Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Moderator: EWO
- Thomas_Messer
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- Registriert: Fr Apr 10, 2009 07:37
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Hallo Kollegen,
ich habe mir aufmerksam den ganzen Thread durchgelesen aber wohl die korrekte Antwort überlesen
Nun, nachdem ich mir das im Handbuch durchgelesen habe, bin ich zu der Überzeugung gekommen das es wohl nicht erlaubt ist:
siehe hier:
Zitat DMSB Handbuch:
– Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss
vorhanden sein,
bestehend aus:
– Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter)
Scheinwerferwirkung.
Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter
Scheinwerferwirkung sind nur bauartgeprüfte
Scheinwerfer zulässig, welche nach
ECE oder EG (mit E-Prüfzeichen) gekennzeichnet
sind.
Positions-, Begrenzungs- und Umrissleuchten
bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o. ä. gelten
nicht als Scheinwerferersatz.
Zitat Ende
Letztendlich ist ein Tagfahrlicht nichts anderes als eine Umrissleuchte, da sie laut StVZo mit maximal 21W ausgerüstet sein darf.
Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet"
Viele Grüße
Thomas
ich habe mir aufmerksam den ganzen Thread durchgelesen aber wohl die korrekte Antwort überlesen
Nun, nachdem ich mir das im Handbuch durchgelesen habe, bin ich zu der Überzeugung gekommen das es wohl nicht erlaubt ist:
siehe hier:
Zitat DMSB Handbuch:
– Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss
vorhanden sein,
bestehend aus:
– Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter)
Scheinwerferwirkung.
Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter
Scheinwerferwirkung sind nur bauartgeprüfte
Scheinwerfer zulässig, welche nach
ECE oder EG (mit E-Prüfzeichen) gekennzeichnet
sind.
Positions-, Begrenzungs- und Umrissleuchten
bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o. ä. gelten
nicht als Scheinwerferersatz.
Zitat Ende
Letztendlich ist ein Tagfahrlicht nichts anderes als eine Umrissleuchte, da sie laut StVZo mit maximal 21W ausgerüstet sein darf.
Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet"
Viele Grüße
Thomas
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
hallo Thomas,
eine fundierte Antwort, die ich genauso sehe wie Du.
Grüße
Dieter - Japanese
eine fundierte Antwort, die ich genauso sehe wie Du.
Grüße
Dieter - Japanese
- Hans Bauer
- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 8914
- Registriert: Mo Sep 13, 2004 17:23
- Wohnort: 67551 Worms
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Thomas_Messer hat geschrieben:
Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet"
Viele Grüße
Thomas
Hi Thomas,
das ist schon eiskalt und brutal, wie Du das ganze Thema auf den Punkt bringst
So sind sie halt, die Norddeutschen
Liebe Grüße aus der Pfalz
Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
-
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- Beiträge: 750
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- Wohnort: Lienen
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
quote="Hans Bauer"]Thomas_Messer hat geschrieben:
Ich hoffe, ich habe den dreiseitigen Thread jetzt nicht mit zu sehr themenbezogenen Details "zerredet"
Viele Grüße
Thomas
Hi Thomas,
das ist schon eiskalt und brutal, wie Du das ganze Thema auf den Punkt bringst
So sind sie halt, die Norddeutschen
Liebe Grüße aus der Pfalz
Hans
Siehste, ich bin auch ein Norddeutscher !
Schau nur auf meinen Beitrag auf der erste Seite: Eiskalt mit Begriffen wie Lichtstärke u.a. hantiert. Brutal, wie ich dem Herrn Zimmermann widerspreche....
Gruß
W. Böhmann
(zurück aus dem Urlaub, wieder viel zu kurz für so einen alten Mann.....)
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Wat nu?
Glaubt man jetzt dem Buch oder denjenigen, die das Buch schreiben?
Oder wartet man, bis das Buch sich der mittlerweile standardmäßigen Technik anpasst und von obigen Personen umgeschrieben wird?
Da beißt sich die Katze in den Schwanz
Fest steht, ich habe eine verbindliche Aussage des DMSB vorliegen.
Wie verbindlich ist diese Aussage für die Tk´s vor Ort?
Ich diskutiere zwar gerne mit den Kameraden, aber nicht so gerne über mögliche unkorrekte Dinge, die vorhanden sein könnten.
Glaubt man jetzt dem Buch oder denjenigen, die das Buch schreiben?
Oder wartet man, bis das Buch sich der mittlerweile standardmäßigen Technik anpasst und von obigen Personen umgeschrieben wird?
Da beißt sich die Katze in den Schwanz
Fest steht, ich habe eine verbindliche Aussage des DMSB vorliegen.
Wie verbindlich ist diese Aussage für die Tk´s vor Ort?
Ich diskutiere zwar gerne mit den Kameraden, aber nicht so gerne über mögliche unkorrekte Dinge, die vorhanden sein könnten.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Überhaupt nicht !Erich hat geschrieben:Wat nu?
.....
Wie verbindlich ist diese Aussage für die Tk´s vor Ort?
Maßgebend ist nur, was im Reglement des DMSB-Handbuches oder im Vorstart abgedruckt ist.
Und da ist eine Scheinwerferwirkung gefordert, die eine Tagfahrleuchte nicht hat. Ist das so schwer ??
Gruß
W. Böhmann
- EckigesAuge
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- Registriert: Mo Mai 26, 2008 23:42
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Sehe ich auch so. Ist ganz klar beschrieben im Handbuch.
Ich werde die Klappscheinwerfer rauswerfen und Motorradlinsen o.ä. einsetzen und die Deckel durch Glas ersetzen.
Ich werde die Klappscheinwerfer rauswerfen und Motorradlinsen o.ä. einsetzen und die Deckel durch Glas ersetzen.
Wolfram Gerlach | slalomfotos.de
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Ich mache erst mal gar nix.
Wilfried, ganz so einfach sehe ich die Sache nicht.
Wenn die Aussage des DMSB, der ja das Reglement verfasst und auch anschließend bei einem eventuellen Verstoß beurteilen muss, nichts wert ist, dann kann man sich in Zukunft jede Anfrage sparen.
Ich schreibe jedenfalls mit den hier veröffentlichten Argumenten gegen LED noch einmal nach Frankfurt.
Der Passus mit den Scheinwerfern stammt schließlich aus der Zeit, als man den Begriff LED hauptsächlich mit dem Display eines Taschenrechners in Verbindung brachte.
Vielleicht geht den Herren ja auch eine Lampe (oder LED) auf und man schafft durch einen kleinen Nachtrag Rechtssicherheit.
Wilfried, ganz so einfach sehe ich die Sache nicht.
Wenn die Aussage des DMSB, der ja das Reglement verfasst und auch anschließend bei einem eventuellen Verstoß beurteilen muss, nichts wert ist, dann kann man sich in Zukunft jede Anfrage sparen.
Ich schreibe jedenfalls mit den hier veröffentlichten Argumenten gegen LED noch einmal nach Frankfurt.
Der Passus mit den Scheinwerfern stammt schließlich aus der Zeit, als man den Begriff LED hauptsächlich mit dem Display eines Taschenrechners in Verbindung brachte.
Vielleicht geht den Herren ja auch eine Lampe (oder LED) auf und man schafft durch einen kleinen Nachtrag Rechtssicherheit.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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Art. 20 GG
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Meine erneute Nachfrage mit den hier im Forum diskutierten Argumenten wurde grade vom DMSB beantwortet:
>>>Sehr geehrter Herr Budde,
gemäß Artikel 25 des Gruppe-H-Reglements sind bauartgeprüfte Scheinwerfer, welche nach ECE oder EG mit E-Prüfzeichen gekennzeichnet sind, zulässig. Sofern die Taglichtleuchten entsprechend gekennzeichnet sind, sind diese in der Gruppe H als Minimalbeleuchtung an der Fahrzeugfront ausreichend.
Eine weitere Präzisierung der Gruppe-H-Bestimmungen ist diesbezüglich nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70
D-60528 Frankfurt<<<
Jetzt weiß ich genau so viel wie vorher.
Angenommen, da steht jetzt bei der techn. Abnahme ein Fahrzeug, das entsprechend ausgerüstet ist.
Dürfte der Start jetzt untersagt werden trotz hochoffizieller Freigabe?
>>>Sehr geehrter Herr Budde,
gemäß Artikel 25 des Gruppe-H-Reglements sind bauartgeprüfte Scheinwerfer, welche nach ECE oder EG mit E-Prüfzeichen gekennzeichnet sind, zulässig. Sofern die Taglichtleuchten entsprechend gekennzeichnet sind, sind diese in der Gruppe H als Minimalbeleuchtung an der Fahrzeugfront ausreichend.
Eine weitere Präzisierung der Gruppe-H-Bestimmungen ist diesbezüglich nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70
D-60528 Frankfurt<<<
Jetzt weiß ich genau so viel wie vorher.
Angenommen, da steht jetzt bei der techn. Abnahme ein Fahrzeug, das entsprechend ausgerüstet ist.
Dürfte der Start jetzt untersagt werden trotz hochoffizieller Freigabe?
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Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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- EckigesAuge
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Wie immer ist das dann die Auslegung des TKs und der kann sich nur auf die im Reglement beschriebenen Paragraphen stützen. Insofern ist dir dann auch nicht geholfen, wenn es jemand dir geschrieben oder gesagt hat. Es könnte aber als Ausdruck evtl. als Diskussionsgrundlage dienen.
Ich sehe das mit den Tagfahrleuchten kritisch, denn nach meiner Auffassung sind dies keine Scheinwerfer, die aber eindeutig vom Reglement für die Gruppe H gefordert sind. Tagfahrleuchten haben keine Scheinwerferwirkung!
Ich sehe das mit den Tagfahrleuchten kritisch, denn nach meiner Auffassung sind dies keine Scheinwerfer, die aber eindeutig vom Reglement für die Gruppe H gefordert sind. Tagfahrleuchten haben keine Scheinwerferwirkung!
Wolfram Gerlach | slalomfotos.de
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Also ich stelle mir die Frage, ob man Tagfahrlich als Scheinwerfer bezeichnen sollte!
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
>>>> Sehr geehrter Herr Budde,
würden Sie uns bitte den Namen des Technischen Kommissars mitteilen, da wir die Reglementauslegung gerne mit diesem besprechen möchten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstraße 70
D-60528 Frankfurt
<<<<
Hätte der TK Einwände
würden Sie uns bitte den Namen des Technischen Kommissars mitteilen, da wir die Reglementauslegung gerne mit diesem besprechen möchten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
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Hahnstraße 70
D-60528 Frankfurt
<<<<
Hätte der TK Einwände
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Willst du etwas ändern oder klarstellen lassen ?
Dann must du wohl "Butter bei die Fische geben" wie wir norddt. sagen.
Dann must du wohl "Butter bei die Fische geben" wie wir norddt. sagen.
Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Ich gebe aber keinen Namen heraus, ohne denjenigen zu fragen.
Das würde nach "anschwärzen" aussehen. So etwas hasse ich.
Das wird sicher rechtzeitig geklärt, eilt ja nicht.
Das würde nach "anschwärzen" aussehen. So etwas hasse ich.
Das wird sicher rechtzeitig geklärt, eilt ja nicht.
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- BigT
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- Registriert: Di Apr 07, 2009 15:32
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?
Aber es sieht mal, "VOLL GEIL" aus!