8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Sportfahrer
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8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Sportfahrer »

Zitat: Handbuch 2013:
Eintragungspflichtig sind z. B.: Übersetzungsänderungen
von mehr als 8 %, wobei jede einzelne Gangstufe zu beachten
ist. Sperrdifferentiale in Seriengehäusen mit mehr
als 50 % Sperrwirkung...

Dazu habe ich dann gleich mal eine Frage an die Fachleute hier:
Wird die Veränderung der Rad Reifenkombination zusammen mit der geänderten Achsübersetzung bewertet ?
Beispiel : ein Teilnehmer verkürzt die Achsübersetzung um 8 % und benutzt dazu noch einen Reifen (Slick) mit wenig Abrollumfang, dann hat er nach dem Reglement eine Übersetzungänderung um mehr als 8% gegenüber der Serienausstattung !

Sollte hier vielleicht mal eine Reglementsklarstellung erscheinen ? :-D

wie sagt der Hans immer so schön : Duck und wech
Zuletzt geändert von Sportfahrer am Fr Feb 22, 2013 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Hans Bauer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben:Jo , da haben wir den Salat,

ich bin da einfach mal vom Norden ausgegangen. :-D

Aber auch im DMSB gilt maximale Verkürzung um 8 % in der Gruppe F

Zitat: Handbuch 2013:
Eintragungspflichtig sind z. B.: Übersetzungsänderungen
von mehr als 8 %, wobei jede einzelne Gangstufe zu beachten
ist. Sperrdifferentiale in Seriengehäusen mit mehr
als 50 % Sperrwirkung...

Dazu habe ich dann gleich mal eine Frage an die Fachleute hier:
Wird die Veränderung der Rad Reifenkombination zusammen mit der geänderten Achsübersetzung bewertet ?
Beispiel : ein Teilnehmer verkürzt die Achsübersetzung um 8 % und benutzt dazu noch einen Reifen (Slick) mit wenig Abrollumfang, dann hat er nach dem Reglement eine Übersetzungänderung um mehr als 8% gegenüber der Serienausstattung !

Sollte hier vielleicht mal eine Reglementsklarstellung erscheinen ? :-D

wie sagt der Hans immer so schön : Duck und wech

Da Du auf der Straße nicht mit Slicks fährst, werden die 8 % Abweichung mit der Rad- Reifenkombination gemessen, die auf dem Fahrzeug eingetragen ist.

Sonst dürfte man ja in der Gruppe G bei DMSB Slaloms wegen der kürzeren Übersetzung auch keine Slicks fahren.
.
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Sportfahrer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Sportfahrer »

Bei allem Respekt Hans es gäbe ja die Möglichkeit einen Slickreifen zu wählen, der innerhalb der 8% liegt. Darüber hinaus sind erlaubte Veränderungen die nicht erlaubte Veränderungen nach sich ziehen verboten !

Wie das nun mit der Übersetzung wirklich gemeint ist, weiß evtl nur der DMSB oder auch nicht.. Um so länger ich darüber nachdenke, komme ich persönlich zu der Einschätzung, dass das Übersetzungsverhältnis von der Kurbelwelle bis zum Endantrieb (also inkl Räder) gemeint sein muß. Alles andere macht keinen Sinn. 8% max müssen auch 8 % max bleiben und nicht durch kleine Räder auf 15 % oder mehr getrickst werden. Für den einen gibt es kleine(wenig Abrollumfang) Slicks für seine Felge und für den anderen eben nicht.
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von PumaTreter »

Ich glaube, die Antwort auf die Frage ist, wie bei einem Protest gemessen wird: Mit den Rädern, mit denen die Eintragung erreicht wurde, oder mit den Rädern von der Veranstaltung.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Achim

da hast du mal wieder Recht, aaaber ich persönlich möchte sowas lieber vorher wissen. Es erspart einem viel Geld und Arbeit. Dazu läuft man nicht Gefahr das man plötzlich ein Besch..... ist ohne es gewusst zu haben.

Im Motorsport gilt nunmal überwiegend die Einschätzung einmal foul immer foul .
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PumaTreter
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Tony,

normalerweise stehen die Prüfmethoden im Reglement. Bin nur zu faul, das nachzuschlagen. :wink:
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Hans Bauer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben:Bei allem Respekt Hans es gäbe ja die Möglichkeit einen Slickreifen zu wählen, der innerhalb der 8% liegt. Darüber hinaus sind erlaubte Veränderungen die nicht erlaubte Veränderungen nach sich ziehen verboten !

Wenn Deine Einschätzung richtig sein sollte, wären 100 % der Slick bereiften Gruppe G Fahrzeuge zu kurz übersetzt, da in der Gruppe G überhaupt keine Änderungen an der Übersetzung vorgenommen werden dürfen..

Wie das nun mit der Übersetzung wirklich gemeint ist, weiß evtl nur der DMSB oder auch nicht..

Es geht bei den 8 % Abweichung definitiv um die Gangabstufungen respektive die Achsübersetzung und nicht um den Abrollumfang eines im Wettbewerb montierten Slicks.

Um so länger ich darüber nachdenke, komme ich persönlich zu der Einschätzung, dass das Übersetzungsverhältnis von der Kurbelwelle bis zum Endantrieb (also inkl Räder) gemeint sein muß.

Falsche Überlegung - siehe oben. Es geht nicht um die erzielten Endgeschwindigkeiten mit unterschiedlichen Abrollumfang der Reifen, sondern um die Änderungen der Übersetzungsverhältnisse im Getriebe.

Alles andere macht keinen Sinn. 8% max müssen auch 8 % max bleiben und nicht durch kleine Räder auf 15 % oder mehr getrickst werden. Für den einen gibt es kleine(wenig Abrollumfang) Slicks für seine Felge und für den anderen eben nicht.

Nach Deiner Auslegung wären 100 % aller Slick bereiften Gruppe G Fahrzeuge nicht reglementskonform, da sie zu tief und zu kurz übersetzt wären. Und das ist definitiv nicht der Fall.
Zuletzt geändert von Hans Bauer am Fr Feb 22, 2013 18:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Hacky »

Interessant

Heißt wenn ich nen 10 Zoll oder 13 Zoll Reifen eingetragen habe kann ich mit einen 17 Zoll Rad meine Achsübersetzung recht kurz wählen.

Auf Deutsch wer kommt am besten mit dem TÜV klar.

So langsam vergeht mir echt ein wenig der Spaß an meinem Hobby.

Oder anders Deutschlands Motorsportler Bauen erst mal drauf los und wenn es gewissen Herren gegen denn ……… geht kommt eine Klarstellung des Regelwerks und vernichtet mal eben gut und gerne die Arbeit eines Hobbymotorsportlers der letzten 5 bis 20 Jahre.

Gruß Marco Hackenberg
https://www.facebook.com/Hackyracing/
Driften ist die schönste Art ein Fahrzeug fortzubewegen warum eigentlich nicht die schnellste?
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Hans Bauer
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Hans Bauer »

Hacky hat geschrieben:Interessant

Heißt wenn ich nen 10 Zoll oder 13 Zoll Reifen eingetragen habe kann ich mit einen 17 Zoll Rad meine Achsübersetzung recht kurz wählen.

Auf Deutsch wer kommt am besten mit dem TÜV klar.

So langsam vergeht mir echt ein wenig der Spaß an meinem Hobby.

Oder anders Deutschlands Motorsportler Bauen erst mal drauf los und wenn es gewissen Herren gegen denn ……… geht kommt eine Klarstellung des Regelwerks und vernichtet mal eben gut und gerne die Arbeit eines Hobbymotorsportlers der letzten 5 bis 20 Jahre.

Gruß Marco Hackenberg

Sorry Hacky, was willst Du uns denn damit sagen :?: :idea: :?: :roll:

Gruß Hans
.
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von EWO »

Was läuft denn hier nun wieder ?
Schaut mal in die EIntragung. Da steht z.B. geänderte Vmax mit Achsübersetzung von x:1.
Und da die grp F der STVZO also dem EIntrag entsprechen muss, wird dieses auch überprüft. Nix mit Reifen in die Übersetzung integrieren.
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Sportfahrer »

@ Evo
Das Thema wurde verschoben und mit einer neuen Überschrift versehen, es war ursprünglich nur eine Frage in einer laufenden Diskussion.
Du sprichst über Achsübersetzung, das Reglement über Übersetzungsänderung. Wenn man davon ausgeht, das es darum geht Veränderungen über 8 % zum Zwecke der Verbesserung von Beschleunigungswerten zu vermeiden dann ist es ein Witz wenn der maßgebliche Radumfang außer Acht gelassen würde.

@Hacky
17 Zöller würden die Übersetzung megalang machen und nicht kurz.

@ Hans

Da steht nichts von Getriebe , da steht Übersetzungsverhältnis. Ich glaube Niemand will wissen wie schnell deine Antriebswelle dreht, sondern wie dein Auto beschleunigt bzw. wieviel Topspeed es erreicht oder ?

Natürlich ist es möglich , dass das Reglement den Radumfang nicht berücksichtigt! Aus technischer Sicht ist das dann aber lächerlich.

@ Puma Treter
Prüfmethode hab ich noch nicht gefunden. Bevor ich an dem Auto in der Richtung etwas ändere , lasse ich mir das lieber vom DMSB bescheinigen :-D Die Gruppe H Geschichte möchte ich nicht erleben.
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von PumaTreter »

Hmmm... Ich glaube, ich habe da eine Idee...
Zwei Passagen aus
Art. 9 Gruppe F:
1.
Die Anzahl der Gänge gemäß dem Grundmodell muss
beibehalten werden, jedoch sind die einzelnen Getrie-
beübersetzungen (Zähnezahl) freigestellt. Im Getriebe
dürfen ausschließlich die für die maximale Gangzahl not-
wendigen Zahnradpaarungen vorhanden sein.

Und 2.
Die Kupplung, der Achsantrieb, die Getriebeaufhän-
gungsteile und alle anderen kraftübertragenden Teile
sind freigestellt. Sie müssen jedoch wie auch das Getriebe
in ihrem ursprünglichen Raum verbleiben, z. B. vor oder
hinter dem Motor, an der Antriebsachse usw.

Ebenfalls in Art. 9 steht abschließend:
"Eintragungspflichtig sind z. B.: Übersetzungsänderungen
von mehr als 8 %, wobei jede einzelne Gangstufe zu be-
achten ist. Sperrdifferentiale in Seriengehäusen mit mehr
als 50 % Sperrwirkung.
Nicht eintragungspflichtig (s. Art. 4) sind z. B.: Kupplung,..."

Für mich sieht das so aus, als wäre die Übersetzung soweit freigestellt, von vorne bis hinten, natürlich unter Berücksichtigung, dass erlaubte Änderungen keine verbotenen nach sich ziehen dürfen (Abgaswerte?). Und Änderungen am Übersetzungsverhältnis von mehr als 8% sind eintragungspflichtig.

Passt das so?

Cheers und ein schönes Wochenende
Achim
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Sportfahrer »

Danke Achim,

ich denke das ist ein Thema das so schnell nicht wirklich geklärt werden kann. Ich denke auch das die mechanischen Bauteile gemeint sind. Es würde auch sicher zu weit gehen , wenn die TK s nun noch ihr Maßband nehmen sollen oder wohl möglich den Durchmesser mit Pi multiplizieren müssen :-D
Ich frage mich jedoch, warum beschäftigt sich das Reglement mit Übersetzungsverhältnissen und schränkt Veränderungen genau ein , wenn es dann die gravierende Übersetzungsänderung durch den Reifen zulässt ?

Fakt ist jedoch der Radumfang nimmt je nach Reifenquerschnitt starken Einfluß auf die (nennen wir es Endübersetzung) und somit sind in diesem Fall die Abgaswerte stark abweichend von der Serie dazu noch ungeprüft nicht der STVZO entsprechend.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben:Danke Achim,

ich denke das ist ein Thema das so schnell nicht wirklich geklärt werden kann. Ich denke auch das die mechanischen Bauteile gemeint sind. Es würde auch sicher zu weit gehen , wenn die TK s nun noch ihr Maßband nehmen sollen oder wohl möglich den Durchmesser mit Pi multiplizieren müssen :-D
Ich frage mich jedoch, warum beschäftigt sich das Reglement mit Übersetzungsverhältnissen und schränkt Veränderungen genau ein , wenn es dann die gravierende Übersetzungsänderung durch den Reifen zulässt ?

Fakt ist jedoch der Radumfang nimmt je nach Reifenquerschnitt starken Einfluß auf die (nennen wir es Endübersetzung) und somit sind in diesem Fall die Abgaswerte stark abweichend von der Serie dazu noch ungeprüft nicht der STVZO entsprechend.

Mensch Dirk, jetzt krieg Dich mal wieder ein.

Die Reifen sind im DMSB Slalom freigestellt und damit auch deren Abrollumfang.

So ist das Reglement und das ist auch gut so.

Schluss aus und fertig.
.
Zuletzt geändert von Hans Bauer am Sa Feb 23, 2013 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 8% Übersetzungsänderung Gruppe F

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

Hans, ich bin ja ganz locker, es war auch nur eine Frage die mich beschäftigt hat in der Einsteigerdiskussion. Dort hatte ich dann auch mit meinem Namen(Dirk) gegrüßt. Also ich bins gewesen der Papa. Zugegeben war nicht ganz ersichtlich.

Und schon stellt sich mir die nächste Frage: In der Gruppe G , darf ich die Fahrzeughöhe laut G-Liste nicht um mehr als 50mm unterschreiten. Ist bei Verwendung von Slickreifen das Maß ebenfalls einzuhalten oder gilt auch hier da der Reifen freigestellt ist darf davon abgewichen werden ?

Gruß Dirk
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