Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Dr.Ex »

Nach langer Zeit der Abstinenz hatte ich mir überlegt für 2014 ein Gruppe G7 Auto fertig zu machen , um hier und da mal Slalom zu fahren.
Heute wollte ich den Wagenpass beantragen. Auf den gewünschten Fotos war ein Überrollkäfig zu erkennen.
Seitens DMSB bat man mich um Rückruf und erklärte mir dann am Telefon , das auch im Slalom , wenn ein Käfig eingebaut ist . A-Säulenstreben , doppelter Flankenschutz, Diagonalstreben eingebaut sein MÜSSEN !
Die Zusätze im DMSB Handbuch 1.8.1 , 1.8.2 , 1.8.3 : Mit Ausnahme von historischen Fahrzeugen nach AnhangK, in Wettbewerben mit FIA-Pradikat und im Slalomsport
beziehen sich nur auf Fahrzeuge in denen keine Überrollvorrichtung eingebaut ist .
Wortwörtliche Aussage eines DMSB-Mitarbeiter in der Technik

Bin ich zu blöd zum lesen ?

Man hat mir geraten den Käfig auszubauen und ohne zu fahren. Einen Wagenpass kann man mir so nicht ausstellen.

bin echt etwas verwirrt .
Benutzeravatar
Fabse
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 68
Registriert: Mo Apr 23, 2012 22:35

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Fabse »

So steht es drin und so ist es.
Wenn du einen Käfig drin hast, muss der den aktuellen Richtlinien entsprechen, wenn nicht kein Start.
Hast du allerdings keinen Käfig darfst du fahren.

Verstehen tue ich das auch nicht...
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Dr. Ex,

nein , du bist nicht zu blöd zum lesen. Aber am anderen Ende der Leitung muss Jemand etwas falsch verstanden haben.
Handbuch Seite 15 21.3 Stützstrebe in der A Säule (siehe auch blauer Teil) Dort wird darauf hingewiesen , dass diese Strebe bei allen Fahrzeugen AUSGENOMMEN SLALOMSPORT vorhanden sein muss.
Das bedeutet also das Fahrzeuge des Slalomsports über einen Käfig verfügen dürfen der eben keine A Säulenabstützung besitzt. Gleiches gilt für den einfachen bzw. doppelten Flankenschutz.
Es ist nicht gemeint das Fahrzeuge ohne Käfig keine A Säulenabstützung benötigen. :-D :-D :-D

Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Dr.Ex »

Ja Dirk
Genau das hab ich demjenigen beim DMSB versucht verständlich zu machen .
Da ich aber davon ausgehe , das der Sachbearbeiter eine fachlich kompetente Person ist , wird er schon wissen was er sagt , und wie man das Reglement lesen muss.
Ich habe ihn mehrfach in dem telefonat drauf hingewiesen das eben im Handbuch steht "auser im Slalomsport" Er vertritt allerdings die Meinung wie ich es oben beschrieben habe, das dieses nur gilt führ Fahrzeuge ohne Überrollvorichtung.( hört sich blöde an , ich weis ) Und da nunmal der Herr beim DMSB am längeren Hebel sitzt , bin ich wohl gezwungen den Käfig wieder auszubauen , und auf diese Sicherheit zu verzichten. Man will mir das ganze auch schriftlich mitteilen. Sollte ich eine Mail bekommen , lass ich es euch wissen.

Hat ja alles nix gekostet :evil:

Gruß Michael
Benutzeravatar
Christian
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 267
Registriert: Do Sep 09, 2004 14:48
Wohnort: Weinheim

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Christian »

.

Ich habe Euch mal den Text aus dem DMSB Hanbuch hier rein kopiert
(Brauner Teil "Gruppe G Seite 15/16)
den Downloadlink gab es übrigens hier im Februar

Gruß von einem Bärenbruder


21.3 Überrollkäfig
In allen Fahrzeugen – mit Ausnahme des Slalomsports
– muss ein Überrollkäfig
aus Stahl gemäß
dem aktuellen Anhang J, Artikel 253-8 eingebaut
sein.
Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 1996
darf abweichend zum aktuellen Anhang J, Artikel
253-8 der Hauptbügel die Mindestabmessungen:
Ø 38 x 2,5 oder Ø 40 x 2 mm aufweisen.
Jede Veränderung an einem homologierten oder
zertifizierten Überrollkäfig ist verboten.
Im Slalomsport ist eine Überrollvorrichtung grundsätzlich
empfohlen
. Allerdings müssen Cabriofahrzeuge
mit Stoffdach im Slalomsport mindestens mit
einer serienmäßigen Überrollvorrichtung des Fahrzeugherstellers
oder mit einem Überrollbügel gemäß
nachstehenden Zeichnungen ausgerüstet sein.
Dach-Verstärkungsstreben:
Die Verwendung von Dachdiagonalstreben gemäß
Zeichnungen 253-12, 253-13 oder 253-14 sind bei
Überrollvorrichtungen gemäß so genannter Eigenbauvorschriften
empfohlen.

Flankenschutz (s.a. blauer Teil):
An Überrollkäfigen, welche nach den so genannten
Eigenbauvorschriften gebaut sind, müssen mit
Ausnahme des Slalomsports an der Fahrerseite
mindestens zwei Flankenschutzstreben gemäß den
Zeichnungen 253-9, 253-10 oder 253-11 im Anhang
J vorhanden sein. Bei gekreuzten Flankenschutzstreben
(Zeichnung 253-9), bei denen mindestens
eine Strebe unterbrochen ist, müssen im Kreuzungsbereich
der Streben mindestens zwei gegenüberliegende
U-förmige Knotenbleche gemäß Art.
253.8.2.14 und Zeichnung 253-34 im Anhang J vorhanden
sein. Gleiche Vorschrift gilt dann bei Veranstaltungen
mit Beifahrer auch für die Beifahrerseite.
Diagonalstreben im Hauptbügel (s.a. blauer Teil):
An Überrollkäfigen, welche nach den so genannten
Eigenbauvorschriften gebaut sind, muss mit
Ausnahme des Slalomsports im Hauptbügel mindestens
eine Diagonalstrebe gemäß Zeichnungen
253-5 oder 253-20 des Anhang J vorhanden sein.
Die Zeichnungen 253-5 und 253-20 gelten für links
gelenkte Fahrzeuge. Für rechts gelenkte Fahrzeuge
müssen die Streben rechts oben befestigt sein.
Für Rallyes sind mindestens folgende Diagonalstreben
vorgeschrieben:
- im Hautbügel zwei Diagonalstreben gemäß
Zeichnung 253-7 oder
- in den hinteren Abstützungen zwei Diagonal-
Streben gemäß Zeichnung 253-21 oder
- eine Kombination aus 253-4 und 253-5 oder umgekehrt.
Bei gekreuzten Diagonalstreben (Zeichnung 253-
7 und 253-21), bei denen mindestens eine Strebe
unterbrochen ist, müssen im Kreuzungsbereich
der Streben grundsätzlich mindestens zwei gegenüberliegende
U-förmige Knotenbleche gemäß Art.
253.8.2.14 und Zeichnung 253-34 im Anhang J vorhanden
sein. Falls am Hauptbügel zwei Kreuzverstrebungen
(Zeichnung 253-7 kombiniert mit Zeichnung
253-21) vorhanden sind, kann in diesen beiden Kreuzen
auf die Knotenbleche verzichtet werden.
Stützstrebe in der A-Säule (s.a. blauer Teil):
Mit Ausnahme des Slalomsports muss an Überrollkäfigen,
welche nach den so genannten Eigenbauvorschriften
gebaut sind, grundsätzlich eine
Stützstrebe gemäß Zeichnung 253-15 auf beiden
Fahrzeugseiten vorhanden sein, wenn das Maß A
größer als 200 mm ist. Alternativ zu Stützstreben
gemäß Zeichnung 253-15 können verkürzte Streben
gemäß Artikel 1.8.3 b oder Sonderkonstruktionen
gemäß Artikel 1.8.3 c der allgemeinen Bestimmungen
und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften
(siehe blauer Teil) zur Anwendung kommen.
Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an
der Karosserie müssen mit einer min. 3 mm dicken

Bild

Überrollbügel - nur für Slalom zulässig:

Bild


Stahlplatte, die eine Mindestfläche von 120 cm2
haben muss, verstärkt werden. Diese Verstärkungsplatte
muss an allen vorhandenen Überrollvorrichtungen
eingebaut sein also auch bei Veranstaltungen,
bei denen eine Überrollvorrichtung nicht
vorgeschrieben ist. Der Einbau dieser Platte muss
nach Artikel 253-8 des Anhangs J zum ISG erfolgen.
Die in diesen Sicherheitsbestimmungen geforderte
Verstärkungsplatte mit einer Fläche von
mindestens 120 cm2 ist an den auf den nachstehenden
Zeichnungen eingekreisten Befestigungspunkten
vorgeschrieben und muss innerhalb als
auch außerhalb des Fahrgastraumes angebracht
sein. Alternativ zu den außenliegenden Verstärkungsplatten
ist es ausreichend, wenn die innen
vorgeschriebenen Platten mit der Karosserie verschweißt
sind.
Die Fläche für die Befestigungspunkte der hinteren
Abstützungen muss gemäß Art. 253-8.3.2.6
mindestens 60 cm2 aufweisen (Ausnahme: Überrollvorrichtungen
gemäß ASN-Zertifikat oder FIAHomologationsblatt).
Darüber hinaus ist die Fläche der anderen Befestigungspunkte
freigestellt, wobei an diesen Punkten
die Rohre auch direkt mit der Karosserie verschweißt
werden dürfen.
Fußbefestigung der Überrollkäfige bzw. Überrollbügel
Bei sogenannten Eigenbaukonstruktionen müssen
die in oben stehenden Zeichnungen eingekreisten
Füße mit jeweils mindestens drei Schrauben der
Größe M8 befestigt sein und dürfen zusätzlich verschweißt
sein. Die Position der Schrauben ist freigestellt.


Um einen wirksamen Einbau der Überrollvorrichtung
zu ermöglichen, ist es gestattet, die direkt an
der Vorrichtung liegenden Verkleidungsteile örtlich
zu ändern (z. B. durch Freischneiden oder Eindrücken).
Es dürfen jedoch nur die Partien (örtlich)
entfernt werden, die den Durchgang der Überrollvorrichtung
behindern.
Die vorher beschriebene Überrollvorrichtung kann
auch für alle Slalomveranstaltungen und alle Veranstaltungen
im nat. Lizenzsport vorgeschrieben
werden. Der Veranstalter hat für diesen Fall eine
entsprechende Sicherheitsbestimmung in seine
Ausschreibung aufzunehmen.
Die Überrollvorrichtung muss in den Fahrzeugpapieren
eingetragen sein, wobei der Eintrag „wahlweise“
ausreicht.
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Dr.Ex »

Ja Christian :wink: ich weis . Ich hab das Reglement 100 mal hoch und runter gelesen.
Nur was soll ich tun , wenn der Herr vom DMSB das anders liest ???????
Gegen ihn hab ich nunmal keine Chance . Und mit einem Käfig ohne die von ihm geforderten Streben stellt er mir keinen Wagenpass aus .
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Sportfahrer »

@ Dr.Ex

ich denke er bezieht sich auf das Handbuch blauer Teil . Da steht ganz klar , dass wenn ein Käfig benutzt wird auch im Slalomsport , muss er dem Reglement entsprechen. Der blaue Teil ist aber kein Reglement !

Es gibt unter anderem das F und G Reglement und genau dort steht es ja ausdrücklich , dass im Slalom Kein doppelter Flankenschutz und auch keine A Säulenabstützung erforderlich ist.

Somit wird ja auch der Hinweis im blauen Teil erfüllt.

Gut wäre aber eine Klärung , dann müsste man eben bei Käfigen nach Eigenbauvorschrift (und nur bei Käfigen nach Eigenbauvorschrift weil zertifizierte oder homologierte nicht einfach verändert werden dürfen) nochmal nacharbeiten.

Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Benutzeravatar
Christian
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 267
Registriert: Do Sep 09, 2004 14:48
Wohnort: Weinheim

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Christian »

Wer war denn der gute Herr vom DMSB der sein eigenes Regelwerk nicht kennt.

Da gibt es einfach nichts zu interpretieren oder anders zu lesen, sondern das ist eindeutig.

wäre ja nicht das erste Mal, daß Techniker nachweislich falsche Auskünfte erteilen.


Ich würde auf eine schriftliche Antwort bzw. Ablehnung der Ausstellung des Wagenpasses bestehen.
Nur dann gibts auch was anfechtbares.
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Dr.Ex »

Genau da hat er sich drauf berufen :
DMSB-Handbuch Blauer Teil :
Wenn eine Uberrollvorrichtung im Fahrzeug eingebaut ist,
muss diese – unabhangig davon, ob eine Uberrollvorrichtung
durch das betreffende Reglement gefordert ist – den
Bestimmungen des jeweiligen Reglements entsprechen.
Somit muss auch im Slalomsport die Uberrollvorrichtung
den Bestimmungen des betreffenden Reglements entsprechen,
wenn eine Uberrollvorrichtung verwendet wird.

Das ist für ihn das einzig ausschlaggebende ! Die ganzen anderen Bestimmungen 1.8.1 - 1.8.3 sind nur geschrieben worden , weil im Slalom kein Käfig vorgeschrieben ist , was aber nicht bedeutet ( laut seiner Aussage ) das diese streben weg gelassen werden dürfen .
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Sportfahrer »

Ja, schwierig.

Er ist im Unrecht, das hilft dir aber nicht weiter !

Dein Käfig ist so wie viele andere Käfige im deutschen Slalomsport absolut in Ordnung, da er dem gültigen Reglement entspricht.

Selbst ein Überrollbügel ist ja im Slalomsport genehmigt !!!! Siehe Gruppe G Bildnis mit dem Hinweis nur für den Slalomsport

Man kann dem Handbuch ja einiges nachsagen , aber schizophren ist es ja nun wirklich nicht :-D

Gibts alternativen in Sachen Sachbearbeiter ?

Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Dr.Ex »

die Alternative würde mich auch interessieren

im übrigen.... laut seiner Aussage sind Überrollbügel nur für Cabrios erlaubt ! :? nicht lachen , das war ernst gemeint
Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Hier die Antwort seitens des DMSB !

Beitrag von Dr.Ex »

Sehr geehrter Herr ........,

gemäß Art.1.1 der Allgemeinen Bestimmungen und Erläuterungen zu Sicherheitsvorschriften (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil Seite 11) muss auch im Slalomsport die Überrollvorrichtung den Bestimmungen entsprechen, wenn selbige im Fahrzeug verbaut ist obwohl diese im Slalomsport nicht vorgeschrieben ist. Das bedeutet, sofern ein Überrollkäfig gemäß Eigenbauvorschriften im Fahrzeug verbaut ist muss dieser mit den vorgeschriebenen Streben und Verstärkungen ausgerüstet sein (inklusive der von Ihnen zitierten doppelten Flankenschutzstreben, der A-Säulenstützstreben und der Diagonalstrebe im Hauptbügel/ hinterer Abstützung).



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch wieder telefonisch zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen/ Kind Regards



Christoph Ihm

Technik Automobilsport

Deutscher Motor Sport Bund e.V.

Hahnstrasse 70

D-60528 Frankfurt
Zuletzt geändert von Dr.Ex am Sa Nov 30, 2013 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von EWO »

Auch das wäre wie schon oben stand "nicht das erste Mal" das eine Aussage eines Hauptamtlichen aus Frankfurt nicht dem enstpricht was eigentlich erdacht war als die Regularien erzeugt bzw. modifiziert wurden. Was nicht heißen soll das man im Slalomsport sich einen Bügel basteln darf wie einem der Schnabel gewachsen ist, aber die von Christian zitierten Passagen sollten doch wohl irgendeine Beachtung finden bei dem Herrn. Was würde er wohl antworten wenn man ihm das vor die Nase halten würde ? Ruf doch mal an und kläre es anhand der konkreten Textpassagen in den verschiedenen Abschnitten des bunten Handbuches. Ich hoffe ich komme als Sportkommissar nicht allzubald in diese missliche Lage das tun zu müssen. Das könnte ja glatt Probleme geben :roll:
Dr.Ex
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 22
Registriert: Do Dez 11, 2008 19:04

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Dr.Ex »

Hallo Ewo :)
glaub mir , ich habe lange mit ihm telefoniert , und ihm diese Textpassagen zitiert.
Keine chance !
Das nicht irgendwas selbstgebasteltest eingebaut werden soll, ist mir ja klar. Es handelt sich um einen Käfig von einem Namenhaften Hersteller. Nur leider ohnde Zertifikat. also nach Eigenbauvorschrift.
Der Wagen sollte eigentlich in der Gruppe G fahren , wo mein Sohn hauptsächlich seine erste Erfahrungen im Slalomsport lernen sollte. Nur ganz ehrlich , ohne Käfig hab ich ein mulmiges Gefühl dabei.

Dann lass ich ihn lieber in meinem alten Gruppe H- Fahrzeug fahren , wo ein zertifizierter Käfig drinnen ist, ohne diese Abstützungen und so , weil die ja an einem solchen Käfig nicht angebracht werden dürfen.

gäbe es in meiner Umgebung eine Alternative zum DMSB würde ich sofort wechseln
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Hab ich irgendwas verpasst bezüglich Käfig und Slalom ?

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Dr.Ex

ruf doch einfach mal den Hersteller deines Käfigs an. Der sollte aktuell im Thema sein. Ich würde mich bei dem mal beschweren, dass sein Käfig im Slalomsport nicht zulässig ist. Dann wird er dir vielleicht helfen. :-D

Hier noch ein Link für einen Antrag vom DMSB : Auch hier wird darauf verwiesen, dass die Änderung am Käfig in Sachen A Säulenabstützung nicht für den Slalomsport vorgeschrieben ist. Wenn der meint damit sind nur Slalomautos gemeint die keinen Käfig besitzen, dann können wir uns ja freuen das wir in unsere Fahrzeuge keine Rohre zwischen Einstieg und Dach braten müssen. HaHa

Hier der Link : http://www.dmsb.de/downloads/610/Antrag ... strebe.pdf

Wenn die DMSB Fachkraft recht hätte, bräuchte man keine Ausnahmen für Slalom GLP etc. aufführen, da ja nach seiner Ansicht alle Käfige der Vorschrift entsprechen müssen egal wo sie eingesetzt werden.

Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Antworten