Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

Benutzeravatar
nova
Site Admin
Beiträge: 1879
Registriert: Mo Feb 06, 2006 01:55
Wohnort: Nümbrecht
Kontaktdaten:

Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von nova »

Moin,

im neuen Rallye Reglement 2013 steht ja
65. ZUSÄTZLICHE FAHRZEUGBESTIMMUNGEN
65.1 ON-BOARD KAMERAS
65.1.1 Falls vom Veranstalter oder dem Meisterschaftpromoter
gewünscht muss im Wettbewerbsfahrzeuge
eine On-Board Kamera oder eine anderes Aufzeichnungsgerät
installiert werden. Dies wird vom Veranstalter
und/oder dem Meisterschaftpromoter
eingebaut und von einem Technischen Kommissar
abgenommen.
65.1.2 Der Bewerber eines Wettbewerbsfahrzeugs in dem
eine On-Board Kamera installiert ist, muss eine Zustimmung
vom Veranstalter und/oder vom Meisterschaftspromoter
haben. Genehmigt On-Board Kameras müssen
bei der Technischen Abnahme montiert sein.
65.1.3 Der Bewerber der eine On-Board Kamera verwenden
will, muss folgende Informationen an den Veranstalter
und/oder Meisterschaftspromoter mindesten
1 Woche vor dem Beginn der Besichtigungsfahrten
geben: Bewerbernamen, Startnummer, Bewerberadresse,
Verwendungszweck des Bildmaterials.
Weiß jemand, ob dieses auch in Zukunft für den Slalom oder Berg bereich kommen wird? Müssen wir dann demnächst eine Abgabe an den DMSB zahlen, damit wir Filmen dürfen?

Bei der Rundstrecke war es ja letztes Jahr schon so. Bin ja gespannt ob der DMSB dieses nun auf die kompletten Sparten ausweiten will.

Dieses Jahr scheint der DMSB mal nen ordentichen Rundumschlag zu machen oder hat die FIA so dermaßen am RAD gedreht?!
buGGi
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 219
Registriert: Mi Jun 08, 2011 22:52
Wohnort: Viernheim/Pfungstadt

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von buGGi »

Klasse...was kommt als nächstes ? Wenn Freunde von mir Bilder/Videos machen, während ich im Auto bin, muss ich dann die Bilder/Videos zuerst dem DMSB zukommen lassen ?
Das Jahr hat gerade erst angefangen -.- ...
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von EWO »

Wahrlich lustig.
Immer heiter weiter auf der Leiter ...
Die DMSB-Basis muss doch irgendwie kaputt zu kriegen sein.
Reinhard Stoldt
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 844
Registriert: Di Nov 07, 2006 13:00
Wohnort: Tangstedt

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von Reinhard Stoldt »

nova hat geschrieben: Weiß jemand, ob dieses auch in Zukunft für den Slalom oder Berg bereich kommen wird? Müssen wir dann demnächst eine Abgabe an den DMSB zahlen, damit wir Filmen dürfen?

Bei der Rundstrecke war es ja letztes Jahr schon so. Bin ja gespannt ob der DMSB dieses nun auf die kompletten Sparten ausweiten will.
Das kommt darauf an, ob der DMSB bzw. der Veranstalter die Filmrechte verkauft hat.
Beim vorletzten 24h Rennen war es so, dass WIGE die Rechte hatte und man private onboard Videos drehen konnte. Man musste sich anmelden und eine Erklärung abgeben, dass die Videos nur zu privaten / teaminternen Zwecken benutzt werden und nicht veröffentlicht werden.
Gekostet hat das nichts. Ob es letztes Jahr anders war kann ich wegen Nichtteilnahme nicht sagen.
Ob das zur allgemeinen Praxis werden wird muss man abwarten.
Ich gehe mal stark davon aus, dass das beim Slalom nicht zum Tragen kommen wird. Wer wird denn auf die eigenartige Idee kommen, dafür Filmrechte anzukaufen? :?: :?:
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von EWO »

Nun der Auszug stammt ja aus dem neuen Rallye-Regelwerk und wer weiß was wirklich dahinter steckt.
Viele Fahrer haben einen Youtube-Kanal und das ist schließlich eine Veröffentlichung ersten Grades.
Ich finde das Gnaze jedenfalls ziemlich daneben und ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen.
buGGi
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 219
Registriert: Mi Jun 08, 2011 22:52
Wohnort: Viernheim/Pfungstadt

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von buGGi »

Wie können die das bitte überhaupt rechtfertigen ?

Wenn ich meine Videos in meinen Youtube Channel stelle, dann sieht man nur den Lauf von mir und eigentlich keine anderen Personen. Also ich stelle nichts hoch während ich im Fahrerlager oder Vorstart umherfahre. Alles gezeigte bezieht sich einzig und alleine vom Start bis zum Ende meines Laufs.
Markus-B
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 471
Registriert: Do Feb 11, 2010 20:34
Wohnort: Oberfranken

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von Markus-B »

Warum wird eigentlich immer direkt vermutet, dass es AUSSCHLIESSLICH um wirtschaftlichen Gewinn geht?
Kann man sich als Fahrer heutzutage wirklich so wenig in die Gefahren und Probleme auch der ehrenamtlichen Veranstalter hineinversetzen?


Als Veranstalter habe ich ganz aktuell zwei Probleme mit der ausarteten Flut an Videoaufnahmen. (Im 200er-Bereich gibt es Autos, die mit 4-5 Kameras (am Spoiler, im Innenraum, am Kotflügel außen usw usw usw) ausgestattet sind)

1. Aktuell gab es keine Handhabe, eine Befestigungsvariante vorzuschreiben oder zu verbieten, wenn aus Veranstaltersicht die Sicherheit des Teilnehmers oder der Zuschauer nicht gegeben ist. Die auf dem Markt befindlichen Befestigungsmethoden reichen von fragwürdig bis indiskutabel. Nur wenige sichern ihre Kameras zusätzlich. Nun wird die Kameraposition im Rahmen der technischen Abnahme zur Pflichtprüfung.

2. Im Falle eines Material- oder schlimmstenfalls Personenschaden kann Videomaterial auftauchen, dass von Staatsanwaltschaft und fleißigen Nebenklägern durchaus auch gegen den Veranstalter verwendet werden kann. Daher ist es schon von Vorteil, zu wissen, wo welche Aufnahmegeräte im Einsatz sind.


Gerade im Rallye200 oder Slalom-Bereich gibt es keinen Serienpromotor. Also liegt die Bewilligung beim jeweiligen Veranstalter. Und mal ehrlich. Wer glaubt daran, dass ein EHRENAMTLICHER Veranstalter dann versucht, daraus Gewinn zu erzielen.....

:roll: :roll: :roll: :roll:
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von EWO »

Ich glaube es ging in dem Beitrag eher um die Tatsache das man Aufnahmen genehmigen lassen muss, und somit ggf. auch verboten bekommt und nicht um die Tatsache dass die technischen DInge nicht gefährlich und somit bei der TK abgenommen sein müssen.
Polo2
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 153
Registriert: Di Sep 23, 2008 23:02

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von Polo2 »

Wie eine Kamera befestigt werden kann ist schon immer im blauen Teil geregelt.
Das wurde bei mir auch hin und wieder vom TK geprüft.


1.4 Befestigung einer Masse, z.B. Kamera am Überrollkäfig
An der Überrollvorrichtung darf eine Masse von maximal
2 kg, z. B. Kamera, angebracht werden, solange das betreffende
Teil fachgerecht mit zwei unabhängig voneinander
befestigten Sicherungen verbunden wird. An der Überrollvorrichtung
dürfen keinerlei Änderungen (z. B. Bohren,
Schweißen) vorgenommen werden.
Ich schreibe hier nichts mehr!!
Markus-B
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 471
Registriert: Do Feb 11, 2010 20:34
Wohnort: Oberfranken

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von Markus-B »

Dieser Paragraph regelt was und wie am Käfig befestigt werden kann aber nicht, wo und wann und wie sonst noch Aufnahmegeräte befestigt werden können.

Gruss
MartinGSI
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 439
Registriert: Do Feb 15, 2007 17:43
Wohnort: Oberbayern (LK TS)

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von MartinGSI »

Im rallye mag hat jemand ein nettes video zusammen geschnitte. bezüglich der aktion "Pro Onboard"
http://www.youtube.com/user/ProOnBoard
Das Leben ist zu Kurz um vernünftig zu sein!

http://www.rallyeteam-hartmann.de
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von EWO »

Absolut richtig und unterstützenswert.
Danke für den Link.

Gruß EWO
Tomasson
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 29
Registriert: So Aug 20, 2006 21:11

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von Tomasson »

also ich weiß von einem befreundeten kamera und filmemacher, der seine go pro z.b. in mickhausen am vorstart immer wieder an verschiedene autos "gesaugt" hat, dass der veranstalter diese mit hinweis auf eine potentielle gefahrenquelle für zuschauer wieder entfernen ließ.

wie gesagt ging es dabei in erster linie um aussenkameras, allerdings sind dann im laufe des tages... nachdem das geschrei groß war dann letzten endes doch zig fahrzeuge mit einer solchen kamera gefahren.
Markus-B
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 471
Registriert: Do Feb 11, 2010 20:34
Wohnort: Oberfranken

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von Markus-B »

Nun gibt es ein Bulletin, das den Wortlaut präzisiert.

http://www.dmsb.de/downloads/473/DMSBBu ... eg2013.pdf


Im Rallyesport kann ich nun den Artikel 65.1.2 in der Ausschreibung festlegen und kann dann bei völlig abstrusen Montageformen die Zustimmung verweigern.
Das sollte gerade bei der Rallye200 ausreichen um auf der einen Seite den Aufwand im Rahmen zu halten und auf der anderen Seite trotzdem eine Grundlage zu haben.
Benutzeravatar
cb-racing
Ordentliches Forumsmitglied
Beiträge: 69
Registriert: Fr Okt 02, 2009 11:45
Wohnort: Inwil / CH
Kontaktdaten:

Re: Onboard Kamera benötigen eine Genehmigung

Beitrag von cb-racing »

Auch in der Schweiz hat sich die Regelung der Kameras geändert.

Hier geht es vorallem noch um die Montage der Kameras, die präzisiert wurde. Was aus meiner Sicht durchaus Sinn macht, ich hab dem Saugnapf noch nie vertraut.

Kamerabefestigungen
1. Geschlossene Fahrzeuge
Die Befestigung muss fest, unnachgiebig und mit Hilfe von Briden an der Überrollstruktur angeschraubt sein und sich in der Mitte hinter der Sitzrückenlehne befinden.
Kameras des Typs «Bleistift» können auf dem Pfosten des vorderen Bügels montiert und das Gehäuse muss hinter den Sitzen auf dem Boden befestigt werden (dito Batteriebefestigung). Die Befestigung kann unter Einhaltung der entsprechenden Reglementierung der Gruppe ebenfalls in die Silhouette integriert werden.
2. Offene Fahrzeuge
Die Befestigung muss fest, unnachgiebig und mit Hilfe von Briden an der Überrollstruktur angeschraubt sein.
Verbotene Befestigungen
Jegliche Befestigung durch Klebeband, Klettverschluss, Saugnäpfen usw. ist verboten.


Quelle letzte Seite: Sicherheitsbestimmungen NSK 2013
Gruss

Christian
Antworten