Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

chrisbuschee hat geschrieben: Aus dem bisschen modifizieren habe ich ja selbst letzen Sonntag erlebt.
Serienfahrzeug bleibt Serienfahrzeug,kein Sport Auspuff,kein geändertes Fahrwerk,keine Sportsitze,also völlig normal.
Vielleicht läuft das bei euch besser ,kann das von hier aus nicht beurteilen.Nur ich sehe ,wie das ausartet.
Bei uns läuft der CS mit dem einfachen und genialen Regelwerk gut und hat breite Akzeptanz.
Es sind viele alte Hasen mit ihren Oldies wieder an den Start gegangen und auch viele Neueinsteiger mit diesem und jenem Fahrzeug aufgetaucht.
Wäre doch schade Anfänger ablehnen zu müssen, oder gleich hochzustufen nur weil sie sich ihr AUto ein wenig verschönert haben. Letztlich zählt doch das was schnell macht und da sind immer noch Gewicht und leistnug die Hauptfaktoren. Somit gilt Leistungsgewicht und STVZO. Mehr braucht kein Mensch für gerechten Motorsport.
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PumaTreter
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von PumaTreter »

Was haben die Ausprägungen und Klasseneinteilungen des Clubslaloms mit Eintragungen für Gruppe G und Gruppe F zu tun?
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

Ganz einfach:
Es gibt Regionen die fahren im CS nach DMSB-Regeln und da kommt genau das zu zum Tragen und steht im Gegensatz zu dem Nordregelwerk.
Aber grundsätzlich hast du natürlich Recht in diesem Kaüpitel hier hat CS nichts zusuchen :oops:
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Frank U.
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Frank U. »

Das hier angeführte Thema bekommt ja eine völlig neue Bedeutung mit Einführung des DMSB-Kraftfahrzeugpasses.
Mehr dazu im DMSB-Newsletter http://www.ewo-motorsport.de/texte/Beri ... 1-2012.pdf unter "StVZO und Automobilsport"

Beim DMSB gibt es dazu auch schon mehr. Was man da sich alles eintragen lassen kann.
http://www.dmsb.de/downloads/497/2012-11-28_KFP.doc

Fragt sich nur wie sich das dann mit z.B. CS-Veranstaltungen verträgt.

Gruß
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Sportfahrer
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Sportfahrer »

soweit ich das verstehe, geht es nur darum, mit einem Rallye-Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu fahren, da einige Veränderungen nicht der STVZO entsprechen und nicht um den Weg frei zumachen STVZO ünmögliche Maßnahmen dem Slalomsport zu zuführen. Im Slalom in der Gruppe F muß die STVZO eingehalten werden. Eine Eintragung in einem Slalom Fahrzeug Gruppe F nur für motorsportliche Zwecke ist zur Zeit nicht möglich da es im Handbuch brauner Teil Gruppe F art. 2 folgenden Satz gibt. Zitat:

Technische Änderungen (z. B. nicht serienmäßige Fahrwerke,
andere Felgen, Reifen usw.) sind nicht zulässig,
wenn die Fahrzeugpapiere diesbezüglich mit Einschränkungsvermerken
„nur für motorsportliche Zwecke“, „nur
für Überführungsfahrten während einer Rallye“ oder einer
ähnlichen, sinngemäßen Eintragung versehen sind
(gilt nicht für Sicherheitseinrichtungen).
Zitat Ende

Oder sehe ich das völlig falsch ?

Gruß Dirk
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Porthvwrt
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Porthvwrt »

Für mich ist das Thema auch unklar. Nur mal angenommen ich fahre Rallye in der Gruppe F und schreib in den Kraftfahrzugpass 200 PS ein, habe aber serienmäßig nur 170PS. Reicht das dann, oder muss ich es auch noch eintragen (Brief oder Kraftfahrzeugpass?) lassen. Und wie läuft das ganze bei einem herkömmlichen Gruppe F-Auto mit Wagenpass?
Im Umkehrschluss heißt das dann, dass es keine Erleichterung für die Gruppe F ist, weil ja weiterhin alles eingetragen werden muss. Somit ist es nur eine Erleichterung für die Gruppe H und die wollen sie abschaffen! Da soll einer durchsteigen! :evil:
Markus-B
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Markus-B »

Hi Patrick,


gerade bei neuen Autos sind viele Dinge wie Sitze und Gurte überhaupt nicht mehr eintragbar, weil sie in die passiven Sicherheitseinrichtungen (z.B. Airbags) des Fahrzeugs eingreifen.

Und hier kommt jetzt der Kraftfahrzeugpass ins Spiel. Du beantragst diesen Pass beim DMSB und auf Basis dieses Passes darf der Ingenieur von Tüv oder Dekra eine Sondereintragung mit Ausnahmegenehmigung vornehmen. Diese überträgt dann das Amt in die Zulassungsbescheinigung.

Die Intention des Fahrzeugpasses ist nicht, eine Alternative zur Eintragung zu bekommen sondern eine legale Basis für den Sachverständigen zu schaffen, überhaupt Eintragungen vorzunehmen.
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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

Markus-B hat geschrieben: Die Intention des Fahrzeugpasses ist nicht, eine Alternative zur Eintragung zu bekommen sondern eine legale Basis für den Sachverständigen zu schaffen, überhaupt Eintragungen vorzunehmen.
Genau, und zwar alles auf basis des §70 STVZO. Somit sind diverse EU-Richtlinien und eben auch ABE-abhängige Themen nicht mehr so relevant.
Die SVTZO wird dann auch eingehalten, allerdings auf Basis eines anderen Paragraphen.
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Porthvwrt
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Porthvwrt »

Dann haben aber Sachen wie Koflügelverbreiterungen, Leistung, Felgengröße usw. in dem KFP nichts verloren. In den letzten Jahren hat man als Gruppe F Fahrer einiges an Geld investiert um die Eingetragungen machen zu lassen. Und jetzt schreibt man es einfach da rein und lässt es sich abstempeln? Das kanns doch nicht sein! Und wenn ich einen Wagenpass habe muss ich weiterhin alles eintragen lassen?

edit: Wenn sich das nur auf die Sicherheitsausrüstung und Sachen wie den Ausbau von Airbags beschränken würde, würde ich es ja verstehen aber so?
Zuletzt geändert von Porthvwrt am Di Dez 04, 2012 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
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EWO
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von EWO »

Porthvwrt hat geschrieben:Dann haben aber Sachen wie Koflügelverbreiterungen, Leistung, Felgengröße usw. in dem KFP nichts verloren. In den letzten Jahren hat man als Gruppe F Fahrer einiges an Geld investiert um die Eingetragungen machen zu lassen. Und jetzt schreibt man es einfach da rein und lässt es sich abstempeln? Das kanns doch nicht sein! Und wenn ich einen Wagenpass habe muss ich weiterhin alles eintragen lassen?
Am Besten fragst du in Frankfurt konkret nach und lässt es uns hier wissen :mrgreen:
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Porthvwrt
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Porthvwrt »

Schon passiert!
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Sportfahrer »

Da kann man nur hoffen , dass die Regelwerke letztlich zusammen passen. Sonst wird das Thema zur Auslegungssache. Ich sehe dass mal anhand der Gruppe F folgender Maßen. Sollte es zukünftig erlaubt sein mit dem neuen Pass Fahrwerke oder andere leistunsrelevante Aktionen ohne eintragungsfähiges Gutachten im Sinne der STVZO beim Slalom in der Gruppe F an den Start zu bringen, brauch ich keine Gruppe F mehr.

Sinn macht es nur und ich hoffe es geht darum, das es möglich wird zb. einen Sportsitz in ein neues Fahrzeug einzubauen dessen ABE nur erteilt wurde in Verbindung mit dem serienmäßigen Sitzairbag ohne das der Ingeneur mit einem Bein im Knast steht wenn es auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll. Alles Andere sollte weiterhin zulassungsfähig bleiben , also der STVZO uneingeschränkt entsprechen. Sonst würden am Beispiel der Gruppe F die Kosten um ein gutes Auto zu haben NOCHMALS explodieren, da es dann kaum noch Grenzen für sündhaft teure Spezialanfertigungen gäbe. Dafür haben wir im DMSB die Gruppe H und im Clubslalom die Gruppe 3

Ich vertraue da auf die Gremien und Ausschüsse, die mit der Materie umgehen.


Gruß Dirk
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Porthvwrt »

Die teueren Teile werden in der Gruppe F so oder so verbaut, nur das man halt nochmal den gleichen Preis für die Eintragung rechnen kann. Es ist eindeutig im Reglement festgehalten was erlaubt ist und was nicht, von daher ist die Abgrenzng zur Gruppe H immer gegeben.
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Frank U.
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Frank U. »

Sportfahrer hat geschrieben:soweit ich das verstehe, geht es nur darum, mit einem Rallye-Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu fahren, da einige Veränderungen nicht der STVZO entsprechen und nicht um den Weg frei zumachen STVZO ünmögliche Maßnahmen dem Slalomsport zu zuführen. Im Slalom in der Gruppe F muß die STVZO eingehalten werden. Eine Eintragung in einem Slalom Fahrzeug Gruppe F nur für motorsportliche Zwecke ist zur Zeit nicht möglich da es im Handbuch brauner Teil Gruppe F art. 2 folgenden Satz gibt. Zitat:

Technische Änderungen (z. B. nicht serienmäßige Fahrwerke,
andere Felgen, Reifen usw.) sind nicht zulässig,
wenn die Fahrzeugpapiere diesbezüglich mit Einschränkungsvermerken
„nur für motorsportliche Zwecke“, „nur
für Überführungsfahrten während einer Rallye“ oder einer
ähnlichen, sinngemäßen Eintragung versehen sind
(gilt nicht für Sicherheitseinrichtungen).
Zitat Ende

Oder sehe ich das völlig falsch ?
Gruß Dirk

Das gilt nicht nur für Rallye-VA. Bitte das word-Dokument bis zum Ende durchlesen. Dort steht:
"Der DMSB – KFP dient als Grundlage für die Begutachtung auf deren Basis die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Sinne der Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen der Klasse M1, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z.B. Rallyesportveranstaltungen) erfolgt."

In dem von dir beschriebenen Abschnitt steht "wenn die Fahrzeugpapiere....". Noch Fragen? ;-)

Gruß
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Re: Gr.F u. legale TÜV Eintragungen

Beitrag von Frank U. »

Sportfahrer hat geschrieben:Da kann man nur hoffen , dass die Regelwerke letztlich zusammen passen. Sonst wird das Thema zur Auslegungssache. Ich sehe dass mal anhand der Gruppe F folgender Maßen. Sollte es zukünftig erlaubt sein mit dem neuen Pass Fahrwerke oder andere leistunsrelevante Aktionen ohne eintragungsfähiges Gutachten im Sinne der STVZO beim Slalom in der Gruppe F an den Start zu bringen, brauch ich keine Gruppe F mehr.

Sinn macht es nur und ich hoffe es geht darum, das es möglich wird zb. einen Sportsitz in ein neues Fahrzeug einzubauen dessen ABE nur erteilt wurde in Verbindung mit dem serienmäßigen Sitzairbag ohne das der Ingeneur mit einem Bein im Knast steht wenn es auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll. Alles Andere sollte weiterhin zulassungsfähig bleiben , also der STVZO uneingeschränkt entsprechen. Sonst würden am Beispiel der Gruppe F die Kosten um ein gutes Auto zu haben NOCHMALS explodieren, da es dann kaum noch Grenzen für sündhaft teure Spezialanfertigungen gäbe. Dafür haben wir im DMSB die Gruppe H und im Clubslalom die Gruppe 3

Ich vertraue da auf die Gremien und Ausschüsse, die mit der Materie umgehen.

Gruß Dirk

Die Seiten 17 und 18 bieten reichlich Platz für weitere, nicht sicherheitsrelavnte, Eintragungen.

Gruß
Frank
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