Eintragungspflichtig sind z. B.: Übersetzungsänderungen
von mehr als 8 %, wobei jede einzelne Gangstufe zu beachten
ist. Sperrdifferentiale in Seriengehäusen mit mehr
als 50 % Sperrwirkung...
Dazu habe ich dann gleich mal eine Frage an die Fachleute hier:
Wird die Veränderung der Rad Reifenkombination zusammen mit der geänderten Achsübersetzung bewertet ?
Beispiel : ein Teilnehmer verkürzt die Achsübersetzung um 8 % und benutzt dazu noch einen Reifen (Slick) mit wenig Abrollumfang, dann hat er nach dem Reglement eine Übersetzungänderung um mehr als 8% gegenüber der Serienausstattung !
Sollte hier vielleicht mal eine Reglementsklarstellung erscheinen ?

wie sagt der Hans immer so schön : Duck und wech