also wenn ich das richtig seheCodeRed hat geschrieben:Achtung:
Die in der Fahrzeugliste aufgeführte LG-Klasse stellt nur eine Orientierungshilfe dar.
Es bleibt bei der Möglichkeit durch ein geändertes Fahrzeuggewicht gemäß den vorstehenden
Bedingungen, in einer anderen LG-Klasse zu einer Veranstaltung zu nennen.
darf man sich das aber nicht von VA zu VA aussuchen, da das evtl. abweichende Leergewicht ja eingetragen werden muss!Art.6 bzw. 6.1 hat geschrieben:Leistungsgewicht = Leergewicht lt. Fahrzeugpapiere / Motorleistung in kW aus G-Fahrzeugliste
Das Fahrzeuggewicht darf um maximal 20 kg vom
niedrigsten Leergewicht (nach unten) gemäß GFahrzeugliste
(aus ABE bzw. EWG-Gesamtbetriebserlaubnis
entnommen; s.a. Original-Fz.-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung
Teil I) abweichen.
Aber mal sehen was der DMSB noch antwortet...