M3Rainer hat geschrieben:@EWO,
jetzt hast du was missverstanden, Achim schrieb doch "in Übereinstimmung mit der Fz ABE", also sind die Bestelloptionen nicht relevant, da die angebotenen und ab Werk bestellbaren Räder nicht in der ABE oder EU Genehmigung aufgeführt sind.
Das ist nicht korrekt. Wenn ich ein FZG gemäß der Händlerpreisliste bestelle entspricht es der FZ-ABE. Die Bestelloptionen sind immer mit abgedeckt. Wäre ja aberwitzig wenn ein Hersteller ein Fz rausbringt und als "ab Werk2 verkauft, welches nicht zulassungsfähig wäre. Und die ABE-Nummer ändert sich niemals nur weil ich eine andere Ausstattung ankreuze.
Damit sind alle Ankreuzoptionen eines Autos in der ABE und damit in der Grp G mit abgedeckt. Ich habe das wie gesagt damals beim E30 durchgezogen.