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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Do Sep 03, 2009 15:49
von Thomas_Messer
Hallo Kollegen,

ich habe mir aufmerksam den ganzen Thread durchgelesen aber wohl die korrekte Antwort überlesen :?

Nun, nachdem ich mir das im Handbuch durchgelesen habe, bin ich zu der Überzeugung gekommen das es wohl nicht erlaubt ist:
siehe hier:
Zitat DMSB Handbuch:
– Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss
vorhanden sein,
bestehend aus:
Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter)
Scheinwerferwirkung.

Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter
Scheinwerferwirkung sind nur bauartgeprüfte
Scheinwerfer zulässig, welche nach
ECE oder EG (mit E-Prüfzeichen) gekennzeichnet
sind.
Positions-, Begrenzungs- und Umrissleuchten
bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o. ä. gelten
nicht als Scheinwerferersatz.
Zitat Ende

Letztendlich ist ein Tagfahrlicht nichts anderes als eine Umrissleuchte, da sie laut StVZo mit maximal 21W ausgerüstet sein darf.

Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet" :)

Viele Grüße
Thomas

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Do Sep 03, 2009 16:05
von Japanese
hallo Thomas,

eine fundierte Antwort, die ich genauso sehe wie Du.

Grüße

Dieter - Japanese

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Do Sep 03, 2009 17:27
von Hans Bauer
Thomas_Messer hat geschrieben:
Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet" :)

Viele Grüße
Thomas

Hi Thomas,

das ist schon eiskalt und brutal, wie Du das ganze Thema auf den Punkt bringst :mrgreen:

So sind sie halt, die Norddeutschen :D :P :D

Liebe Grüße aus der Pfalz

Hans

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: So Sep 06, 2009 19:10
von Wilfried Böhmann
quote="Hans Bauer"]
Thomas_Messer hat geschrieben:
Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet" :)

Viele Grüße
Thomas

Hi Thomas,

das ist schon eiskalt und brutal, wie Du das ganze Thema auf den Punkt bringst :mrgreen:

So sind sie halt, die Norddeutschen :D :P :D

Liebe Grüße aus der Pfalz

Hans


Siehste, ich bin auch ein Norddeutscher !

Schau nur auf meinen Beitrag auf der erste Seite: Eiskalt mit Begriffen wie Lichtstärke u.a. hantiert. Brutal, wie ich dem Herrn Zimmermann widerspreche....

Gruß
W. Böhmann

(zurück aus dem Urlaub, wieder viel zu kurz für so einen alten Mann.....)

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Mi Sep 09, 2009 07:59
von Erich
Wat nu? :shock:
Glaubt man jetzt dem Buch oder denjenigen, die das Buch schreiben? :?:
Oder wartet man, bis das Buch sich der mittlerweile standardmäßigen Technik anpasst und von obigen Personen umgeschrieben wird?
Da beißt sich die Katze in den Schwanz :?

Fest steht, ich habe eine verbindliche Aussage des DMSB vorliegen.
Wie verbindlich ist diese Aussage für die Tk´s vor Ort?
Ich diskutiere zwar gerne mit den Kameraden, aber nicht so gerne über mögliche unkorrekte Dinge, die vorhanden sein könnten.

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Mi Sep 09, 2009 18:28
von Wilfried Böhmann
Erich hat geschrieben:Wat nu? :shock:
.....
Wie verbindlich ist diese Aussage für die Tk´s vor Ort?
Überhaupt nicht !
Maßgebend ist nur, was im Reglement des DMSB-Handbuches oder im Vorstart abgedruckt ist.
Und da ist eine Scheinwerferwirkung gefordert, die eine Tagfahrleuchte nicht hat. Ist das so schwer ??
Gruß
W. Böhmann

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Mi Sep 09, 2009 18:34
von EckigesAuge
Sehe ich auch so. Ist ganz klar beschrieben im Handbuch.

Ich werde die Klappscheinwerfer rauswerfen und Motorradlinsen o.ä. einsetzen und die Deckel durch Glas ersetzen.

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Do Sep 10, 2009 08:14
von Erich
Ich mache erst mal gar nix.
Wilfried, ganz so einfach sehe ich die Sache nicht.
Wenn die Aussage des DMSB, der ja das Reglement verfasst und auch anschließend bei einem eventuellen Verstoß beurteilen muss, nichts wert ist, dann kann man sich in Zukunft jede Anfrage sparen.
Ich schreibe jedenfalls mit den hier veröffentlichten Argumenten gegen LED noch einmal nach Frankfurt.
Der Passus mit den Scheinwerfern stammt schließlich aus der Zeit, als man den Begriff LED hauptsächlich mit dem Display eines Taschenrechners in Verbindung brachte.
Vielleicht geht den Herren ja auch eine Lampe (oder LED) auf :idea: :lol: und man schafft durch einen kleinen Nachtrag Rechtssicherheit.

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Fr Sep 25, 2009 10:47
von Erich
Meine erneute Nachfrage mit den hier im Forum diskutierten Argumenten wurde grade vom DMSB beantwortet:


>>>Sehr geehrter Herr Budde,
gemäß Artikel 25 des Gruppe-H-Reglements sind bauartgeprüfte Scheinwerfer, welche nach ECE oder EG mit E-Prüfzeichen gekennzeichnet sind, zulässig. Sofern die Taglichtleuchten entsprechend gekennzeichnet sind, sind diese in der Gruppe H als Minimalbeleuchtung an der Fahrzeugfront ausreichend.
Eine weitere Präzisierung der Gruppe-H-Bestimmungen ist diesbezüglich nicht erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen / Kind regards



Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70

D-60528 Frankfurt<<<



Jetzt weiß ich genau so viel wie vorher.
Angenommen, da steht jetzt bei der techn. Abnahme ein Fahrzeug, das entsprechend ausgerüstet ist.
Dürfte der Start jetzt untersagt werden trotz hochoffizieller Freigabe?

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Fr Sep 25, 2009 11:00
von EckigesAuge
Wie immer ist das dann die Auslegung des TKs und der kann sich nur auf die im Reglement beschriebenen Paragraphen stützen. Insofern ist dir dann auch nicht geholfen, wenn es jemand dir geschrieben oder gesagt hat. Es könnte aber als Ausdruck evtl. als Diskussionsgrundlage dienen.

Ich sehe das mit den Tagfahrleuchten kritisch, denn nach meiner Auffassung sind dies keine Scheinwerfer, die aber eindeutig vom Reglement für die Gruppe H gefordert sind. Tagfahrleuchten haben keine Scheinwerferwirkung!

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Fr Sep 25, 2009 11:01
von Arne
Also ich stelle mir die Frage, ob man Tagfahrlich als Scheinwerfer bezeichnen sollte!

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Fr Sep 25, 2009 12:46
von Erich
>>>> Sehr geehrter Herr Budde,

würden Sie uns bitte den Namen des Technischen Kommissars mitteilen, da wir die Reglementauslegung gerne mit diesem besprechen möchten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards



Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70

D-60528 Frankfurt

<<<<





Hätte der TK Einwände :?:

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Fr Sep 25, 2009 13:43
von EWO
Willst du etwas ändern oder klarstellen lassen ?
Dann must du wohl "Butter bei die Fische geben" wie wir norddt. sagen.

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Fr Sep 25, 2009 14:18
von Erich
Ich gebe aber keinen Namen heraus, ohne denjenigen zu fragen.
Das würde nach "anschwärzen" aussehen. So etwas hasse ich.
Das wird sicher rechtzeitig geklärt, eilt ja nicht.

Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Verfasst: Sa Sep 26, 2009 09:50
von BigT
Aber es sieht mal, "VOLL GEIL" aus!

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