Gruppe G Reglement Art.1

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

Antworten
Heiko
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1414
Registriert: Sa Nov 26, 2005 00:45

Gruppe G Reglement Art.1

Beitrag von Heiko »

Mal etwas für die Regelkundler unter euch.

Art. 1:
Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile in diesem Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigen Zustand sein. d.h. wie sie vom Herrstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. EWG Betriebserlaubnis/EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert werden.

Ich würde gerne dazu wissen, darf ich Teile in meinem Auto verbauen von Fahrzeugen, die die gleiche ABE nummer tragen, wie mein Fahrzeug?
Obwohl sie in der KBA Nummer sich unterscheiden?


Gruß

Heiko
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Beitrag von EWO »

Ich meine im G-Regelwerk steht irgendwo das der Grundtyp das Maß aller Dinge ist, somit wäre ein BMW E30 mit Typ 3/1 in Teilen kombinierbar.
Jedenfalls war das die einfache Form zum Merken, sozusagen die Eselsbrücke, um sich den Paragraphen-Dschungel für die "einfachste" aller DMSB-gruppen handhabbar zu machen.
Benutzeravatar
PumaTreter
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 2164
Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
Wohnort: HB

Beitrag von PumaTreter »

Moin Heiko,

interessante Frage... Ich weiß jetzt nicht genau, wo die KBA Nummer 'reinspielt, da diese unter dem Namen nirgendwo im Reglement auftaucht. In den "Erlaeuterungen zur Gruppe G Fahrzeugliste" vom DMSB steht folgendes geschrieben:

Für die eindeutige Identifizierung eines Fahrzeuges werden folgende Nummern aus dem Fahrzeugschein /-brief benötigt:

- HSN = Herstellerschlüsselnummer; vierstellige Zahl im Fahrzeugschein/-brief in
Ziffer 2
- TSN = Typschlüsselnummer (TSN) dreistellige Zahl im Fahrzeugschein/-brief in
Ziffer 3
- ABE/EG-Nummer im Fahrzeugbrief

Insofern dürfte man, sofern diese drei Ziffern identisch sind, die Teile untereinander tauschen.

In Verbindung mit dem Art. 1 Gruppe G Reglement (wie von dir zitiert) ergibt sich jedoch eine weitere Einschränkung, so dass ich das Gesamtbild folgendermaßen interpretiere:

Du darfst in dein Fahrzeug A Teile von Fahrzeug B einbauen, für die gilt:
1. A und B stimmen in folgenden Kennziffern gemäß G-Fahrzeugliste überein: HSN und TSN und ABE/EWG-Nummer.
Und 2. Die Teile aus Fahrzeug B wurden für Fahrzeug A ab Werk in Großserie geliefert.

Man beachte die vielen "und", nicht zu verwechseln mit "oder". ;-)

Also dürftest du an einem Schalt-E30 keine kurze Automatikachse fahren, weil diese Kombination von Schaltung und Automatikachse (höchstwahrscheinlich) nie von BMW in Großserie ausgeliefert wurde. Selbst wenn z.B. die Post 2000 Fahrzeuge in der Form geordert hätte, sind diese Sonderserien gemäß Gruppe G Reglement ausgeschlossen.

Eine genaue Klärung bekommst du sicherlich aus Frankfurt - können ja nicht alle im Urlaub sein... ;-)

Gruß aus Dortmund

Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Heiko
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1414
Registriert: Sa Nov 26, 2005 00:45

Beitrag von Heiko »

Das habe ich als Antwort vom DMSB bekommen.

da es sich bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Typschlüsselnummern gemäß Artikel 1 und 3 des Gruppe G Regelements um verschiedene Fahrzeugvarianten handelt, gelten die nachträglich eingebauten Teile aus der jeweils andern Fahrzeugvariante nicht als serienmäßig und dürfen gemäß Artikel 1 nicht eingebaut werden.

Ist also wie du es gesagt hast Achim.
StefM3
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 101
Registriert: Sa Feb 17, 2007 14:19
Wohnort: Herdecke

Beitrag von StefM3 »

Oder anders gesagt, Du kannst das Fahrzeug so konfigurieren, wie Du das Fahrzeug Dir als Neuwagen nach der offiziellen Ausstattungsliste und Deinen Wünschen bestellt hättest.

Wenn es den Dachgepäckträger nur mit der Anhängerkupplung im Paket gab und dein Auto hat es nicht, dann darfst Du es nachrüsten, aber nur beides zusammen.

:( Grüße
Benutzeravatar
Hans Bauer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8884
Registriert: Mo Sep 13, 2004 17:23
Wohnort: 67551 Worms

Beitrag von Hans Bauer »

@ Achim

und damit ist auch Deine Frage geklärt, ob man bei einem 3er BMW die kurze Automatik Achsübersetzung mit dem Schaltgetriebe kombinieren darf :

NEIN :!: :!: :!:

Denn so konnte man das Auto nie bei BMW kaufen.


Gruß aus Worms

Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Benutzeravatar
PumaTreter
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 2164
Registriert: Do Nov 18, 2004 16:26
Wohnort: HB

Beitrag von PumaTreter »

Moin Moin,

ich finde es gut, dass du das beim DMSB geklärt hast, Heiko. Dass die Antwort meine Interpretation des Regelements trifft, natürlich auch - schließlich habe ich die schon öfter im Fahrerlager vertreten. ;-)

@Hans
Für mich war aufgrund des Reglements immer klar, dass man insbesondere beim E30 nicht alles mit allem verwurschteln darf, nur weil der Grundtyp ein E30 ist.

Schönes Wochenende und Gruß

Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Antworten