Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Hans Bauer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben:Da kann man nur hoffen , dass die Regelwerke letztlich zusammen passen. Sonst wird das Thema zur Auslegungssache. Ich sehe dass mal anhand der Gruppe F folgender Maßen. Sollte es zukünftig erlaubt sein mit dem neuen Pass Fahrwerke oder andere leistunsrelevante Aktionen ohne eintragungsfähiges Gutachten im Sinne der STVZO beim Slalom in der Gruppe F an den Start zu bringen, brauch ich keine Gruppe F mehr.

Sinn macht es nur und ich hoffe es geht darum, das es möglich wird zb. einen Sportsitz in ein neues Fahrzeug einzubauen dessen ABE nur erteilt wurde in Verbindung mit dem serienmäßigen Sitzairbag ohne das der Ingeneur mit einem Bein im Knast steht wenn es auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll. Alles Andere sollte weiterhin zulassungsfähig bleiben , also der STVZO uneingeschränkt entsprechen. Sonst würden am Beispiel der Gruppe F die Kosten um ein gutes Auto zu haben NOCHMALS explodieren, da es dann kaum noch Grenzen für sündhaft teure Spezialanfertigungen gäbe. Dafür haben wir im DMSB die Gruppe H und im Clubslalom die Gruppe 3

Ich vertraue da auf die Gremien und Ausschüsse, die mit der Materie umgehen.


Gruß Dirk

Hallo Dirk,

am Reglement und den Kosten ändert sich dadurch überhaupt nichts, nur mit dem Unterschied, dass die Fahrzeuge nun legal sind.

Gruß Hans
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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Porthvwrt
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Porthvwrt »

Hans ich sehe den Vorteil durch den KFP im Falle der Gruppe F nicht, weil z.B. eine geänderte Achsübersetzung eintragungspflichtig ist und somit ist es entweder eingetragen, dann kann ich das Auto auch zulassen oder es ist nicht eingetragen, dann ist es lt. Reglement nicht legal
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Sportfahrer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Sportfahrer »

Ja Hans,

legal um öffentliche Straßen auf dem Wege zu einer Veranstaltung zu benutzen. Das macht ja auch Sinn.

Aber nicht um eine nicht der STVZO entsprechende Maßnahme an den Start zu bringen. Genau das versprechen sich manche Leser von dieser Neuerung.

Mit anderen Worten: Wenn sich Jemand ein superkurzes Getriebe (>8%)mit Sperrdifferenzial in ein Fahrzeug über den neuen Pass "eintragen läßt" da es über den normalen Weg beim Tüv nicht möglich ist weil er kein Abgasgutachten beibringen kann, dann ist dieses Fahrzeug trotzdem nicht startberechtigt da das Fahrzeug nicht der STVZO entspicht, sondern nur über eine Art Sondergenemigung verfügt um öffentliche Straßen legal zu befahren.

Die angeführten leidigen Gefälligkeitsgutachten mit Vitamin B werden mit dieser Maßnahme nicht abgestellt, da weiterhin der Eine ein reines Rennsportfahrwerk ohne ABE oder Gutachten beim Tüv eingetragen bekommt und der Andere eben nicht. Der neue Pass hilft anhand dieses Beispiels auch nicht weiter.

Immer vorrausgesetzt die Reglements werden nicht dahin gehend geändert , dass zukünftig eine Eintragung im neuen Pass ausreicht um dem Reglement zu entsprechen.

Zusammenfassend meine ich dass der Pass eingeführt wird um legal öffentliche Straßen zu benutzen , der Sport bzw. das Reglement davon unberührt bleibt.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Dr.Tuning
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Dr.Tuning »

Bei neuern Autos bekommt man 100%ig keine kürze achsüb. Eingetragen bzw. nie legal. Das Reglement sagt aber du darfst! Dies würde normal heisen, so gut wie keiner dürfte in der F sowas haben. Aber genau um diese Freiheiten geht es hier! Mein Auto hat keine Str.Zulassung. Das neue Dokument hilft dir beim Tüv diese Dinge auch mit diesem Pass als § 70 in die Papiere eingetragen zu bekommen und dein Auto legal Anzumelden und zur VA Fahren. Reglement ist erfüllt.
Das ganze ist halt dann eine Sondergenehmigung für die Zulassung. Alle Änderungen die das F Reglement erlauben werden ja dann auch mit eingetragen da die ja in den. Neuen DMSB Pass vom DMSB Sachverständiger mit STVZO zusatz eingetragen werden. Das ist die Grundlage zu allem was den Tüv angeht.

Wo ist das Problem? Mehr als die F zulässt geht nicht! Keine Kostenexplosion und mega wett rüsten!
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Sportfahrer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Sportfahrer »

Moin ,

es gibt kein Problem solange der Pass nicht das Reglement in Sachen Performance aushebelt.

Ich habe mich da vermutlich nicht ganz klar ausgedrückt, deshalb hier nochmals meine Befürchtung als Frage , das Beispiel wird an den Haaren herbei gezogen.

Ich nehme ein böse aufgerüstetes Rallye- Auto mit sequentiellen Getriebe und Spezialfahrwerk z.B. Domlager mit Nachlaufverstellung usw. , lasse alles in den Pass eintragen und darf dann auf öffentlichen Straßen zur Veranstaltung fahren. Ich darf aber trotzdem nicht in der Slalom F starten da das Reglement nur Fahrwerke zuläßt die uneingeschränkt der STVZO entsprechen.

Richtig oder Falsch ?

Wenn meine Annahme falsch ist, dann kommt es zu einer Kostenexplosion, bzw. ein Fahrer mit "normalen Budget" hätte dann ein Problem.

Gruß Dirk
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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

Sportfahrer hat geschrieben: Aber nicht um eine nicht der STVZO entsprechende Maßnahme an den Start zu bringen. Genau das versprechen sich manche Leser von dieser Neuerung.

Mit anderen Worten: Wenn sich Jemand ein superkurzes Getriebe (>8%)mit Sperrdifferenzial in ein Fahrzeug über den neuen Pass "eintragen läßt" da es über den normalen Weg beim Tüv nicht möglich ist weil er kein Abgasgutachten beibringen kann, dann ist dieses Fahrzeug trotzdem nicht startberechtigt da das Fahrzeug nicht der STVZO entspicht, sondern nur über eine Art Sondergenemigung verfügt um öffentliche Straßen legal zu befahren.
Die STVZO ist der Gesamtrahmen. Wenn also ein FZG nach §70 STVZO zugelassen wird (egal ob mit Lachgaseinspitzung oder Flux-Kompensator) erfüllt es die Bedingungen um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Deine Aussage ist somit nicht richtig.
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Sportfahrer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo EWO

ich habe keine Aussagen getroffen, ich habe nur versucht zu erklären wie Ich das verstehe. Meine Interpretation kann natürlich auch falsch sein. Daher bitte ich an dieser Stelle für Aufklärung aus fachkundiger Ecke.

Zu deinem Beispiel:
ich sagte doch das er legal auf der Straße fahren kann ! auch um bei deinem Beispiel zu bleiben mit Lachgaseinspritzung.

ich sagte weiter das er aber trotzdem nicht das Slalom Reglement F erfüllt, mit seiner Lachgaseinspritzung.

Meine Aussage ist somit nur falsch, wenn er zukünftig in der F mit Lachgaseinspritzung antreten darf!!!

Wenn das so gemeint ist, brauch ich aus Kostengründen für die Zukunft nicht mehr über diesen Sport nachdenken.

Gruß
Dirk
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chrisbuschee

Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von chrisbuschee »

Wenn der neue Wagenpass mit den zusätzlichen Eintragungen,was ja dann erlaubt wäre, nur für die Veranstaltung zum Einsatz kommt,wäre das nach meiner Meinung in Ordnung.
Nicht in Ordnung finde ich ,dass jetzt was dazu kommt, um legal auf den öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
Aber anscheinend hat da die Rallye Fraktion für sich was durchgesetzt,was vielleicht andere Gruppen dann übernehmen sollen.
Der Grundgedanke war eigentlich , verbesserungen nach dem Gr. F Reglement , für ein Gr. F Auto, in den Wagenpass eintragen zulassen,
aber nicht damit auf der Straße von A nach B zufahren.
Wenn jetzt manche meinen das ist Super,ja dann erstmal abwarten was es kostet u. noch kommen wird?
Was die KFZ. Versicherung dazu meint,auch wenn es zu einem Unfall kommt?
Dies ist meine Meinung.
Wolfgang
Markus-B
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Markus-B »

Hallo Wolfgang,

Vorsicht, dass Du keinen Denkfehler begehst.
Der neue Fahrzeugpass ersetzt NICHT den Wagenpass.
Der Fahrzeugpass ist lediglich das Bindeglied zwischen StVZo auf der einen Seite und technischem Reglement auf der anderen Seite.
Im Rallyebereich ist das notwendig, um das Auto legal auf der Verbindungsetappe zu bewegen.

Gerade bei aktuelleren Fahrzeugen waren viele Eintragungen, die vom Reglement zwar erlaubt oder sogar vorgeschrieben sind (z.B. homologierte Sitze) in einer Grauzone und vom Prüfer abhängig. Manche bekamen Eintragungen zu normalen Kosten, manche zu überhöhten Kosten, manche gar nicht.

Nun wird es so sein, dass bei der Verkehrskontrolle die Fahrzeugzulassungsbescheinigung überprüft wird und dort eine Eintragung nach §70 unter Bezug auf den Fahrzeugpass drin steht. Der Fahrzeugpass dient dann als zweites Dokument um die Richtigkeit der Eintragung nach §70 darzustellen.

Man hat mit dem Fahrzeugpass einen Nachweis, der dem Prüfer erlaubt die Eintragungen ganz legal auf Basis des §70 einzutragen. Anschließend kann man dann mit dieser Eintragung die Fahrzeugpapiere berichtigen.

Der Wagenpass wird dadurch NICHT ersetzt. Er gilt weiter als Alternative zur Zulassung.
Da ja auch im Slalom die Gruppe F die Eintragungen vorschreibt, kann man nun mit dem Fahrzeugpass dem Prüfer glaubhaft darstellen, dass das Auto NICHT als Disco-Tuning-Geschoss genutzt wird, sondern als Motorsportfahrzeug. Und der Prüfer kann sich sicher sein, dass die Eintragungen anschließend nicht zweckentfremdet werden.
Also eine bessere Grundlage für das Gespräch zwischen dem Fahrzeuginhaber und dem Prüfer.

Wenn Du als Slalomfahrer einen guten Kontakt zu deinem Prüfer hast und Eintragungen nach §21 erhältst, benötigst Du keinen zusätzlichen Fahrzeugpass. Dann ist bei dir der Wagenpass ausreichend.

Die Kosten sind jetzt auf den ersten Blick sicher höher.
1. Beantragung des Fahrzeugpasses beim DMSB
2. Grundabnahme des Fahrzeugs mit Pass bei einem DMSB-Sachverständigen
3. Einzelabnahme des Fahrzeugs bei einem Tüv/Dekra-Sachverständigen zur Erlangung der ABE
4. Berichtigung der Fahrzeugpappiere beim zuständigen Zulassungsamt.

Dafür nimmt aber auch die Rechtssicherheit einer Eintragung zu und der Bedarf nach Gefälligkeitsgutachten ab.
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M3Rainer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von M3Rainer »

Hallo,

bitte helft mir, ich stehe auf dem schlauch. unsere F- Autos haben beide einen herkömmlichen wagenpass. wir müssen trotzdem alle änderungen laut reglement in die fahrzeugpapiere eintragen lassen, bzw erhalten vom tüv die bescheinigung zur erlangung der betriebserlaubnis. können wir nun auch diesen neuen pass (kfp) bekommen, zusätzlich zum wagenpass, und müssen wir dann trotzdem noch zum tüv oder genügt der eintrag der änderungen vom dmsb sachverständigen in den neuen kfp?

danke gruß rainer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Markus-B »

Wenn Du bislang keine Schwierigkeiten beim Erhalt deiner Eintragungen hast benötigst Du KEINEN Fahrzeugpass und er würde dir auch keine Vorteile sondern nur zusätzliche Kosten bringen.
Das Vorhandensein eines Fahrzeugpasses ersetzt NICHT die Eintragung durch den Tüv.
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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

Sportfahrer hat geschrieben:Hallo EWO
ich habe keine Aussagen getroffen, ich habe nur versucht zu erklären wie Ich das verstehe.
Nun das sah anders aus: Der Absatz
Sportfahrer hat geschrieben: Mit anderen Worten: Wenn sich Jemand ein superkurzes Getriebe (>8%)mit Sperrdifferenzial in ein Fahrzeug über den neuen Pass "eintragen läßt" da es über den normalen Weg beim Tüv nicht möglich ist weil er kein Abgasgutachten beibringen kann, dann ist dieses Fahrzeug trotzdem nicht startberechtigt da das Fahrzeug nicht der STVZO entspicht, sondern nur über eine Art Sondergenemigung verfügt um öffentliche Straßen legal zu befahren.
ist ein super Schachtelsatz und daher nicht klar verständlich, weder als Frage noch als "Erklärung".
Ich habe es einfach mal als "Aussage" klassifiziert.
Diese Aussage soll von anderen lesern nicht falsch verstanden werden,d aher folgte mein Zitat dazu. Wenn du es im Anschluss daran verstanden hast, ist ja alles prima.
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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

Wartet doch bitte erst einmal auf die Durchführungsbestimmungen seitens DMSB und Zulassungsbehörden.
Ihr glaubt doch nicht im Ernst das alle irgendwie gearteten Fragen jetzt schon geklärt sind !?
Jede hier gestellte Frage wartet auf eine Antwort ebenfalls hier. Diese Antwort kann aber nur aus dem Grundverständnis der Leute die etwas mehr wissen kommen und muss nicht zwangsläufig der dann in 2013 (hoffentlich) startenden neuen Vorgehensweise entsprechen.
Nehmt den positiven Aspekt der Sache wohlwollend zur Kenntnis und schaut was auf uns zukommt.
Markus-B
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Markus-B »

Zur Vervollständigung hier noch mal der geplante Ablauf seitens DMSB.

http://dmsb.de/downloads/610/StVZO_und_ ... _11_12.pdf
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Sportfahrer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Sportfahrer »

@ EWO
Ich versuche mal die Schachtelsätze wegzulassen.

-was soll ich da im Nachhinein verstanden haben ?
-Dein fettgedruckter Beitrag gibt da schon mehr Aufschluß.
-Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Alles noch nicht wirklich zuende gedacht.
-Die Leute die etwas mehr wissen , können sich dann schon frühzeitig darauf einstellen.

und für die, die nicht soviel Grundverständnis haben, gilt abwarten bis Alles in trockenen Tüchern ist und dann im Frühjahr doof gucken wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

mit sportlichen Grüßen
Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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