Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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Erich
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Erich »

Das Aussehen ist nicht so wichtig, da kann man genug machen, wenn man will.
Ich schleppe 100 kg Übergewicht mit herum, die Klappscheinwerfer mit Motoren, Mechanik usw. sind elend schwer, dazu liegt das Gewicht genau an der falschen Position und verbraucht auch noch´ne Menge Strom.
Ich will bald die Front komplett umbauen, da würden sich solche Leuchten ideal anbieten.
Und wie man sieht, bin ich nicht der erste mit der Idee.

Die Vorschriften über die Beleuchtung sind uralt und aufgrund der damaligen Begebenheiten erlassen worden.
Sie sind nicht mehr zeitgemäß und sollten sich an der Praxis orientieren. Ein H-Slalomauto fährt nun mal nicht (bis auf wenige Ausnahmen) auf der Straße herum, sondern nur auf der Rennstrecke, erst recht nicht bei Dunkelheit.
Wozu dann soll der Kram übrhaupt drin sein?
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BigT
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von BigT »

Für was, das habe ich mich auch schon oft gefragt! Habe weder das Licht noch die Blinker jemals benötigt!

Habe dieses Jahr über immer wieder geschaut wie andere Fahrer diese Regelung gelöst haben und werde auf nächste Saison mir auch was einfallen lassen,
denn der Fahrer meines Wagens, grins, ist schwer genug, da muß ich sehen wo ich Gewicht einsparen kann und es an die Stellen im Wagen verlagen wo ich es nötig habe!
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Cupra16v »

Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Heiko
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Heiko »

Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Wie soll das mit einem FS Auto gehen?
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PumaTreter
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von PumaTreter »

Erich hat geschrieben:Ein H-Slalomauto fährt nun mal nicht (bis auf wenige Ausnahmen) auf der Straße herum, sondern nur auf der Rennstrecke, erst recht nicht bei Dunkelheit.
Wirklich nicht? Stichwort Nachtslalom?

Und schaut auch mal über den Tellerrand - was ist mit der Gruppe H bei Rallye und Rundstrecke? Es handelt sich ja nicht um ein Slalom-H-Reglement. Was ist mit Fahrten im Fahrerlager bei Dunkelheit?

Viele Grüße

Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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PumaTreter
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von PumaTreter »

Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Nein, muss man nicht. Manche Veranstalter haben das gerne, aber eigentlich ist es Quatsch und steht nirgendwo im Reglement.

Cheers, Achim
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Cupra16v
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Cupra16v »

Heiko hat geschrieben:
Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Wie soll das mit einem FS Auto gehen?
Das ist natürlich ein Argument ;-) Hab ich wieder schneller geschrieben als gedacht :D
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EWO
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von EWO »

PumaTreter hat geschrieben:
Cupra16v hat geschrieben:Muß man im Training nicht eigentlich mit Licht fahren?! *duck*
Nein, muss man nicht. Manche Veranstalter haben das gerne, aber eigentlich ist es Quatsch und steht nirgendwo im Reglement.

Cheers, Achim
Das ist zur Klarstellung für die Streckenposten,d ass es sich um ein Trainingslauf handelt.
Wozu das bei ordentlicher Buchführung gut sein soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Aber da würden natürlich auch LEDs reichen.
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Erich
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Erich »

Sehr geehrter Herr Budde,
wir werden Ihr Anliegen zum Anlass nehmen, dieses Thema am 05.10.2009 im DMSB-Fachausschuss Technik zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards



Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
Deutscher Motor Sport Bund e.V.
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D-60528 Frankfurt




Geht doch... :D
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Knusper »

Hoffentlich kommt nicht dabei raus das die serienmäßige Beleuchtung bleiben muß
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Erich
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Erich »

Als Vorschrift "serienmäßige Scheinwerfer" kann ich mir nicht vorstellen, wurde ja auch bisher nicht verlangt.
Beim Scirocco wäre das aber auch kein Problem, die wiegen ja nix und stören auch nicht sonderlich.

@ Pumatreter: Es gibt im Reglement genug Vorgaben, die speziell für Slalomfahrzeuge ausgelegt sind. Das könnte hier auch möglich und vor allem sinnvoll sein.
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Erich
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Erich »

Jetzt ist es amtlich.
Besser eine schlechte Lösung als gar keine:


Sehr geehrter Herr Budde,
Ihre Anfrage wurde im DMSB-Fachausschuss Technik mit folgendem Ergebnis diskutiert:

Gemäß ECE-Regelung R 87 sind Leuchten für Tagfahrlicht nicht als Scheinwerfer sondern als Leuchten anzusehen. Somit sind diese Leuchten für Tagfahrlicht gemäß Artikel 25 der Gruppe-H-Bestimmungen nicht als Scheinwerferersatz zulässig. Um dies deutlicher zumachen und Missverständnisse künftig zu vermeiden, werden wir den Artikel 25 der Gruppe-H-Bestimmungen wie folgt präzisieren:
„Art. 25 Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung
Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge sind unter folgenden Bedingungen freigestellt:
- Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss vorhanden sein,
bestehend aus:

Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter) Scheinwerferwirkung.

Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter Scheinwerferwirkung sind nur bauartgeprüfte Scheinwerfer zulässig, welche nach ECE oder EG (mit E-Prüfzeichen) gekennzeichnet sind. Positions-, Begrenzungs- und Umrißleuchten, sowie Leuchten für Tagfahrlicht bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o.ä. gelten nicht als Scheinwerferersatz.
- Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten
- Schlussleuchten und
- Bremsleuchten.

- Maximal 6 Frontscheinwerfer sind erlaubt.

- Sämtliche Leuchten (ausgenommen: evtl. vorhandener Rückfahrscheinwerfer) müssen paarweise und symmetrisch am Fahrzeug fest angebracht sein.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards



Kai Zimmermann
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von EckigesAuge »

Quod erat demonstrandum.
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Hübi »

Na ist ja super, schon wieder was gefunden, an dem wir nun rum basteln müssen :twisted:
Lieber Erich, vielleicht hättest Du die vorherigen Schreiben des Hr. Zimmermann einfach mal akzeptieren sollen, damit war eigentlich alles gesagt und man hätte sich darauf berufen können.
Gruß HÜBI
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Erich
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Re: Tagfahrlicht als Beleuchtung bei Gr H-Fahrzeugen ?

Beitrag von Erich »

Lieber Hübi, wenn das so einfach gewesen wäre, dann hätte ich das getan.
Einfach darauf berufen geht aber dummerweise nicht, wie ich in einigen Gesprächen erfahren habe.
Deshalb wollte ich eine offizielle, hieb- und stichfeste Klärung.
Ich habe keine Lust, wegen solcher Dinge Stress bei einer Abnahme zu bekommen und möglicherweise nach 500 km Anfahrt nicht starten zu dürfen.
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