Seite 1 von 1

Abgasnorm Gruppe G

Verfasst: So Apr 18, 2010 21:17
von Florian L.
M;oin,

mein Fahrzeug hat bei Zu.1: hinten eine "09" stehen und wäre somit nicht zugelassen für Gruppe G jedoch steht unter Punkt 22: Bedingt Schartstoffarm C seit Tag der Erstzulassung und ich glaube das Auto besitz auch einen U-Kat?! (Golf 2 1,3l BJ88)

Weiß jemand ob ich trotzdem in der Gruppe G Starten darf?

Vielen Dank für die Hilfe.

Achso das Fahrzeug soll nur einen DMSB Wagenpass bekommen.

Gruß Flo

Re: Abgasnorm Gruppe G

Verfasst: So Apr 18, 2010 22:24
von bb-slalom
Hallo Flo,

a) steht Dein Wagen in der DMSB-G-Fahrzeugliste? (Schau mal auf Seite 137 der PDF)
b) Im DMSB-G-Reglement findest Du auf Seite 477 der PDF die Ausführungen zur Schadstoffarmut. Was steht bei Dir unter Ziffer 33?

Fahrzeuge, welche in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 1 „Fahrzeug- und Aufbauart“ (Zeile 2) die Schlüsselendnummern 00, 05, 06, 07, 08, 09 und 10 (Zulassung vor 30.9.1990) und keinen entsprechenden Hinweis unter Ziffer 33 „Bemerkungen“,
wie z. B.: „Fahrzeug entspricht Anlage XXIII“ (= US-Norm) oder „Fahrzeug entspricht Anlage XXV“ (= Euronorm) oder „Fahrzeug hält Grenzwerte nach Anlage XXIII“ ein oder „Fahrzeug hält Grenzwerte nach Anlage XXV“ ein“ aufweisen,
sind nicht startberechtigt.


Wenn unter Ziff. 33 nichts steht und die Euronorm XXV trotzdem eingehalten wird (wahrscheinlich, weil der Motor <1400ccm hat):

4.3 Es sind Fahrzeuge zugelassen, die mit einer gültigen „ONS/DMSB-Abgasbestätigung“ (Typ B oder C) ausgestattet sind. Diese Bestätigung wird vom
DMSB ausgehändigt, wenn das Fahrzeug die Abgaswerte analog der Euronorm nach Anlage XXV der StVZO erfüllt.


Schicke eine Mail mit dem Scan des Fahrzeugscheins an technik@dmsb.de, dort bekommst Du eine verbindliche Aussage.

Klaus