Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Straa
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Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Beitrag von Straa »

Hallo ,
ich hatte vor zwei Jahren im April meine Grundabnahme und habe letztes Jahr einen anderen Motor eingebaut und auch eintragen lassen im Wagenpass da wurde ebenso der ganze Wagen nachgesehen.
im DMSB Handbuch BlauerTeil steht ja auch:

8. Wiederholungsabnahme, besondere Abnahme
8.1 Nach der Grundabnahme muss spätestens nach
Ablauf von 24 Monaten eine Wiederholungsabnahme
durchgeführt werden. (Gilt auch für FIAWagenausweise.)
8.2 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach
technischen Änderungen, die die im Wagenpass
beschriebenen Teile betreffen, durchzuführen

Warum muss ich denn dieses Jahr dann schon wieder zur Wiederholungsabnahme :?: ich war der Meinung die wäre gemacht
worden bei der Motoreintragung siehe 8.2
Martin
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EWO
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Re: Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Beitrag von EWO »

Wen fragst du jetzt eigentlich ?
Und warum meinst du das die erneute Abnahme nciht auch als Wiederholungsabnahme zählt ? Frag doch mal deinen Prüfer.
Straa
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Re: Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Beitrag von Straa »

Na den Prüfer hab ich gefragt! Und der sagte mir ich müsse alle zwei Jahre eine Wiederholungsabnahme machen,
daraufhin habe ich beim DMSB nachgefragt und die meinten Ja das wäre so und ich würde den Text Falsch interpretieren:

8.2 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach
technischen Änderungen, die die im Wagenpass
beschriebenen Teile betreffen, durchzuführen

und deswegen müsse ich trotzdem dieses Jahr zu Wiederholungsabnahme(obwohl ich ja letztes Jahr den Motor von einem Prüfer habe eintragen lassen) :!: .Nun ja und deshalb habe ich hier mal nachgefragt ob nur ich den Text falsch interpretiere???????

Martin
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PumaTreter
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Re: Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Martin,

allem Anschein nach unterscheidet sich eine "Abnahme" von einer "Wiederholungsabnahme". Das ist beim TÜV aber auch nicht anders. Wenn ich dort etwas "eintragen" lasse, muss ich dennoch im Zweijahresturnus zur "Hauptuntersuchung".

Nach dem was du schreibst, meint der DMSB mit "Abnahme" eine "etwas eintragen Abnahme" und mit "Wiederholungsabnahme" eine "Hauptuntersuchung". So ergibt es sicherlich Sinn.

Viele Grüße
Achim
Zuletzt geändert von PumaTreter am Mi Apr 06, 2011 13:40, insgesamt 1-mal geändert.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Japanese
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Re: Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Beitrag von Japanese »

hallo Martin,

sieh doch einfach in Deinem Wagenpass nach, ob Du einen Stempel mit "Wiederholungsprüfung" letztes Jahr bekommen hast.

Grüße

Dieter - Japanese
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EWO
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Re: Dmsb Wagenpass Wiederholungsabnahme

Beitrag von EWO »

Japanese hat geschrieben:hallo Martin,

sieh doch einfach in Deinem Wagenpass nach, ob Du einen Stempel mit "Wiederholungsprüfung" letztes Jahr bekommen hast.

Grüße

Dieter - Japanese
Ich denke auch, dass wenn man den prüfen schon mal am Auto hat der Hinweis "mach mal den Stempel da mit rein" immer vom Fahrer kommen sollte, damit die lästige Aktion nicht so früh wieder kommt.
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