Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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kadett-c-fahrer
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von kadett-c-fahrer »

CodeRed hat geschrieben:Achtung:
Die in der Fahrzeugliste aufgeführte LG-Klasse stellt nur eine Orientierungshilfe dar.
Es bleibt bei der Möglichkeit durch ein geändertes Fahrzeuggewicht gemäß den vorstehenden
Bedingungen, in einer anderen LG-Klasse zu einer Veranstaltung zu nennen.
also wenn ich das richtig sehe
Art.6 bzw. 6.1 hat geschrieben:Leistungsgewicht = Leergewicht lt. Fahrzeugpapiere / Motorleistung in kW aus G-Fahrzeugliste

Das Fahrzeuggewicht darf um maximal 20 kg vom
niedrigsten Leergewicht (nach unten) gemäß GFahrzeugliste
(aus ABE bzw. EWG-Gesamtbetriebserlaubnis
entnommen; s.a. Original-Fz.-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung
Teil I)
abweichen.
darf man sich das aber nicht von VA zu VA aussuchen, da das evtl. abweichende Leergewicht ja eingetragen werden muss!
Aber mal sehen was der DMSB noch antwortet...
Japanese
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Japanese »

doch, doch, doch zur Technik :-D

Roberto hatte eine Frage:

es war ein Fahrzeug mit 2 Startern ( BMW ) der auf Fahrzeughöhe überprüft wurde !
Ich kann nur die mir bekannten Infos wiedergeben. Der TK ist wohl der Ansicht, daß in der F "zulassungsfähige" Fahrzeuge fahren und das bedeutet, daß entsprechend auch ein Eintrag zur Fahrzeughöhe vorhanden sein muß. Zugegeben, dieser BMW ist sehr tief - aber ob das wirklich ein Grund ist, ihn aus der Wertung zu nehmen, halte ich für zweifelhaft. Denn in der F gilt zum Thema Fahrzeughöhe - wie in der H: wenn auf einer Seite beide Räder ohne Luft sind darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, außer der Felgen.... ( sinngemäß ). Da gibt es, besonders bei den BMW´s andere Gründe, die eine vorhandene Fahrzeughöhe eigentlich nicht zulassen: das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.

Grüße

Dieter - Japanese

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nova
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von nova »

Japanese hat geschrieben:Da gibt es, besonders bei den BMW´s andere Gründe, die eine vorhandene Fahrzeughöhe eigentlich nicht zulassen: das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.
Ausser es war in der Gruppe A Homologiert, dann dürfen die Radhäuser in der H geändert werden, nach Gruppe A Homologation natürlich. :)

Alelrdigns werden wir mitlerweile doch sehr technisch hier im Slalom Bereich ;)
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Sportfahrer
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Sportfahrer »

Japanese hat geschrieben:doch, doch, doch zur Technik :-D

Roberto hatte eine Frage:

es war ein Fahrzeug mit 2 Startern ( BMW ) der auf Fahrzeughöhe überprüft wurde !
Ich kann nur die mir bekannten Infos wiedergeben. Der TK ist wohl der Ansicht, daß in der F "zulassungsfähige" Fahrzeuge fahren und das bedeutet, daß entsprechend auch ein Eintrag zur Fahrzeughöhe vorhanden sein muß. Zugegeben, dieser BMW ist sehr tief - aber ob das wirklich ein Grund ist, ihn aus der Wertung zu nehmen, halte ich für zweifelhaft. Denn in der F gilt zum Thema Fahrzeughöhe - wie in der H: wenn auf einer Seite beide Räder ohne Luft sind darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, außer der Felgen.... ( sinngemäß ). Da gibt es, besonders bei den BMW´s andere Gründe, die eine vorhandene Fahrzeughöhe eigentlich nicht zulassen: das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.

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Moin,
ich schlage vor das Thema in DMSB zu verschieben unter der Überschrift : Reglementsverstöße und Fehlinterpretationen des Regelwerks in Westerrönfeld

Die Fahrzeughöhe kann nur mit den eingetragenen Rad-Reifenkombinationen ermittelt werden, da der Reifen freigestellt ist. Siehe Handbuch ! Mit anderen Worten, der Delinquent hat die Möglichkeit seine größte (höchste) Rad Reifenkombination aufzuschrauben die natürlich eingetragen ist (ich nannte es schon einmal Prüfreifensatz) und muss erst dann die Höhe des Fahrzeugs erfüllen. Mit Slicks ist das Maß zunächst irrelevant.Aber auch in der F muss eine Tieferlegung eingetragen sein um die STVZO zu erfüllen. So darf im Wettbewerb auch ein G-Fahrzeug durch Tieferlegung die Mindesthöhe um mehr als 50 mm unterschreiten , wenn nach Umbau auf den " Prüfreifensatz" die Höhe eingehalten wird. So steht es im Handbuch.
Haaans nu sag doch mal was :-D
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Hans Bauer
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben:
Japanese hat geschrieben:doch, doch, doch zur Technik :-D

Roberto hatte eine Frage:

es war ein Fahrzeug mit 2 Startern ( BMW ) der auf Fahrzeughöhe überprüft wurde !
Ich kann nur die mir bekannten Infos wiedergeben. Der TK ist wohl der Ansicht, daß in der F "zulassungsfähige" Fahrzeuge fahren und das bedeutet, daß entsprechend auch ein Eintrag zur Fahrzeughöhe vorhanden sein muß. Zugegeben, dieser BMW ist sehr tief - aber ob das wirklich ein Grund ist, ihn aus der Wertung zu nehmen, halte ich für zweifelhaft. Denn in der F gilt zum Thema Fahrzeughöhe - wie in der H: wenn auf einer Seite beide Räder ohne Luft sind darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, außer der Felgen.... ( sinngemäß ). Da gibt es, besonders bei den BMW´s andere Gründe, die eine vorhandene Fahrzeughöhe eigentlich nicht zulassen: das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.

Grüße

Dieter - Japanese

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Moin,
ich schlage vor das Thema in DMSB zu verschieben unter der Überschrift : Reglementsverstöße und Fehlinterpretationen des Regelwerks in Westerrönfeld

Die Fahrzeughöhe kann nur mit den eingetragenen Rad-Reifenkombinationen ermittelt werden, da der Reifen freigestellt ist. Siehe Handbuch ! Mit anderen Worten, der Delinquent hat die Möglichkeit seine größte (höchste) Rad Reifenkombination aufzuschrauben die natürlich eingetragen ist (ich nannte es schon einmal Prüfreifensatz) und muss erst dann die Höhe des Fahrzeugs erfüllen. Mit Slicks ist das Maß zunächst irrelevant. So darf im Wettbewerb auch ein G-Fahrzeug durch Tieferlegung die Mindesthöhe um mehr als 50 mm unterschreiten , wenn nach Umbau auf den " Prüfreifensatz" die Höhe eingehalten wird. So steht es im Handbuch.
Haaans nu sag doch mal was :-D

Hallo Dirk,

ich gehe absolut konform mit Deinen Ausführungen, bin aber auch der Meinung, dass man dafür unter der Rubrik "DMSB" einen eigenen Thread aufmachen sollte.

Hallo Dieter,

mich würde es auch einmal interessieren, wie man die 9x17 an der Vorderachse im Serienradhaus eines BMW E30 unterbringt, aber auch dazu sollte man ein eigenes Thema unter der Rubrik "DMSB" aufmachen.

Mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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EWO
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:
Ich hab gelernt das für die Einteilung der LG-Klasse das "tatsächliche Gewicht" beim überfahren der
Ziellinie maßgebend ist, den nur das würde bei einem Einspruch zugrundegelegt werden.
Das ist sachlich falsch, da in der Gruppe G vor Wiegung im Protestfall ALLE Flüssigkeiten aufgefüllt werden dürfen. Das macht schnell mal 40Kg aus !!
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Hans Bauer
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Hans Bauer »

Japanese hat geschrieben:doch, doch, doch zur Technik :-D

Roberto hatte eine Frage:

es war ein Fahrzeug mit 2 Startern ( BMW ) der auf Fahrzeughöhe überprüft wurde !
Ich kann nur die mir bekannten Infos wiedergeben. Der TK ist wohl der Ansicht, daß in der F "zulassungsfähige" Fahrzeuge fahren und das bedeutet, daß entsprechend auch ein Eintrag zur Fahrzeughöhe vorhanden sein muß. Zugegeben, dieser BMW ist sehr tief - aber ob das wirklich ein Grund ist, ihn aus der Wertung zu nehmen, halte ich für zweifelhaft. Denn in der F gilt zum Thema Fahrzeughöhe - wie in der H: wenn auf einer Seite beide Räder ohne Luft sind darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, außer der Felgen.... ( sinngemäß ). Da gibt es, besonders bei den BMW´s andere Gründe, die eine vorhandene Fahrzeughöhe eigentlich nicht zulassen: das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.

Grüße

Dieter - Japanese

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Hi Dieter,

im Norden wird bei den TKs offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wie kann man sich sonst erklären, dass ein Fahrzeug in der H14 ohne ausreichende Radabdeckung durch die technische Abnahme kommt und zum Start zugelassen wird... :roll:

Aber auch das ist ein Thema für die Rubrik "DMSB".

Gruß Hans

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Die Bergischen
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Die Bergischen »

Sportfahrer hat geschrieben:
Japanese hat geschrieben:doch, doch, doch zur Technik :-D

Roberto hatte eine Frage:

es war ein Fahrzeug mit 2 Startern ( BMW ) der auf Fahrzeughöhe überprüft wurde !
Ich kann nur die mir bekannten Infos wiedergeben. Der TK ist wohl der Ansicht, daß in der F "zulassungsfähige" Fahrzeuge fahren und das bedeutet, daß entsprechend auch ein Eintrag zur Fahrzeughöhe vorhanden sein muß. Zugegeben, dieser BMW ist sehr tief - aber ob das wirklich ein Grund ist, ihn aus der Wertung zu nehmen, halte ich für zweifelhaft. Denn in der F gilt zum Thema Fahrzeughöhe - wie in der H: wenn auf einer Seite beide Räder ohne Luft sind darf kein Teil des Fahrzeuges den Boden berühren, außer der Felgen.... ( sinngemäß ). Da gibt es, besonders bei den BMW´s andere Gründe, die eine vorhandene Fahrzeughöhe eigentlich nicht zulassen: das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.

Grüße

Dieter - Japanese

ichhabnixgegenbmwfahrer :-D :-D :-D
Moin,
ich schlage vor das Thema in DMSB zu verschieben unter der Überschrift : Reglementsverstöße und Fehlinterpretationen des Regelwerks in Westerrönfeld

Die Fahrzeughöhe kann nur mit den eingetragenen Rad-Reifenkombinationen ermittelt werden, da der Reifen freigestellt ist. Siehe Handbuch ! Mit anderen Worten, der Delinquent hat die Möglichkeit seine größte (höchste) Rad Reifenkombination aufzuschrauben die natürlich eingetragen ist (ich nannte es schon einmal Prüfreifensatz) und muss erst dann die Höhe des Fahrzeugs erfüllen. Mit Slicks ist das Maß zunächst irrelevant.Aber auch in der F muss eine Tieferlegung eingetragen sein um die STVZO zu erfüllen. So darf im Wettbewerb auch ein G-Fahrzeug durch Tieferlegung die Mindesthöhe um mehr als 50 mm unterschreiten , wenn nach Umbau auf den " Prüfreifensatz" die Höhe eingehalten wird. So steht es im Handbuch.
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Hallo,

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe wurden die zwei Teilnehmer ohne richtige Grundlage aus der Wertung genommen. Fehleinschätzung der TK`s was im Handbuch steht! Das sollte bei einem DM-Lauf nicht passieren! Hat jemand mitbekommen ob gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wurde?
Ich hatte bei meiner Technischen Abnahme leicht den Eindruck, dass die TK`s nicht wirklich im Thema sind, was Slalomautos angeht. Die kamen so aus Richtung Rallye....

Da bleibt den Betroffenen nur die Beschwerde beim DMSB. Blöd bei einer An-und Abreise von 1200 km

Aber erst mal Danke für die Aufklärung des Sachverhalts.

Roberto Olivieri
Reinhard Stoldt
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Die Bergischen hat geschrieben:Hat jemand mitbekommen ob gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wurde?
Die Ergebnisliste hat keinen entsprechenden Vermerk, also kann keine Berufung angekündigt worden sein.
Japanese
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Japanese »

also so ganz ohne Grundlage ist es ja nicht...

lieber Roberto, wovon träumst Du Nachts? - Beschwerde beim DMSB :?: Wegen einer "technischen Entscheidung" :?: Hab ich ja gerade hinter mir - und der "zuständige Techniker" ist mir so in den Rücken gefallen, daß ich mir noch Konsequenzen überlege bzw. vorbehalte. Das macht wirklich keinen Sinn und Spaß was da bestimmte Herren in Frankfurt treiben - könnt ihr ruhig mitlesen :!: Diplomatie kann man von mir nicht mehr erwarten ( und wie oft hab ich den DMSB verteidigt und in Schutz genommen :!: ).

Auf gute gemeinsame "sportliche" Interessen.

Dieter - Japanese
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von CodeRed »

EWO hat geschrieben:
CodeRed hat geschrieben:
Ich hab gelernt das für die Einteilung der LG-Klasse das "tatsächliche Gewicht" beim überfahren der
Ziellinie maßgebend ist, den nur das würde bei einem Einspruch zugrundegelegt werden.
Das ist sachlich falsch, da in der Gruppe G vor Wiegung im Protestfall ALLE Flüssigkeiten aufgefüllt werden dürfen. Das macht schnell mal 40Kg aus !!
OK! Dann dürfen wir also legal mit Untergewicht fahren :(
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Heiko
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Heiko »

Wichtig ist erstmal, das man den Clubsport in den Nordgauen und den DMSB Sport in seiner Spitzfindigkeit nicht durcheinander bringt. Ein Gruppe G Auto z.B. G5 BMW passt nicht unbedingt in die Klasse 2a. Grund:

- Fahrzeug ohne Tankfüllung weniger als 15 kg/kw
- FIA Sitze und Gurte müssen nicht eingetragen sein im DMSB Sport. Beim Clubsport schon.
- Und noch so viel freigestellte Sachen in einem Gruppe G Auto, passen nicht in den Clubsport ohne Eintrag.

Also bitte erst sammeln im Kopf, unterscheiden und dann machen.
Heiko
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von Heiko »

Japanese hat geschrieben:das ausschneiden der Radhäuser!! und das ist weder in der F noch in der H erlaubt!! Diverse E30 fahren aber 17" Räder - und das geht nicht ohne vorgenannte Änderung. Eine Überprüfung / Klarstellung hierzu wäre sehr sinnvoll.

Grüße

Dieter - Japanese

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Hallo rostroter Störenfried :-D :-D :-D :-D :-D

Einerseits hast du recht mit dem Radhaus. Aber leider kann man 30% eines Bauteils erleichtern und dieser Punkt gehört nicht zu den verbotenen.
Was ist Bauteil? Als Bauteil kann man den Radkasten (Radhaus) an sich sehen. Da kommen wir mit 30% gut hin. Oder du siehst die Grundkarosse als Bauteil und da sind wir dann im 2% bereich.

Gruß vom Nichtfahrer und nur noch Zuschauer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von CodeRed »

Heiko hat geschrieben:Wichtig ist erstmal, das man den Clubsport in den Nordgauen und den DMSB Sport in seiner Spitzfindigkeit nicht durcheinander bringt. Ein Gruppe G Auto z.B. G5 BMW passt nicht unbedingt in die Klasse 2a. Grund:

- Fahrzeug ohne Tankfüllung weniger als 15 kg/kw
- FIA Sitze und Gurte müssen nicht eingetragen sein im DMSB Sport. Beim Clubsport schon.
- Und noch so viel freigestellte Sachen in einem Gruppe G Auto, passen nicht in den Clubsport ohne Eintrag.

Also bitte erst sammeln im Kopf, unterscheiden und dann machen.
Hallo Heiko,
damit bin ich voll bei dir.
Deswegen hätte ich gern das DMSB-Regelwerk im Clubsport damit dieser Eiertanz aufhört.
Wem willst das Chaos sonst noch plausibel vermitteln?
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EWO
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Re: 26.& 27. ADAC-MSC Westerrönfeld Slalom

Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:
CodeRed hat geschrieben:
Ich hab gelernt das für die Einteilung der LG-Klasse das "tatsächliche Gewicht" beim überfahren der
Ziellinie maßgebend ist, den nur das würde bei einem Einspruch zugrundegelegt werden.
Das ist sachlich falsch, da in der Gruppe G vor Wiegung im Protestfall ALLE Flüssigkeiten aufgefüllt werden dürfen. Das macht schnell mal 40Kg aus !!
OK! Dann dürfen wir also legal mit Untergewicht fahren :(
Sozusagen ja. Das gilt aber nur für die gruppe G im DMSB-Bereich.
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