung
und Instrumentierung – mit Ausnahme von
Airbag-Systemen, welche freigestellt sind – mindestens
der einfachsten serienmäßigen Fahrzeugvariante (siehe
Art. 25) entsprechen."
.................................................................
""D.h. es dürfen keine Sitze ausgebaut werden, auch wenn
der Eintrag in den Fahrzeugpapieren eine wahlweise Sitzplatzanzahl
beinhaltet.
die vorderen Sitze dürfen durch nichtserienmäßige Sportsitze
ersetzt werden.""
.................................................................
Ja watt denn nu? Das hier kann es also eigentlich gar nicht geben :
"Art. 21.1 Gruppe G
Sind in den Fahrzeugpapieren die hinteren Sitzplätze
ausgetragen, so dürfen die hinteren Gurte
ausgebaut werden."
Na kla r, aber nur wenn keine Sitze ausgebaut werden und das Fahrzeug der Basisausstattung entspricht .....
Es geht doch nichts über ein klares widerspruchsfreies Regelment. Man sollte es in gebundener Buchform den Erstellern rechts und links um die Ohren hauen. Aber das Problem ist ja bei der ganzen Gruppe G systemimmanent .
Gruß Kalle
Zuletzt geändert von Roawdy am Do Apr 02, 2015 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gruppe G / Käfig
Moin Kalle,
wenn du mal ganz oben anfängst zu lesen
wir wollen die Sitze ja drin lassen !!!
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Re: Gruppe G / Käfig
Kalle,
niemand hat vor, Sitze auszubauen. Sondern nur Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren auszutragen. Das Entfernen der Gurte ist unter Bedingungen explizit erlaubt und das Umlegen der hinteren Sitzbank auch. Wo siehst du den Widerspruch im Reglement?
Viele Grüße
Achim
niemand hat vor, Sitze auszubauen. Sondern nur Sitzplätze aus den Fahrzeugpapieren auszutragen. Das Entfernen der Gurte ist unter Bedingungen explizit erlaubt und das Umlegen der hinteren Sitzbank auch. Wo siehst du den Widerspruch im Reglement?
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Gruppe G / Käfig
Eine Grundregel im Regelwerk ist:
"Alles was nicht erlaubt ist, ist automatisch verboten."
Da die Gurte erlaubterweise ausgebaut werden dürfen ist für Ditmar's Frage eigentlich alles klar.
"Alles was nicht erlaubt ist, ist automatisch verboten."
Da die Gurte erlaubterweise ausgebaut werden dürfen ist für Ditmar's Frage eigentlich alles klar.
Re: Gruppe G / Käfig
Gerne
ich finde es nur sehr ärgerlich für euch, dass dieses Regelwerk es erlaubt, fast jedes G-Fahrzeug bei der Abnahme, je nach Auslegung dieses Geschreibsels, unverrichtet nach Hause zu schicken. So geht man nicht mit Sportlern um und kann so doch wirklich keinen Wagen ernsthaft aufbauen.
Der Widerspruch ist doch ganz klar. Basisausstattung heißt alle Sitze eingebaut, da kann man doch wirklich nicht ein paar Absätze weiter den Ausbau von Sitzen erlauben. Jedem etwas juristisch vorgebildetem rollen sich da die Zehennägel auf .
Sorry EWO, das ist doch nur der Versuch mit den Widersprüchen pragmatisch klar zu kommen, mit Recht und Logik hat das nichts zu tun:
"" "Eine Grundregel im Regelwerk ist:
"Alles was nicht erlaubt ist, ist automatisch verboten." ""
Verboten ist nach meiner Meinung das Regelwerk.......siehe auch G-Fahrwerk Wenn man 70% des Geschreibsels eratzlos streichen würde, wäre vieles besser .
Z.B.: Ein Fahrzeug mit Stoffdach im Slalom, dass hinter den vorderen Sitzen keinen serienmäßigen Überrollbügel hat, muss mit einem Überrollbügel aus Stahlrohr 40x2 mit entweder einer mittigen Abstützung oder mit jeweils einer an den Seiten nach vorne oder hinten angebrachten ausgerüstet sein. (Fertig )
Und schon wäre so das Thema gegessen.
Ich wünsche euch allen eine erfolgreiche Saison 2015!
Gruß Kalle
ich finde es nur sehr ärgerlich für euch, dass dieses Regelwerk es erlaubt, fast jedes G-Fahrzeug bei der Abnahme, je nach Auslegung dieses Geschreibsels, unverrichtet nach Hause zu schicken. So geht man nicht mit Sportlern um und kann so doch wirklich keinen Wagen ernsthaft aufbauen.
Der Widerspruch ist doch ganz klar. Basisausstattung heißt alle Sitze eingebaut, da kann man doch wirklich nicht ein paar Absätze weiter den Ausbau von Sitzen erlauben. Jedem etwas juristisch vorgebildetem rollen sich da die Zehennägel auf .
Sorry EWO, das ist doch nur der Versuch mit den Widersprüchen pragmatisch klar zu kommen, mit Recht und Logik hat das nichts zu tun:
"" "Eine Grundregel im Regelwerk ist:
"Alles was nicht erlaubt ist, ist automatisch verboten." ""
Verboten ist nach meiner Meinung das Regelwerk.......siehe auch G-Fahrwerk Wenn man 70% des Geschreibsels eratzlos streichen würde, wäre vieles besser .
Z.B.: Ein Fahrzeug mit Stoffdach im Slalom, dass hinter den vorderen Sitzen keinen serienmäßigen Überrollbügel hat, muss mit einem Überrollbügel aus Stahlrohr 40x2 mit entweder einer mittigen Abstützung oder mit jeweils einer an den Seiten nach vorne oder hinten angebrachten ausgerüstet sein. (Fertig )
Und schon wäre so das Thema gegessen.
Ich wünsche euch allen eine erfolgreiche Saison 2015!
Gruß Kalle
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Re: Gruppe G / Käfig
Kann es sein, dass deine juristische Vorbildung schon etwas verschüttet ist? Was hältst du denn von dem alten juristischen Grundsatz : lex specialis derogat legi generali (will heissen Spezialrecht vor Allgemeinrecht).Roawdy hat geschrieben:Der Widerspruch ist doch ganz klar. Basisausstattung heißt alle Sitze eingebaut, da kann man doch wirklich nicht ein paar Absätze weiter den Ausbau von Sitzen erlauben. Jedem etwas juristisch vorgebildetem rollen sich da die Zehennägel auf .
Wenn eine generelle Regel durch weitere Regeln bzw. Ausnahmen ergänzt wird, so ist das nur ein scheinbarer Widerspruch. Wie oben schon gesagt, gilt dann die spezielle Regel.
@ Ditmar: du kannst auch die vorderen Gurte ausbauen wenn du die Hosenträger eintragen lässt.
Re: Gruppe G / Käfig
Hi Kalle,
der Ausbau von Sitzen ist ja auch nicht erlaubt - der Ausbau der hinteren Gurte bei Austragung der Sitze dagegen schon. Die Sitze müßen im Fahrzeug bleiben.
Damit ist doch eigentlich alles klar - oder?
Grüße
Dieter - Japanese
der Ausbau von Sitzen ist ja auch nicht erlaubt - der Ausbau der hinteren Gurte bei Austragung der Sitze dagegen schon. Die Sitze müßen im Fahrzeug bleiben.
Damit ist doch eigentlich alles klar - oder?
Grüße
Dieter - Japanese
Re: Gruppe G / Käfig
Wenn der passende Vorwiderstand in dem Anschluss zum Gurtstraffer steckt schon.