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Unklarheiten zur Gr. F

Verfasst: Fr Jun 10, 2011 09:51
von 86C
Hallo,

habe das Reglement der Gruppe F schon genauer durchgeschaut, jedoch auch unter dem Punkt "Abgasanlage" keine passende Info gefunden.
Und zwar möchte ich wissen, ob Fächerkrümmer sowie auch 100 Zellen Kat´s, natürlich in Verbindung mit einer Eintragung in den Papieren, in der Gr.F erlaubt sind.

Gruss 86C

Re: Unklarheiten zur Gr. F

Verfasst: Fr Jun 10, 2011 09:59
von Negra
DMSB Handbuch 2011 Gruppe F Artikel 8 sagt:
"Art. 8 Abgasanlage/Geräuschbegrenzung
Die Mündung(en) des Auspuffs muss (müssen) entweder
nach hinten oder zur Seite gerichtet sein. Die Mündung
eines zur Seite gerichteten Auspuffs muss hinter der Rad-
standsmitte liegen.
Auspuffendrohre dürfen nicht über die Karosserie hinaus-
ragen. Sie dürfen max. 10 cm unter dem Wagenboden en-
den, in bezug auf die Außenkante der Karosserie.
Die Abgasanlage muss ein separates Bauteil sein und au-
ßerhalb der Karosserie bzw. Fahrgestells liegen.

Nur Original-ABE- oder EWG-Abgasanlagen sind nicht ein-
tragungspflichtig.

Darüber hinaus ist die Abgasanlage freigestellt...
.
Geräuschbegrenzung: Die Vorschriften gemäß DMSB-
Handbuch, blauer Teil, müssen eingehalten werden."

Also ganz klares JA!
Fährt doch "jeder"