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Abgasanlage Gruppe G

Verfasst: Di Feb 23, 2010 15:22
von hanky
In der Gruppe G ist ja eine Abgasanlage nur mit ABE erlaubt, dass ist mir auch klar. Darf man aber einen Vorschalldämpfer von der einen Marke und nen Endschalldämpfer von ner anderen Marke verwenden? Natürlich unter Einhaltung das alles eine ABE besitzt.

Mfg
Daniel

Re: Abgasanlage Gruppe G

Verfasst: Di Feb 23, 2010 16:05
von Dr.Tuning
ich denke solange alle Teile ne ABE haben ist das kein Problem. Klingt zumindest für mich logisch.

Re: Abgasanlage Gruppe G

Verfasst: Di Feb 23, 2010 19:17
von Hans Bauer
Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste :!:

Die ABE bezieht sich auf die komplette Abgasanlage, exakt so wie Sie der TÜV zur Erstellung der ABE vorliegen hatte. Tauscht man einzelne Bauteile der Anlage gegen Bauteile eines anderen Herstellers aus, erlischt die ABE, die ja nur auf Grund der Begutachtung der gesamten Anlage vom ursprünglichen und in der ABE aufgeführten Herstellers ausgestellt war.

Unabhängig davon, was soll der Austausch eines Vorschalldämpfers von Anbieter A zu Anbieter B bringen. Wenn beide eine ABE besitzen tun die sich performancemäßig sowieso nichts :wink:

Daher mein Tipp : Das Geld für neue Reifen sparen :mrgreen:

Gruß Hans

Re: Abgasanlage Gruppe G

Verfasst: Di Feb 23, 2010 19:34
von hanky
Es geht um die passenden Durchmesser sozusagen:D

Re: Abgasanlage Gruppe G

Verfasst: Mi Feb 24, 2010 01:21
von hammerman1
Hans Bauer hat geschrieben: Unabhängig davon, was soll der Austausch eines Vorschalldämpfers von Anbieter A zu Anbieter B bringen. Wenn beide eine ABE besitzen tun die sich performancemäßig sowieso nichts :wink:
Daher mein Tipp : Das Geld für neue Reifen sparen :mrgreen:
Gruß Hans
Da stimm ich Hans voll zu.
Statt Soundveränderung sollte man vielleicht mal schauen, ob es leichtere Identteile mit Prüfzeichen gibt - also Gewichtstuning statt Soundtuning! :wink:

Re: Abgasanlage Gruppe G

Verfasst: Mi Feb 24, 2010 10:45
von hanky
Also, konnte ja net die Hände stillhalten und hab mitm Dmsb ma getelt und wurde an nem Sachverständigen weiterverwiesen.
Tendenziell erlaubt ist eine Kombination, vorrausgesetzt in den ABE´s ist aufgeführt das z.b. ein Vorschalldämpfer mit einem anderen Endschalldämpfer kombiniert werden darf, und umgekehrt muss dies natürlich auch der Fall sein.
Wenn die passt, darf man halt zwei verschiedene Marken kombinieren. :)

Edit: Aber so wie ich es gedacht hatte gehr es leider net:(