Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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xBeam
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Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von xBeam »

Hallo,

Ich habe nach dem Einbau des Gewindefahrwerks das Problem das die Antriebswelle am Stabi schleift.
Habe schon die einstellbaren Pendelstützen probiert aber komme damit auch nicht hin.
Darf ich den Serien Stabi tauschen gegen den vom 4Motion oder ein Eibach Anti-Roll-Kit?
Habe im Handbuch nichts gefunden.
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EWO
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von EWO »

Da es nciht ausdrücklich erlaubt ist sehe ich es als verboten an.
Wilfried Böhmann
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Stimmt !
Obwohl der Stabilisator auch nichts anderes als eine Drehstabfeder ist, wird er vom Reglement nicht als Fahrwerksfeder im Sinne des Art. 12.2 Gr-G Reglementes definiert. Die möglichen Änderungen gegenüber der Serie beziehen sich nur auf in Ruhelage den Aufbau abstützende Federelemente (Radfedern), und das macht ein Stabi nun mal nicht.
Hinsichtlich der anderen Pendelstützen wäre ich auch etwas vorsichtiger ! :wink:
Gruß
W.Böhmann
the bruce
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von the bruce »

Wie sieht es denn aus, wenn das Gutachten des Gewindefahrwerks die Verwendung eines anderen Stabilisators fordert?
Das ist nämlich bei diversen Fahrwerken für den Golf IV der Fall. Verlangt wird dann der vom 4-Motion oder ein anderer
per Gutachten als eintragungsfähig ausgewiesener Stabi.
Ich fürchte, dass damit das ganze Fahrwerk hinfällig werden dürfte, sofern die Verwendung eines nicht serienmäßigen
Stabis nicht gestattet ist.
Gruß, Holger

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EWO
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von EWO »

Dann bist du nicht mehr Gruppe G.
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PumaTreter
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von PumaTreter »

the bruce hat geschrieben:Wie sieht es denn aus, wenn das Gutachten des Gewindefahrwerks die Verwendung eines anderen Stabilisators fordert?
Das ist ein gutes Beispiel für die Präambel des Gruppe G Reglements: Erlaubte Änderungen dürfen keine verbotenen nach sich ziehen.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
the bruce
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von the bruce »

Alles klar, das lag auf der Hand.
Ich weiß nicht, was im Fahrwerksgutachten des TE drin steht, aber streng genommen
hätte der TÜV-Onkel das Fahrwerk gar nicht erst eintragen dürfen.
Gruß, Holger

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EWO
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von EWO »

the bruce hat geschrieben:Alles klar, das lag auf der Hand.
Ich weiß nicht, was im Fahrwerksgutachten des TE drin steht, aber streng genommen
hätte der TÜV-Onkel das Fahrwerk gar nicht erst eintragen dürfen.
Das würde ich so pauschal nciht darasu schließen. Ein Stabi ist ein nicht eintragungspflichtiges Zubehörteil.
the bruce
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von the bruce »

Ich meinte die Tatsache, dass die Antriebswelle am Stabi anschlägt. Das sollte ja nicht sein.
Außerdem ist genau diese Problematik beim Golf IV allgemein bekannt, darauf müsste jeder
Sachverständige gezielt achten.
Abgesehen davon, was meinst du mit einem "nicht eintragungspflichtigen Zubehörteil"? Wenn
jemand einen anderen als den serienmäßigen Stabilisator einbaut, dann muss der selbstver-
ständlich abgenommen und eingetragen werden. Deshalb werden die üblichen Stabis von H&R,
Eibach, KW oder Whiteline auch mit einem Teilegutachten geliefert.
Anders sieht es bspw. bei Domstreben und ähnlichem aus. Die sind tatsächlich eintragungsfrei.
Gruß, Holger

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EWO
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Re: Golf 4 G3 Stabi Vorderachse

Beitrag von EWO »

the bruce hat geschrieben:Ich meinte die Tatsache, dass die Antriebswelle am Stabi anschlägt. Das sollte ja nicht sein.
Außerdem ist genau diese Problematik beim Golf IV allgemein bekannt, darauf müsste jeder
Sachverständige gezielt achten.
Abgesehen davon, was meinst du mit einem "nicht eintragungspflichtigen Zubehörteil"? Wenn
jemand einen anderen als den serienmäßigen Stabilisator einbaut, dann muss der selbstver-
ständlich abgenommen und eingetragen werden. Deshalb werden die üblichen Stabis von H&R,
Eibach, KW oder Whiteline auch mit einem Teilegutachten geliefert.
Anders sieht es bspw. bei Domstreben und ähnlichem aus. Die sind tatsächlich eintragungsfrei.
stimmt, die Stabis haben einStück Papier dabei, das hatte ich übersehen.
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