Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Sportfahrer
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Moin,

@ Mein lieber Ditmar, ich schreibe öfter mal Blödsinn, aber diesmal nicht. Du hast da etwas arg durcheinander gebracht was der Wilfried ja sofort bemerkt hat. Also entweder hast du den nassen Hut auf oder es liegt am Kleber von den Makrolonscheiben, ich hätte die lieber geschraubt. :mrgreen: ich nehme dir das aber nicht übel weil du ein Feiner bist.

@ Achim ,
Ich kann jeden Veranstalter gut verstehen der es nicht darauf ankommen lassen möchte wie eventuell später ein Gericht entscheidet wer den entstandenen Schaden oder Gott bewahre eine schlimme Verletzung zu bezahlen hat.

Nun nochmal zum Sachverhalt, wir haben genau das Thema selbst gehabt und es über den DMSB klären lassen, weil ich ebenfalls so wie Erik der Meinung war das mit Zulassung in der BRD im Reglementstext gemeint ist, dass die Fahrzeuge im allgemeinen FÜR die BRD zugelassen sein müssen, jedoch nicht wirklich zugelassen um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Ernüchterung kam dann mit der Aussage des DMSB. Alle Fahrzeuge der G und F müssen der STVZO entsprechen also mit Ausnahme der im Reglement ausdrücklich erlaubten Abweichungen wie z.B. Slicks uneingeschränkt für den Strassenverkehr zugelassen sein. Der Wagenpass ist die einzige Möglichkeit laut Reglement um an einer Zulassung mit Steuer und Versicherungskosten vorbei zukommen. Ohne Wagenpass muss das Fahrzeug voll umfänglich (Ausnahmen siehe Reglement) der STVZO entsprechen.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des "Zulassungszeitraums" wird von öffentlichen Parkplätzen unter Strafe entfernt. Weil es, und das ist dann der springende Punkt eben nicht der STVZO entspricht.

Wir haben daraufhin den Wagenpass beantragt und dürfen das Fahrzeug nun ganzjährig einsetzen egal ob die Welfen Racing Days am 31.10. oder 01.11 angesetzt sind :-D Darüber hinaus macht der Wagenpass weitere "Eintragungen" möglich und man spart Steuer und Versicherung.

Das diese Auslegung sinnfrei ist , steht für mich persönlich außer Frage. Und selbst wenn man bei einem Veranstalter per Bulletin mal ausnahmsweise starten darf, hat man dann beim nächsten Veranstalter ein Problem und ruiniert sich eventuell die ganze Meisterschaft. Das wäre dann deutlich ärgerlicher als die Kosten eines Wagenpasses.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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nova
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von nova »

Hm, wenn ein Auto mit Saisonkennzeichen auch ohne gültigen Zeitraum Start berechtigt wäre, sollte man nur noch einen Monat das Auto anmelden. ;)
crook
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von crook »

Ein Monat Saison geht laut STVZO nicht.
§9 STVZO:
(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Ein Saisonkennzeichen ist auch Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, nach Maßgabe des Absatzes 2 zuzuteilen. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Abs. 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des "Zulassungszeitraums" wird von öffentlichen Parkplätzen unter Strafe entfernt. Weil es, und das ist dann der springende Punkt eben nicht der STVZO entspricht.
Wo ist dazu der Unterschied, wenn du ein nicht STVZO-Zugelassenes Rennauto mit Wagenpass, auf einen öffentlichen Parkplatz abstellst?
Und hier sehe ich eben auch keinen Unterschied im DMSB-Reglement - auch mit Wagenpass muss dein Auto jederzeit der STVZO entsprechen. Bzgl. Abstellort kann man das nicht festmachen.

Auszug Artikel 2, brauner Teil, DMSB-Handbuch 2015:
Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt und
zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) entsprechen (Ausnahme: Art. 13.5).
D. h., die Daten und Angaben des Fz.-Scheins, der Allgemeinen
Betriebserlaubnis (ABE), EG-Betriebserlaubnis und die
Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO müssen eingehalten
sein. Ausnahmen: Gewichte in Art. 5, Sitze in Art. 20 und
bestimmte Sicherheitsausrüstungsteile in Art. 26.
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von CodeRed »

nova hat geschrieben:Hm, wenn ein Auto mit Saisonkennzeichen auch ohne gültigen Zeitraum Start berechtigt wäre, sollte man nur noch einen Monat das Auto anmelden. ;)
sehr witzig :lol: :lol: :lol: :lol:
Der Sinn ist ja wohl das diese Fahrzeuge noch auf eigener Achse zur Veranstaltung fahren :shock:

@Dirk @ Wilfried
das war mir schon völlig klar dass das aus dem CS-Regelwerk ist :roll:

Nun fasst euch doch mal an den Kopf!

Ich darf mit einem abgemeldeten Auto, das nachweislich Straßenzulassungsfähig ist mit HU/AU Bescheinigung usw.
nicht starten? Mit einem Wagenpass, wo der technische Zustand nur durch den Fahrer überprüft wird, oder ggf.
noch vom TK, ob beim drehen der Lenkung sich die Räder noch bewegen und beim treten auf die Bremse der
Druck da ist aber schon?
Und das allerbeste " Ich brauche nicht einmal einen Führerschein "

So, und jetzt mache ich hier den " Hans "
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nova
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von nova »

Nagut dann eben 2 Monate :roll:

Meinste nicht es ist einfache den DMSB zu kontaktieren als 10 mal hintereinander den Text aus dem Handbuch zu zittieren?

Das gewisse Aussagen unterschiedlich interpretiert werden ist ja bekannt und es gab ja nicht umsonst schon die ein oder andere Klarstellung dazu vom DMSB.

Eine verlässliche Aussage wirst du nur vom DMSB bekommen.

Lass es dir schriftlich geben und führe das Schreiben dann immer mit. Damit biste dann auf der sicheren Seite!

@CodeRed

Naja es gibt soviele Autos, die ein Saisonkennzeichen haben und eben doch auf Anhänger anreisen. Nur weil es zugelassen ist, muss es ja nicht zwingend auf eigene Achse anreisen.
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Sportfahrer
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Sportfahrer »

Hi Erik,

ich verstehe dich völlig, wie gesagt , genau das wollten wir auch nicht einsehen, weil es keinen Sinn macht.
Es ist wie es ist und in unserem Fall hat der DMSB darauf bestanden.

Fakt ist aber egal was du für eine Aussage bekommst, kann es immer noch sein das dich ein Veranstalter nach Hause schickt weil er es anders sieht. Dann hast du ein Problem was du nicht brauchst.

Ich schließe mich Ditmar an und mache jetzt auch den Hans
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Japanese »

denkt ihr bitte an das "Copiright" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
sonstkommtderaltemannvombalkon :lol:
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von CodeRed »

Japanese hat geschrieben:denkt ihr bitte an das "Copiright" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
sonstkommtderaltemannvombalkon :lol:
Ich bin Lizenznehmer :wink:
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Markus-B
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Markus-B »

CodeRed hat geschrieben:
Ich darf mit einem abgemeldeten Auto, das nachweislich Straßenzulassungsfähig ist mit HU/AU Bescheinigung usw.
nicht starten? Mit einem Wagenpass, wo der technische Zustand nur durch den Fahrer überprüft wird, oder ggf.
noch vom TK, ob beim drehen der Lenkung sich die Räder noch bewegen und beim treten auf die Bremse der
Druck da ist aber schon?

Was unterscheidet denn in der Wertigkeit eine 24 Monate gültige Hauptuntersuchung von einer 24 Monate gültigen Wagenpass-Wiederholungsabnahme eines DMSB-Sachverständigen?

Oder hab ich deinen Vergleich mißverstanden?
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von CodeRed »

Markus-B hat geschrieben:
CodeRed hat geschrieben:
Ich darf mit einem abgemeldeten Auto, das nachweislich Straßenzulassungsfähig ist mit HU/AU Bescheinigung usw.
nicht starten? Mit einem Wagenpass, wo der technische Zustand nur durch den Fahrer überprüft wird, oder ggf.
noch vom TK, ob beim drehen der Lenkung sich die Räder noch bewegen und beim treten auf die Bremse der
Druck da ist aber schon?

Was unterscheidet denn in der Wertigkeit eine 24 Monate gültige Hauptuntersuchung von einer 24 Monate gültigen Wagenpass-Wiederholungsabnahme eines DMSB-Sachverständigen?

Oder hab ich deinen Vergleich mißverstanden?
ne hast du nicht!

Dazu schicke ich dir mal ne PN.
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Sportfahrer »

@Ditmar

Du brauchst keine gültige HU im Slalom ! Läßt man nun zu , dass ein Fahrzeug ohne Wagenpass und ohne Zulassung teilnehmen darf , könnte es sein, dass dieses Fahrzeug weder eine Wagenpassabnahme erhalten hat noch im Rahmen einer HU dem Tüv vorgeführt wurde.
Bei der momentanen Auslegung ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge entweder alle 2 Jahre zur Wagenpassverlängerung erscheinen oder dem Tüv vorgeführt werden.
Wieviel Sicherheit eine Wagenpassabnahme oder eine HU mit sich bringt, möchte ich aber nicht kommentieren. :-D


Ich bin ein Hans , holt mich hier raus
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von CodeRed »

2.1 Fahrzeuge mit Straßen-Zulassung (Fahrzeugbrief +
Fahrzeugschein)
Diese Fahrzeuge müssen eine gültige Hauptuntersuchung
nach Paragraph 29 StVZO aufweisen (HUPrüfplakette
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Roawdy »

Öh Moin,
langsam müsste es sich doch seit Beginn dieser Republik herumgesprochen haben :( . D.h. mittlerweile vom Opa an die Enkel weitergegeben worden sein. Die Abgasuntersuchung wie auch die Hauptuntersuchung werden als Verwaltungsakt von zugelassenen geschulten Privatorganisatoren und Personen im Auftrag des Staates nach festliegenden Kriterien durchgeführt, damit die Zulassung bzw. Zulassungsmöglichkeit nicht erlischt. Wenn ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung bestanden hat, bedeutet das nicht zwingend, dass es verkehrssicher ist. In den geprüften und zugelassenen Werkstätten darf folgerichtig nur von wenigen Personen eine gültige Abgasuntersuchung durchgeführt werden, die Praxis sieht ganz anders aus :? :twisted: .
Gerichtsurteile dazu gibt es zu Hauf.
Folgerichtig gibt es auch keine TÜV-Beamten (der Begriff scheint auch unausrottbar zu sein) sondern nur TÜFF-"Angestellte"...irgendwie merkt man das auch :mrgreen: ...... die stellen sich immer so an.......
Gruß Kalle
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von CodeRed »

@Kalle

das mag wohl so sein, aber darum geht es hier ja nicht :shock:
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Re: Saisonkennzeichen und Betriebszeitraum

Beitrag von Roawdy »

Nöh,
stimmt so nicht. Bei etlichen Beiträgen schimmert durch, dass da einige Unklarheit besteht....z.B. ersetzt Wagenpass die HU :| . Hier im Forum habe ich die Erfahrung gemacht, dass hier oft heiß diskutiert wird, die rechtlichen Grundlagen aber nur von wenigen berücksichtigt werden.
Und ich weiß genau, was ich von Leuten zu halten habe, die sich nicht an ihr Wort halten :evil: .
CodeRed hat geschrieben:So, und jetzt mache ich hier den " Hans "
:P :mrgreen:

Gruß Kalle
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