Abgetrennt: Gruppe G - 25 Jahre Regelung

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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nova
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von nova »

Sportfahrer hat geschrieben:Asche auf mein Haupt, 25 Jahre ab Erstzulassung in der Gruppe G ist wohl richtig.
Nein ich wollte die Preise der 318 is und 86 c nicht drücken :-D

In diesem Rahmen eine Frage: Wenn ich ein Fahrzeug besitze , dass viele Jahre nach der Fertigung nicht zugelassen war und dann als Beispiel erst im Jahre 2000 erstmalig zugelassen wurde, somit eine Erstzulassung 2000 hat. Kann ich dieses Fahrzeug dann also bis 2025 in der Gruppe G nutzen ? oder ist das eine Fehlinterpretation ?

Ich befürchte, das du ein Auto, das z.b. 8 Jahre im Vekraufsraum stand und nie zugelassen war, garnicht mehr zugelassen bekommst. Alleine schon wegen der Abgasnorm.
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hammerman1
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von hammerman1 »

Sportfahrer hat geschrieben: In diesem Rahmen eine Frage: Wenn ich ein Fahrzeug besitze , dass viele Jahre nach der Fertigung nicht zugelassen war und dann als Beispiel erst im Jahre 2000 erstmalig zugelassen wurde, somit eine Erstzulassung 2000 hat. Kann ich dieses Fahrzeug dann also bis 2025 in der Gruppe G nutzen ? oder ist das eine Fehlinterpretation ?

Das sehe ich auch so. Im G-Reglement hab ich nichts über den max. zeitlichen Abstand zwischen Produktions- und Erst-Zulassungsdatum gefunden.
Erst wägen, dann wagen!
e30 318IS
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von e30 318IS »

hammerman1 hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben: In diesem Rahmen eine Frage: Wenn ich ein Fahrzeug besitze , dass viele Jahre nach der Fertigung nicht zugelassen war und dann als Beispiel erst im Jahre 2000 erstmalig zugelassen wurde, somit eine Erstzulassung 2000 hat. Kann ich dieses Fahrzeug dann also bis 2025 in der Gruppe G nutzen ? oder ist das eine Fehlinterpretation ?

Das sehe ich auch so. Im G-Reglement hab ich nichts über den max. zeitlichen Abstand zwischen Produktions- und Erst-Zulassungsdatum gefunden.[/quot

Was bringt es aber wenn ich zB.einen e30 318is EZ 00 habe und fahre dann in 3od.4 Jahren alleine
in der G3 herum????
Gruß Hubbi
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Sweetnightmare5
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Sweetnightmare5 »

e30 318IS hat geschrieben:
hammerman1 hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben: In diesem Rahmen eine Frage: Wenn ich ein Fahrzeug besitze , dass viele Jahre nach der Fertigung nicht zugelassen war und dann als Beispiel erst im Jahre 2000 erstmalig zugelassen wurde, somit eine Erstzulassung 2000 hat. Kann ich dieses Fahrzeug dann also bis 2025 in der Gruppe G nutzen ? oder ist das eine Fehlinterpretation ?

Das sehe ich auch so. Im G-Reglement hab ich nichts über den max. zeitlichen Abstand zwischen Produktions- und Erst-Zulassungsdatum gefunden.[/quot

Was bringt es aber wenn ich zB.einen e30 318is EZ 00 habe und fahre dann in 3od.4 Jahren alleine
in der G3 herum????
Gruß Hubbi
Das stimmt so nicht ganz. Es gibt ja immerhin noch ein Paar Golf, Und dann auch noch die 318ti die dort auch starten. Letzteres finde ich übrigens eine gute Basis für nen Einstieg in den Slalomsport!
Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/user/nigtmare6
Twitter: @OnTheRaceTrack

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Japanese
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Japanese »

und eine Anmerkung moch: ihr interpretiert den Zeitraum falsch, der gilt ab der Erstzulassung der Modellreihe ( bzw. letztes Baujahr ) - nicht eines einzelnen Fahrzeuges das Jahre später erstmals zugelassen wurde.

Grüße

Dieter - Japanese
Wilfried Böhmann
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Japanese hat geschrieben:und eine Anmerkung moch: ihr interpretiert den Zeitraum falsch, der gilt ab der Erstzulassung der Modellreihe ( bzw. letztes Baujahr ) - nicht eines einzelnen Fahrzeuges das Jahre später erstmals zugelassen wurde.

Grüße

Dieter - Japanese
Na, wenn das man so stimmt !
Im Gruppe-G-Reglement ist ausdrücklich von der "Erstzulassung" des Fahrzeuges die Rede, eine Erstzlassung einer Modellreihe gibt es nicht. Das nennt man dann "Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)". In den Anfangszeiten des Gruppe-G-Reglementes war nach meiner Erinnerung eben diese ABE angesprochen, nicht die "Erstzulassung". Die Startberechtigung in der Gruppe-G endete soundsoviel Jahre nach auslaufen der ABE, eben nach Produktionsende der Modellreihe.
Zitat StVZO §20(5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt,.....

Sollte dies noch heute so gelten, frage ich mich, warum der Begriff "Erstzulassung" im Gruppe-G-Reglement anstelle der obigen Definition verwendet wird. Zugelassen wird nur das individuelle Fahrzeug. Gerade in Reglementsfragen sollte man in den Definitionen wirklich exakt sein, verehrte Reglementsgestalter !
Fragt doch mal in Frankfurt an, wie sie das konkret gemeint haben.

mit besten Grüßen
W.Böhmann
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PumaTreter
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von PumaTreter »

Also ich finde, das Reglement ist eindeutig.

Die 25 Jahre beziehen sich nicht auf die Starterlaubnis eines einzelnen Fahrzeugs, sondern auf die Aufnahme in die Fahrzeugliste. Teilnehmen dürfen ohnehin nur Fahrzeuge, die gelistet sind. Also streicht der DMSB einfach die Fahrzeugtypen, die zu alt geworden sind aus der Liste und lehnt eine erneute Eintragung ab - dabei fällt dann wahrscheinlich die unglückliche Formulierung mit der Erstzulassung auf.

Art. 3 Anerkennung durch den DMSB
Es sind nur Personenkraftwagen zugelassen, die in der
G-Fahrzeugliste erfasst sind. In der G-Fahrzeugliste kann
vom DMSB jedes Fahrzeug mit ABE- oder EWG-Gesamtbetriebserlaubnis
erfasst werden,
welches in einer Stückzahl
von mindestens 200 identischen Fahrzeugen in 12
aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt wurde,
eine Serienhöhe von 1600 mm nicht überschreitet und dessen
Erstzulassung nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
, wobei
das betreffende Fahrzeug bis zum 31. 12. des 25. Jahres
nach der Erstzulassung startberechtigt ist.
[...]
Der DMSB behält sich das Recht vor, für bestimmte Fahrzeuge
die Aufnahme in die G-Fahrzeugliste, auch ohne
Angabe von Gründen abzulehnen.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Sportfahrer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Sportfahrer »

Macht es nicht sooo schwer :-D

Nach Rücksprache beim DMSB , wurde mir gesagt, dass die Erstzulassung des jeweiligen KFZ gemeint ist.
Um dann aber solche Ideen wie z.B. ein Museumsstück erst viele Jahre später in der Gruppe G an den Start zu bringen auszuschließen, kann der DMSB die Wiederaufnahme in der G Liste verweigern bzw. das Fahrzeug streichen. Vielleicht auch gut so.

Was natürlich bei dieser Regelung ungerecht erscheint ist als Beispiel:

ein 318 is EZ 92 darf 3 Jahre länger genutzt werden als ein 318is Ez 89 obwohl es um die gleiche Materie geht. Ich persönlich denke das eine Laufzeit ab Typgenehmigung oder ab letztes BAUJAHR sinnvoller bzw gerechter wäre und somit Klimmzüge um das Reglement zu beugen ausgeschlossen würden.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Magictom
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Magictom »

Hallo
Sportfahrer hat absolut Recht !!!
Hatte das Problem doch mit meinem E-Kadett bj 88 EZ.12.89 ,habe es auch in meinem Einstiegs Thread geschrieben.
Habe das schriftlich vom DMSB ,Kadett kann (darf) bis Ende 2014 in der Gruppe G-gefahren werden
Deshalb auch der Umbau auf Gruppe F, da gibt es die Regel nicht.
Auch das weite auseinanderliegen zwischen Bj und Erstzulassung (Museeumsstücke)hatte ich nachgefragt,
geht nicht, ein Jahr ist O.K., wurde mir mitgeteilt.
Gruß
Magictom
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Hans Bauer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Hans Bauer »

Magictom hat geschrieben:Hallo
Sportfahrer hat absolut Recht !!!
Hatte das Problem doch mit meinem E-Kadett bj 88 EZ.12.89 ,habe es auch in meinem Einstiegs Thread geschrieben.
Habe das schriftlich vom DMSB ,Kadett kann (darf) bis Ende 2014 in der Gruppe G-gefahren werden
Deshalb auch der Umbau auf Gruppe F, da gibt es die Regel nicht.
Auch das weite auseinanderliegen zwischen Bj und Erstzulassung (Museeumsstücke)hatte ich nachgefragt,
geht nicht, ein Jahr ist O.K., wurde mir mitgeteilt.
Gruß
Magictom

Ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich bisher davon ausgegangen bin, dass für ein bestimmtes Fahrzeug vom Hersteller eine ABE erstellt wird und danach 25 Jahre mit diesem Fahrzeug in der Gruppe G gestartet werden darf.

Ich halte es für eine total unsinnige und vor allem undurchsichtige Regelung, wenn einzelne Fahrzeuge noch starten dürfen nur weil sie ein Jahr später ihre Erstzulassung erhalten haben.

Wo bleibt da die Chancengleichheit für die Halter der übrigen Fahrzeuge vom selben Fahrzeugtyp mit der selben Schlüssel- und ABE-Nummer.

Mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer
.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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PumaTreter
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Abgetrennt: Gruppe G - 25 Jahre Regelung

Beitrag von PumaTreter »

Hans Bauer hat geschrieben:Wo bleibt da die Chancengleichheit für die Halter der übrigen Fahrzeuge vom selben Fahrzeugtyp mit der selben Schlüssel- und ABE-Nummer.
Es gibt für die Starterlaubnis eines Fahrzeugs in der Gruppe G genau zwei Möglichkeiten:
1. Das Fahrzeug steht mit den entsprechenden Schlüsselnummern in der G-Fahrzeugliste
2. Das Fahrzeug steht mit den entsprechenden Schlüsselnummern nicht in der G-Fahrzeugliste

Im Fall 1 kannst du damit in der Gruppe G starten, im Fall 2 halt nicht.

Es gibt keinen Artikel im Reglement, der besagt, dass Fahrzeuge nur eine bestimmte Dauer nach der EZ oder dem Baujahr oder der Erteilung der ABE starten dürfen. Es gibt nur einen Artikel, der die Aufnahme in die Fahrzeugliste regelt. :idea:

Eigentlich ganz einfach.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Hans Bauer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Hans Bauer »

PumaTreter hat geschrieben:
Hans Bauer hat geschrieben:Wo bleibt da die Chancengleichheit für die Halter der übrigen Fahrzeuge vom selben Fahrzeugtyp mit der selben Schlüssel- und ABE-Nummer.
Es gibt für die Starterlaubnis eines Fahrzeugs in der Gruppe G genau zwei Möglichkeiten:
1. Das Fahrzeug steht mit den entsprechenden Schlüsselnummern in der G-Fahrzeugliste
2. Das Fahrzeug steht mit den entsprechenden Schlüsselnummern nicht in der G-Fahrzeugliste

Im Fall 1 kannst du damit in der Gruppe G starten, im Fall 2 halt nicht.

Es gibt keinen Artikel im Reglement, der besagt, dass Fahrzeuge nur eine bestimmte Dauer nach der EZ oder dem Baujahr oder der Erteilung der ABE starten darf. Es gibt nur einen Artikel, der die Aufnahme in die Fahrzeugliste regelt. :idea:

Eigentlich ganz einfach.

Moin Achim,

zum besseren Verständnis :

angenommen wir fahren beide einen Ford Puma der in der G-Liste aufgeführt ist.

Ich habe das Glück, dass mein Puma seine EZ erst ein Jahr nach Bauende bekommen hat (Lagerfahrzeug vom Händler ).

Dein Puma hatte seine EZ irgendwann innerhalb der Bauzeit.

Nun darf ich mit meinem Puma noch ein Jahr länger in der Gruppe G starten, als Du mit dem gleichen Fahrzeug.

So eine Regelung tritt die Chancengleichheit mit Füßen und macht die Sache für alle Beteiligten undurchschaubar.

Wenn es ein Ende der Starterlaubnis für ein betreffendes Fahrzeug in der Gruppe G gibt, dann sollte es für alle Fahrzeuge dieses Typs Gültigkeit haben, unabhängig der Erstzulassung.

Gruß Hans
.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Wilfried Böhmann
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Warum so bockig, Achim ?
PumaTreter hat geschrieben:
Es gibt keinen Artikel im Reglement, der besagt, dass Fahrzeuge nur eine bestimmte Dauer nach der EZ oder dem Baujahr oder der Erteilung der ABE starten dürfen.
Doch !! Artikel 3!

Der DMSB und die Kollegen hier scheinen meine Auffassung zu bestätigen.
Dass diese Regelung nicht ideal ist, steht auf einem anderen Blatt......

Gruß
W.Böhmann
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PumaTreter
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von PumaTreter »

@Hans
Ich gehe mal davon aus, dass unsere Puma dieselben Schlüsselnummern haben, sonst wären es im Sinne des Reglement unterschiedliche Fahrzeuge, die nicht vergleichbar wären. Da dieser Puma in der G-Liste steht, dürfen wir beide damit fahren. Die Fahrzeugliste bezieht sich auf Schlüsselnummern, daher gibt es kein "mein Puma" und "dein Puma", sondern "Puma mit Schlüsselnummern x, y und z" völlig unabhängig von der EZ, Fahrzeugkennzeichen, Halter oder Besitzer.

@Wilfried
Bitte zitiere den Teil aus Artikel 3 (oder einem sonstigen Artikel), der besagt, dass ein Fahrzeug 25 Jahre nach EZ starten darf.
Artikel 3 regelt, wie weiter oben von mir zitiert die beiden wesentlichen Punkte: Zugelassen sind in der Gruppe G ausschließlich Fahrzeuge, die in der Fzg.Liste erfasst sind (erster Satz Art. 3). In die Liste aufgenommen werden können nur Fahrzeuge, deren EZ nicht mehr als 25 Jahre zurück liegt. An welcher Stelle liegen der DMSB und ich in unserer Ansicht auseinander? Magictom schreibt doch, dass "der Kadett" (mit entsprechenden Schlüsselnummern) bis Ende 2014 in der G starten darf (ich gehe davon aus, dass der Kadett danach aus der Liste gestrichen wird). Passt doch. Ob ältere Fahrzeuge auch starten dürfen, hat er wahrscheinlich gar nicht gefragt und hätte vom DMSB bejaht werden müssen.

Nochmal ein komplettes Beispiel, neue Pumas mit gleichen Schlüsselnummern:
Nehmen wir an, der DMSB nimmt meinen Puma EZ 1999 in die Liste auf. Als Hans 2001 seinen Puma kauft und zulässt, steht er bereits in der Liste, also macht Hans nix und fährt. Nun streicht der DMSB 25 Jahre nach der Aufnahme meines Puma "den" Puma aus der Liste. Hans beschwert sich verständlicherweise, dass sein Auto nicht mehr in der Liste steht. Da seine EZ einer erneuten Aufnahme in die Liste gemäß Art. 3 genügt, nimmt der DMSB "den" Puma wieder in die Liste auf. Da nun mein "alter" Puma gemäß Schlüsselnummern wieder in der Liste steht, darf ich auch damit fahren, obwohl die EZ mehr als 25 Jahre zurück liegt. In der G-Fahrzeugliste ist keine EZ als einschränkendes Kriterium genannt - ich habe es gerade nachgeschaut.

Ich bin nicht bockig und schreibe auch die ganze Zeit völlig entspannt. Aber ich lese das Reglement so, wie es da steht und interpretiere aus dem Satz "in die Fahrzeugliste aufnehmen" kein "darf starten". Es darf jedes Fahrzeug starten, das in der Liste steht, egal wie alt, egal wann gebaut und egal wann oder ob jemals zugelassen - das steht in Artikel 3.

Viele Grüße
Achim
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Sportfahrer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Sportfahrer »

Wie wir alle sehen, kommt da so mancher alter Hase ins Schwimmen wenn es ans Eingemachte geht. Verständlich bei diesen schwammigen Aussagen im Reglement und den dazugehörigen Unterlagen wie z.B. der G Liste.

Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle mit einem Auszug aus der G Liste mal aufheitern. Vielleicht ist es aber auch nur mein fehlendes Wissen :-D aber das heitert dann ja auch auf.

Siehe VW 0603 Schlüsselnummer zu 3 589 VW Sharan angegebene Fahrzeughöhe in der G Liste 1707 mm !!!

Das Fahrzeug steht in der G Liste mit der Fahrzeughöhe die im Slalom in der Gruppe G nicht starten darf. Da man 1600 mm nicht überschreiten darf und das Maß aus der G Liste nur um max 50 mm unterschritten werden darf . Also bringe ich einen Sharan regelkonform im Sinne der Liste auf 1650mm , das ist aber für die Gruppe G zu hoch.

Jetzt frage ich mich wieso hat der DMSB diese Fahrzeug gelistet ?

Voller Spannung in Erwartung einer Antwort

Dirk
Zuletzt geändert von Sportfahrer am Do Nov 29, 2012 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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