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Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 16:25
von Heiko
Moin Moin,
ich suche den Artikel im Handbuch, wo drin steht das ich die Teile der Karosserie die ich ausgeschnitten habe, mit einem Gitter hinterlegen muss. :?: :?: :?:

Kann mir jemande helfen? Ich suche suche und suche und finde nichts.

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 16:35
von EWO
das geht wohl um die motorhaube,da dürfen die Öffnungen nicht zu groß sein und müssen ggf. mit einem Gitter abgdeckt werden.
Wohl damit keine Hunde und Katzen durch den Ansaugtrakt verschwinden :lol:

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 16:39
von Dr.Tuning
Technische DMSB-Bestimmungen 2010 für die Gruppe F* (Seite 22)

Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.

War es das was du suchtest??

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 16:43
von PumaTreter
Tipp: PDF mit Reglement öffnen und mal nach "gitter" suchen.

Bringt (unter anderem)
Gruppe F: Art. 17
Gruppe H: Art. 17

Die beiden Stellen beziehen sich auf Lufteinlässe in der Motorhaube, wenn ich das richtig überflogen habe... Oder mit anderen Suchworten (Karosserie,...) weitersuchen.

Viele Grüße
Achim

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 20:03
von Heiko
Leider ist es nicht die Motorhaube sondern die Kotflügel mit den Entlüftungslöchern.

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 21:31
von Heiko
Dr.Tuning hat geschrieben:Technische DMSB-Bestimmungen 2010 für die Gruppe F* (Seite 22)

Art. 16 Karosserie und Fahrgestell
Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.
Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe,
Lenkungs-, Brems- oder Radaufhängungselementen
dienen, nicht erleichtert werden.
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.

War es das was du suchtest??
Wo steht da was mit Gitter?

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Di Sep 14, 2010 21:48
von Heiko
Um es mal auf den Punkt zu bringen.
Bild

Wie man auf dem Foto sieht, ist in dem Kotflügel eine Entlüftungsöffnung. Doch dort soll laut Aussage des DMSB ein Gitter drin sein. Doch ich finde keinen Artikel der das vorschreibt und eine Antwort mit das muss so sein nehme ich nicht in Kauf. :?:

Hat jemand eine Idee an welchem Artikel es hängt?

PS: Gruppe H :D

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Mi Sep 15, 2010 19:41
von Reinhard Stoldt
mir ist keine Regel bekannt, nach der Entlüftungsöffnungen im Kotflügel vergittert werden müssen. Ich habe auch noch nie gesehen, dass jemand so etwas gemacht hat. Allerdings lassen die Leute die Luft meistens nach hinten raus und nicht zur Seite.

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 00:25
von Jonas
Vieleicht kann der Jochen dazu was sagen.
Die hatten am roten Polo ja auch sowas.
Bild

/*Spassmodus an
Ansonsten gilt: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses!"
*Spassmodus aus

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 09:13
von JochenRheinwalt
Jonas hat geschrieben:Vieleicht kann der Jochen dazu was sagen.
Die hatten am roten Polo ja auch sowas.
Bild

/*Spassmodus an
Ansonsten gilt: Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses!"
*Spassmodus aus
"Haben" Jonas, "haben" :mrgreen:
der kleine rote existiert ja noch.
Wenn es die Mittel zulassen, wird er vieleicht auch mal wieder selber fahren können :evil:
sooo furchtbar viel fehlt ja nicht +/- 5k€ :oops:

Kann mich an den genauen Passus im Reglement aber auch nicht mehr erinnern...

Gruß
Jo

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 09:28
von Heiko
Schade.

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 15:32
von Christian Müller
Wahrscheinlich meinen die vom DMSB so Gitter von dem Typ, wie sie in der DTM verwendet werden (siehe Link Bild 14 + Bild 8 ) :lol:

http://www.focus.de/sport/dtm/dtm-2010- ... 28269.html

(ich wollte eigentlich das kleine 10 KB Bild Nr. 14 hochladen, aber "Das Kontingent zum hochladen ist ausgeschöpft" sagt mir das Forum ...???)

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 17:01
von Japanese
hi Heiko,

hab jetzt nur ein 2008er Handbuch griffbereit - ich vermute aber sehr stark, daß Du folgenden Passus meinst:

Gruppe H, Art. 18 Kotflügel
......Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind.

Von den vorderen Radabdeckungen wird hier allerdings nichts geschrieben :!:

Und das mit den Gitter ( soweit mir das im Kopf rumschwirrt heisst es "engmaschig.....max 5 x 5 mm" - was eigentlich riesige Maschen sind :mrgreen: ) bezieht sich auf Frontgitter, die keine Sicht auf bewegliche Teile gewähren sollen - oder so ( ebenso Haube ).

Also, wenn ich das richtig verstehe, mußt Du u.A. die Vorderräder wie definiert abgedeckt haben, brauchst aber für ausserhalb des vorgeschriebenen Abdeckbereich keine engmaschigen Gitter zur Abdeckung von Lüftungsöffnungen. Anderseits ist es ja kein Problem, "vorsichtshalber" so Regenrinnenabdecknetze da anzubringen.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Grüße

Dieter - Japanese

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 18:04
von Dr.Tuning
Art. 17 Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube (Gr.F)
Luftöffnungen (Ausschnitte) in der Motorhaube sind nur
unter den folgenden Bedingungen zulässig:
a) Die durch eine Öffnung evtl. entstandene Vertiefung
muss durch ein engmaschiges Gitter (Maschenweite:
max. 5 mm x 5 mm), welches die Originalform wieder
herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch
bewirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile
möglich ist.
b) Nicht serienmäßige aufgesetzte Lufthutzen sind generell
verboten.

Art. 16 Karosserie und Fahrgestell (Gr.F)
Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen
Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die
Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es
muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen
bzw. den oberen Radaufhängungspunkten
angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder
gewährleistet ist.
Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder
verstärkte Teile zu erleichtern.
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige
Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme
von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau
von Beleuchtungseinrichtungen im Rahmen des Art. 23
notwendig sind.

Art. 18 Kotflügel (Gr.H)

Material und Form der Kotflügel sind freigestellt. Die Form
der Radausschnitte – nicht deren Abmessungen – muss
jedoch beibehalten werden.
Die Kotflügel müssen mindestens 1/3 des Radumfanges
und mindestens die gesamte Reifenbreite überdecken.
Die Kotflügel können mit Kühlöffnungen versehen werden.
Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den
Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die
Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind.
Die Abmessungen der Kotflügel sind gemäß Art. 251-
2.5.7 Anhang J definiert.
Das Innere der Kotflügel (nicht Radhaus) ist freigestellt,
es dürfen dort mechanische Bauteile angebracht werden.
Für originale ST-Fahrzeuge gelten über die Bestimmungen
dieses Artikels hinaus die Freiheiten und Vorschriften
des Art. 262-4.8 bis inkl. 4.8.3.13 des Anhangs J 2002 (ISG),
mit Ausnahme der Bestimmungen zur Windschutzscheibe
(Art. 262-4.8.3.7).

Art. 16 Karosserie und Fahrgestell (Gr.H)

Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell
– gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) –
dürfen verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die
projizierte Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
des Originalbauteils betragen.

Re: Karosserieänderung Gittereinsatz ?

Verfasst: Do Sep 16, 2010 20:27
von EWO
Somit kein Problem und du kannst es in der Form wie abgebildet belassen.
Geht bei dir ja nicht um Hinterräder.